Fraktionsreport Nr. 205 vom November 2020

Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen

Der Landkreis Ansbach unterstützt regelmäßig die Jugendarbeit in Sportvereinen bei Investitionsvorhaben und leistet auch Übungsleiterzuschüsse an über 110 Vereine in einer jährlichen Höhe von insgesamt rd. 90.000,–€ .  

Die CSU-Kreistagsfraktion will auch das Vorhaben des TSV 1860 Dinkelsbühl e.V.. fördern.  
Der Verein beabsichtigt, die Flutlichtanlagen auf zwei Plätzen (B-Platz, C-Platz) des  gepachteten  Sportgeländes  auf  energiesparende  LED-Technik  umzurüsten.
Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 75.000 €.

Der Verein erfüllt die Anforderung der Förder-Richtlinien. Von den 1.386 Gesamtmitgliedern des TSV 1860 Dinkelsbühl e.V. sind 586 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 42 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten.

Auch der SV  Sportfreunde Dinkelsbühl  e.V.  investiert in die sportlichen Anlagen und hat die  Errichtung  eines  Kunstrasenspielfeldes  mit Ballfangzaun  auf  dem  bisherigen  B-Platz  mit viel ehrenamtlichem Engagement durchgeführt. Die förderfähigen Kosten liegen gemäß  einer vorläufigen  Berechnung  des BLSV bei voraussichtlich 329.602 €.  
Allerdings kommt es nicht zur vollen Förderung, da die Richtlinien vorsehen, dass Förderanträge  für  Maßnahmen  der  gleichen  Sportart  innerhalb  von  fünf  Kalenderjahren  seit  der letzten  Bewilligung  für  die  Beurteilung  der  Förderhöchstgrenzen  als  eine  Maßnahme zu werten sind. An den  SV  Sportfreunde  Dinkelsbühl  e.V. wurde bereits für den Neubau  eines  Gebäudes  für  Umkleiden  und  Sanitärräume 2020 ein Zuschuss bewilligt, so dass diese Förderung anzurechnen ist.

Pflegeberatung im Landkreis Ansbach begonnen Die Pflegeberatungsstelle im Landkreis Ansbach hat im September 2020 ihre Tätigkeit aufgenommen. Der gelernte Gesundheits- und Krankenpfleger Maximilian Lechler, der eine weitere Prüfung als Pflegeberater vorweisen kann, ist nunmehr im Landkreis Ansbach tätig. Das Angebot der Pflegeberatungsstelle richtet sich an die Bürger des Landkreises, für die ein Hilfe- und Betreuungsbedarf besteht oder die bereits pflegerisch versorgt werden. Das individuelle, kostenlose und trägerunabhängige Beratungsangebot zielt ebenso auf Angehörige und Pflegende. Die Information und Beratung erfolgt dabei telefonisch, bei einem persönlichen Beratungstermin am Landratsamt Ansbach sowie bei Hausbesuchen durch den Pflegeberater.
Das Angebot beinhaltet neben der Abklärung des persönlichen Hilfebedarfs unter anderem auch Informationen und Beratung über die Inanspruchnahme von gesetzlichen Leistungen, Beantragung eines Pflegegrades bei den Pflegekassen, die Begutachtung durch den MDK Bayern, Pflege- und Betreuungsangebote, Hilfsmittel in der Pflege und deren Beantragung sowie die Beratung für pflegende Angehörige über Unterstützungsmöglichkeiten, Schulungen und Entlastungen. Zudem sorgt der regelmäßige Austausch der Pflegeberatungsstelle mit wichtigen Netzwerkpartnern sowie relevanten Akteuren im Bereich Pflege, wie z.B. Pflegediensten, Pflegeheimen oder Pflegekassen, für bestmögliche Versorgungsbedingungen und schafft damit die Voraussetzungen für individuelle, jeweils auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnittene Vermittlungsangebote.

Zusammenarbeit mit Gemeinden beim Datenschutz- und Informationssicherheitsbeautfragten

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz müssen alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten benennen. Das betrifft sowohl den Landkreis als auch alle Städte und Gemeinden.  Dabei ist es auch möglich, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Ebenso sind alle bayerischen Behörden in Bayern verpflichtet, eigene Informationssicherheitskonzepte zu erstellen und technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der  Behörden  zu  gewährleisten.  Auch dafür kann ein gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter bestellt werden.

Da diese Aufgaben für alle kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in gleicher Weise besteht, ist man übereingekommen, einen Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten gemeinsam zu benennen. Dies soll auf der einen Seite Synergieeffekte mit sich bringen sowie auf der anderen Seite eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Erfüllung dieser Aufgabe sicherstellen.
Die Durchführung soll in kommunaler Zusammenarbeit als Zweckvereinbarung erfüllt werden.
Die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden werden dabei vom Landkreis Ansbach unterstützt .  Dazu stellt der Landkreis für die Erfüllung der Aufgabe das notwendige Personal zur Verfügung. Die beteiligten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erstatten im Gegenzug dem Landkreis Ansbach die entstehenden Kosten.

Der Landkreis Ansbach unterstützt lediglich die Verantwortlichen bei der Aufgabenerfüllung. Seiner eigenen Verantwortung im  Bereich  Datenschutz  und  Informationssicherheit  kommt  der Landkreis eigenständig und unabhängig von dieser Zweckvereinbarung nach.

Zuschuss für private Baudenkmäler

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Voruntersuchungen  und  Instandsetzung eines denkmalgeschützten Anwesens  in Reichardsroth, Gemeinde Ohrenbach,  einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren.  

Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 531.302 €, wovon 245.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden. Die überörtliche Bedeutung des Denkmals, welche nach der Förderrichtlinie des Landkreises Grundlage für einen Zuschuss ist, begründet  sich nach Einschätzung  des  Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege dahingehend, dass es sich um ein ehemaliges Zollhaus der Rothenburger Landhege handelt, das als charakteristisches Gebäude der Zeit um 1700 von besonderer Bedeutung ist.
Nach den bestehenden Förderrichtlinien wird bei Maßnahmen mit einem denkmal-pflegerischen Aufwand von insgesamt 245.000 € ein Kreiszuschuss in Höhe von 3,5 %, maximal jedoch ein Betrag in Höhe der gemeindlichen Förderung von 6.300 € bewilligt.

Unterstützung für Menschen in schwieriger Situation

Um die Arbeit der Beratungsstellen zu unterstützen, die Menschen in persönlich schwieriger Situation helfen, beabsichtigt die CSU-Kreistagsfraktion, diesen Einrichtungen bei ihrer wertvollen Arbeit auch weiterhin einen Zuschuss durch den Landkreis zukommen lassen.
Die Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch „Rauhreif“, Ansbach, erhält daher für 2020 eine finanzielle Hilfe durch den Landkreis in Höhe von 7.000 €. Neben der Präventionsarbeit leistet diese Einrichtung Hilfestellung in Missbrauchsfällen.

2019 haben sich 66 Ratsuchende an den Verein „Rauhreif“ gewandt, davon 34 aus dem Landkreis Ansbach. Die Zuschüsse des Landkreises und der Stadt Ansbach sind für die Finanzierung der Vereinsarbeit erforderlich, ebenso die staatliche Förderung über die Regierung von Mittelfranken. Weitere Einnahmen fließen über Spenden, Bußgelder und Mitgliedsbeiträgen.

Stefan Horndasch             Jan Helmer            Johannes Schneider          Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender       Stellv.Vorsitzender              Stellv. Vorsitzende