
Zuschüsse für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Den Gemeinden des Landkreises werden Zuschüsse für anzuschaffende überörtliche Einsatzmittel ihrer Freiwilligen Feuerwehren bewilligt. Die Fahrzeuge und Geräte müssen allerdings in einem vom Kreisbrandrat (KBR) erstellten und vom Kreisausschuss anerkannten Bedarfsplan enthalten sein.
Rüstwagen RW für FFW Neuendettelsau
Die Gemeinde Neuendettelsau erhält für die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens RW für ihre Freiwillige Feuerwehr einen Zuschuss. Das bisher vorhandene Fahrzeug stammt aus dem Jahr 1988.
Für einen Rüstwagen sehen die staatlichen Zuwendungsrichtlinien einen Festbetrag in Höhe von 161.700 € vor. Nach den Richtlinien des Landkreises Ansbach wird für diese Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 65 % des nach den staatlichen Zuwendungsrichtlinien festgelegten Festbetrages gewährt, somit ein Betrag von 105.105 €. Die Beschaffung des Fahrzeuges ist für das Jahr 2023 geplant.
Drehleiter für die FFW Leutershausen
Ebenso soll die Stadt Leutershausen einen Kreiszuschusses für die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 18/12 für ihre Freiwillige Feuerwehr erhalten. Die Beschaffung der Drehleiter ist noch für das Jahr 2022 geplant.
Für eine Drehleiter sehen die staatlichen Zuwendungsrichtlinien eine Festbetragsförderung in Höhe von 178.500 € vor. Nach den Richtlinien des Landkreises Ansbach wird für diese Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 65 % des nach den staatlichen Zuwendungsrichtlinien festgelegten Festbetrages gewährt, somit ein Betrag von 116.025 €
Denkmalpflegezuschuss für Tagungsstätte Wildbad in Rothenburg o.d.T.
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Wiedererrichtung der historischen Kegelbahn in der Tagungsstätte Wildbad in Rothenburg o.d.T. einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren. Die hierfür erforderlichen Gesamtkosten betrugen 302.321 €, wobei vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 134.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass diese Kegelbahn Teil der Gesamtanlage des späthistoristischen Wildbades ist, eines hinsichtlich Größe und Erhaltungszustand weithin einmaligen Kurbades dieser Zeit.
Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die bauliche Sanierung im Hinblick auf den denkmalpflegerischen Mehraufwand von 134.000 € ein Kreiszuschuss von 4.5 %, somit ein Betrag von 6.030 €, bewilligt werden. Die Stadt Rothenburg o.d.T. hat sich mit einem Zuschuss in Höhe von 7.000 € an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen beteiligt.
Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen für den TV Leutershausen e.V.
Der TV Leutershausen e.V. beabsichtigt den Einbau einer Beregnungsanlage sowie die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik. In diesem Zusammenhang soll auch eine Zisterne zur Wasserbevorratung für die Bewässerung der Tennisplätze und des Fußballplatzes eingebaut werden.
Die veranschlagten Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf 110.000 €. Nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion soll der TV Leutershausen e.V. für die vorgenannten Maßnahmen ein Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden. Voraussetzung für den Zuschuss ist u.a., dass sich die Stadt Leutershausen mindestens in gleicher Höhe an den Kosten der Maßnahme beteiligt. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie des Landkreises Ansbach werden auch insoweit erfüllt, als von den 1194 Gesamtmitgliedern den TV Leutershausen e.V.465 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzende