Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
Zuschuss für private Baudenkmäler
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Instandsetzung und Reaktivierung der historischen Mühltechnik an der Erlmühle bei Dentlein am Forst einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren.
Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 227.00 €, wovon 125.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden. Die überörtliche Bedeutung des Denkmals, welche nach der Förderrichtlinie des Landkreises Grundlage für einen Zuschuss ist, begründet sich nach Einschätzung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege dahingehend, dass es sich um eine von nur noch sehr wenig erhaltenen Mühlen mit mittelalterlichem Kern handelt. Diese verfügt zudem über ein seltenes Exemplar einer historischen Eingattersäge.
Nach den bestehenden Richtlinien zur Förderung der Denkmalpflege kommt bei Maßnahmen mit einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 125.000 € ein Kreiszuschuss mit 4,5 % in Betracht, also ein Betrag von 5.625 €.
Als Voraussetzung für die Unterstützung durch den Landkreis wird diese Maßnahme vom Markt Dentlein am Forst ebenfalls mit mindestens diesem Betrag unterstützt.
Auch für die Machbarkeitsstudie mit Bauforschung für Schloss Virnsberg bei Flachslanden soll ein Kreiszuschuss zu den denkmalpflegerischen
Mehraufwendungen in Höhe von mindestens 6.750 € (entspricht 4 %) in Aussicht gestellt werden, wovon ein Betrag in Höhe von 1.190 € bereits ausgezahlt wurde.
Für diese Machbarkeitsstudie wird mit Gesamtkosten von 345.074 € gerechnet, wovon 134.460 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist nach der fachlichen Beurteilung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege darin begründet, dass die Schlossanlage aus einer Höhenburg und einem Wasserschloss besteht. Diese prägen weithin sichtbar die Region und sind von besonderer bau- und kunsthistorischer Bedeutung.
Eine Besonderheit ergibt sich hier insoweit, als nach den geltenden Richtlinien zur Förderung der Denkmalpflege für die Festsetzung der Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwands andere bewilligte Förderanträge für Maßnahmen innerhalb von fünf Kalenderjahren, die das gleiche Objekt betreffen, als eine Maßnahme zu werten sind. Hier wurden bereits die Notsicherung der Dachflächen und der Rückbau der Einbauten des 20. Jahrhunderts am Schloss durch einen Zuschuss unterstützt.
Der Markt Flachslanden unterstützt diese Maßnahme mit einem Zuschuss in gleicher Höhe des Landkreiszuschusses.
Abfallbewirtschaftung – Abfallgebühren werden leicht angehoben
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2020 in der Dreifachturnhalle der Realschule Ansbach einstimmig die neuen Abfallgebühren festgelegt. Diese werden um ca. 5 % steigen, liegen aber unter Berücksichtigung der möglichen Rückerstattung weiterhin im Vergleich im unteren Bereich.
Nach der Neukalkulation unter Berücksichtigung der Rückerstattungen für die nicht in Anspruch genommenen Entleerungen der Restabfallbehältnisse bleibt festzustellen, dass eine moderate Gebührenanhebung leider nicht zu umgehen ist. So steigen aktuell die Kosten für die Abfuhr insbesondere im Bereich der Biomüllabfuhr, wobei zugleich die Einnahmen aus den Wertstoffhöfen sinken. Im Einzelnen erbrachte die Kalkulation folgendes Ergebnis für die Gebühren ab 2021, welche dann bis 2023 unverändert bleiben:
Alt Neu
60 l 146,40€ 60 l 153,84€
80 l 195,24€ 80 l 205,08€
120 l 288,48€ 120 l 303,00€
240 l 554,88€ 240 l 582,60€
360 l 799,20€ 360 l 838,80€
1100 l 2442,00€ 1100 l 2563,08€
5000 l 11100,00€ 5000 l 11650,68€
Zugleich wurden die Beträge der Rückvergütung entsprechend angepasst, damit der Anreiz zur Mülltrennung erhalten bleibt und nicht noch bestraft wird. Etwa 75 % der Nutzer der Restmülltonne machen von der Möglichkeit einer Gebührenrückvergütung Gebrauch, indem sie das Abfuhrvolumen – ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend – reduzieren. Die Gebührenrückvergütung stellt sich dann ab 2021 wie folgt dar:
Rückerstattung Restabfallbehälter bisher: Rückerstattung Restabfallbehälter nach Neukalkulation:
60 l 4,32€ 60 l 4,60€
80 l 5,76€ 80 l 6,13€
120 l 8,52€ 120 l 9,02€
240 l 16,20€ 240 l 17,13€
360 l 22,98€ 360 l 24,34€
1100 l 70,32€ 1100 l 74,39€
5000 l 319,86€ 5000 l 338,12€
Die Abfallbewirtschaftung wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Das bedeutet, dass der Landkreis Ansbach bei der Entsorgung von Wertstoffen (Altpapier, Biomüll, Restmüll, usw.) keinen „Gewinn“ erwirtschaften und auch nicht Zuzahlungen aus dem übrigen Kreishaushalt erbringen darf.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv.Vorsitzender Stellv. Vorsitzende