Fraktionsreport Nr. 204 vom Oktober 2020

Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:


Zuschuss für private Baudenkmäler

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Instandsetzung und  Reaktivierung der historischen Mühltechnik an der Erlmühle bei Dentlein am Forst einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren.  

Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 227.00  €,  wovon  125.000  €  als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden. Die überörtliche Bedeutung  des  Denkmals, welche nach der Förderrichtlinie  des Landkreises Grundlage für einen Zuschuss ist,  begründet  sich nach  Einschätzung  des  Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege dahingehend, dass es sich um eine von nur noch sehr wenig erhaltenen Mühlen mit  mittelalterlichem Kern  handelt. Diese verfügt zudem über ein seltenes Exemplar einer historischen Eingattersäge.
Nach den bestehenden Richtlinien zur Förderung der Denkmalpflege kommt bei Maßnahmen mit einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 125.000 € ein Kreiszuschuss mit 4,5 % in Betracht, also ein Betrag  von  5.625  €.  

Als Voraussetzung für die Unterstützung durch den Landkreis wird diese Maßnahme vom Markt Dentlein am  Forst  ebenfalls mit mindestens diesem Betrag unterstützt.  

Auch für die   Machbarkeitsstudie mit Bauforschung für Schloss Virnsberg bei Flachslanden soll ein Kreiszuschuss zu den denkmalpflegerischen
Mehraufwendungen in Höhe von mindestens 6.750 € (entspricht 4 %) in Aussicht  gestellt werden, wovon ein Betrag in Höhe von 1.190 € bereits ausgezahlt wurde.  

Für diese Machbarkeitsstudie wird mit Gesamtkosten von 345.074 € gerechnet, wovon 134.460 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden.

Die überörtliche  Bedeutung  des  Denkmals  ist  nach  der fachlichen Beurteilung  des  Bayer.  Landesamtes für Denkmalpflege darin begründet, dass die Schlossanlage aus einer Höhenburg und einem Wasserschloss besteht. Diese prägen weithin sichtbar die Region und sind von besonderer bau- und kunsthistorischer Bedeutung.
Eine Besonderheit ergibt sich hier insoweit, als nach den geltenden Richtlinien zur Förderung der Denkmalpflege für die Festsetzung der Höhe  des  denkmalpflegerischen  Mehraufwands  andere bewilligte  Förderanträge  für  Maßnahmen innerhalb von fünf Kalenderjahren, die das gleiche Objekt betreffen, als eine Maßnahme zu werten sind.  Hier wurden bereits die Notsicherung der Dachflächen und der Rückbau der Einbauten des 20. Jahrhunderts am Schloss durch einen Zuschuss unterstützt.
Der Markt Flachslanden unterstützt diese Maßnahme mit einem Zuschuss in gleicher Höhe des Landkreiszuschusses.

Abfallbewirtschaftung – Abfallgebühren werden leicht angehoben

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2020 in der Dreifachturnhalle der Realschule Ansbach einstimmig die neuen Abfallgebühren festgelegt. Diese werden um ca. 5 % steigen, liegen aber unter Berücksichtigung der möglichen Rückerstattung weiterhin im Vergleich im unteren Bereich.

Nach der Neukalkulation unter Berücksichtigung der Rückerstattungen für die nicht in Anspruch genommenen Entleerungen der Restabfallbehältnisse bleibt festzustellen, dass eine moderate Gebührenanhebung leider nicht zu umgehen ist. So steigen aktuell die Kosten für die Abfuhr insbesondere im Bereich der Biomüllabfuhr, wobei zugleich die Einnahmen aus den Wertstoffhöfen sinken. Im Einzelnen erbrachte die Kalkulation folgendes Ergebnis für die Gebühren ab 2021, welche dann bis 2023 unverändert bleiben:

Alt                                                    Neu        
    60 l                 146,40€                 60 l             153,84€
    80 l                 195,24€                 80 l             205,08€
  120 l                288,48€               120 l             303,00€
  240 l                554,88€               240 l             582,60€
  360 l                799,20€               360 l             838,80€
1100 l            2442,00€             1100 l         2563,08€
5000 l         11100,00€             5000 l      11650,68€

Zugleich wurden die Beträge der Rückvergütung entsprechend angepasst, damit der Anreiz zur Mülltrennung erhalten bleibt und nicht noch bestraft wird. Etwa 75 % der Nutzer der Restmülltonne machen von der Möglichkeit einer Gebührenrückvergütung Gebrauch, indem sie das Abfuhrvolumen – ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend – reduzieren. Die Gebührenrückvergütung stellt sich dann ab 2021 wie folgt dar:

Rückerstattung Restabfallbehälter bisher:             Rückerstattung Restabfallbehälter nach Neukalkulation:
    60 l                  4,32€                                               60 l             4,60€
    80 l                  5,76€                                               80 l             6,13€
  120 l                  8,52€                                             120 l            9,02€
  240 l               16,20€                                             240 l         17,13€
  360 l               22,98€                                             360 l         24,34€
1100 l              70,32€                                           1100 l        74,39€
5000 l           319,86€                                           5000 l     338,12€

Die Abfallbewirtschaftung wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Das bedeutet, dass der Landkreis Ansbach bei der Entsorgung von Wertstoffen (Altpapier, Biomüll, Restmüll, usw.) keinen „Gewinn“ erwirtschaften und auch nicht Zuzahlungen aus dem übrigen Kreishaushalt erbringen darf.

Stefan Horndasch          Jan Helmer          Johannes Schneider              Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender  Stellv.Vorsitzender                  Stellv. Vorsitzende