Fraktionsreport Nr. 257 vom Februar 2025

Krankenhausreform des Bundes führt auch zu Veränderungen bei ANregiomed – keine Schließung der Häuser in Rothenburg und Dinkelsbühl

Die CSU-Kreistagsfraktion will zur Zukunft unseres kommunalen Gesundheitsunternehmens ANregiomed  informieren und den Entscheidungsprozess und die Perspektiven transparent darstellen.
Der Verwaltungsrat von ANregiomed hat sich über ein Jahr intensiv mit verschiedenen Zukunftsmodellen für die medizinische Versorgung im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach auseinandergesetzt. Ziel ist es, langfristig eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige stationäre und ambulante Versorgung sicherzustellen, während gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Träger – den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach – reduziert wird. Weil der Bund die Finanzierung von Krankenhausleistungen aus  dem  laufenden  Betrieb  nicht  sicherstellt,  ist es erforderlich, das bestehende sehr hohe Defizit unseres Klinikverbundes ANregiomed deutlich zu senken.
Im Rahmen des Entscheidungsprozesses wurden die Vorgaben der Krankenhausreform des Bundes auf das aktuelle medizinische Angebot übertragen und ausführlich analysiert. Verschiedene Szenarien wurden entwickelt, um mögliche Versorgungsmodelle und deren finanzielle Auswirkungen darzustellen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wurde öffentlich zugänglich gemacht. Die Analyse erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Es stellen sich vielfache Herausforderungen durch die Krankenhausreform. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Reform führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Krankenhauswesen. Faktoren wie Personalmangel, technologische Entwicklungen, zunehmende Spezialisierung und die Verlagerung hin zu ambulanten Behandlungen setzen Krankenhäuser in ganz Deutschland unter erheblichen Druck. Die Reform definiert Krankenhausleistungen künftig über 65 sogenannte Leistungsgruppen, für die bundesweit einheitliche Anforderungen an Personal und Ausstattung gelten. Sie  sind  besonders  hoch  bei speziellen  Leistungen  wie  Schlaganfall-  oder  Herzinfarktversorgung.  Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen in den nächsten Jahren noch steigen werden.

Für Krankenhäuser bedeutet dies insbesondere, dass bestimmte Leistungen nur noch dann erbracht und vergütet werden können, wenn eine festgelegte Mindestzahl an Patienten behandelt wird und eine ausreichende Anzahl an Fachärzten zur Verfügung steht. Dies führt zum Druck, medizinische Leistungen zunehmend auf größere Krankenhäuser zu konzentrieren, was insbesondere für kleinere Einrichtungen im ländlichen Raum eine sehr große Herausforderung darstellt.
Die Bewertung der Reformvorgaben hat gezeigt, dass bestimmte Fachgebiete an den ANregiomed-Standorten Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden können. Dies hat sowohl medizinische als auch finanzielle Konsequenzen, die im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden müssen.
Zudem müssen diese Überlegungen mit dem weiteren Träger von ANregiomed, der Stadt Ansbach, abgestimmt werden. Aber auch im Kreistag wurden massiv und von anderen Fraktionen Forderungen erhoben, ohne dass Konzepte aufgezeigt wurden, worüber die FLZ am 24.08.2024 geschrieben hat: „..Dinkelsbühl und Rothenburg allenfalls in abgespeckter Form Chancen für den Fortbestand sehen..“ oder „Wir sind nicht mehr bereit, so weiter zu machen“. Demgegenüber hat die CSU-Kreistagsfraktion immer die Gesamtsicht für alle Regionen des Landkreises in den Mittelpunkt gestellt, aber auch für konkrete Lösungsansätze gearbeitet.

Nach intensiver Beratung sieht eine deutliche Mehrheit der Fraktion in der Tendenz grundsätzlich für das sogenannte Szenario 5 eine Gestaltungsmöglichkeit. Dieses Modell sieht vor, dass die Standorte in Rothenburg und Dinkelsbühl sich weiterhin als Krankenhaus auf die innere Medizin konzentrieren, verbunden mit einer Notfallversorgung, während Ansbach weiterhin als zentrales Krankenhaus mit einem breiteren medizinischen Angebot fungiert.

Ein zentrales Anliegen ist zudem der Ausbau und die Stärkung der ambulanten Versorgung, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Diese sollen eine wohnortnahe medizinische Betreuung gewährleisten und damit eine wichtige Ergänzung zur stationären Versorgung darstellen. Eine Schließung der Krankenhäuser Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber kann damit vermieden werden und findet -entgegen anderer Darstellungen und Befürchtungen- nicht statt.  In anderen  Regionen  kam  es  demgegenüber  schon  zu Insolvenzen und Schließungen, und weitere sind kaum zu vermeiden. Das wollen wir nicht!
Die CSU-Kreistagsfraktion hat sehr großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung und insbesondere der Mitarbeitenden in unseren Krankenhäusern und teilt diese. Die angedachten notwendigen Veränderungen stoßen nicht überall auf Zustimmung und können auch aus Sicht der CSU-Kreistagsfraktion nicht als zufriedenstellend betrachtet werden. Dennoch lassen die bundesweiten Vorgaben,  der wachsende Personalmangel  und  die  gravierende  Unterfinanzierung  des Gesundheitswesens keine sinnvolle Alternative zu den notwendigen Anpassungen zu. Es wurden im Prozess viele Ergänzungs- und Gegenvorschläge -gerade auch auf Initiativen aus der CSU- von den Gutachtern und dem Verwaltungsrat geprüft, die letztlich aber insgesamt gar nicht oder nur sehr schwer umsetzbar erschienen.

Wichtig war in diesem Prozess, dass trotz der Umstrukturierungen die vorgegebenen Anforderungen an die Notfallversorgung eingehalten werden. So bleibt eine medizinische Grundversorgung weiterhin gewährleistet. Zudem ist die CSU-Fraktion der Auffassung, dass eine internistische Notfallversorgung ganzjährig und ganztägig, gegeben sein muss.
Entscheidend wird sein, dass der weitere Prozess und die konkreten gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung beachtet und entsprechend eingearbeitet werden. Mögliche Anpassungen und deren Auswirkungen müssen sorgfältig geprüft werden, um gegebenenfalls notwendige Korrekturen frühzeitig vornehmen zu können. Eine enge Begleitung durch den Verwaltungsrat und regelmäßige Evaluation der Maßnahmen sind daher essenziell, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Aus Sicht der CSU-Kreistagsfraktion ist der Entscheidungsprozess von Offenheit im Ergebnis und Sorgfalt in Analyse und Abwägung geprägt; die Verantwortlichen setzen sich intensiv mit den Herausforderungen der Krankenhausreform auseinander, um ein möglichst breites und tragfähiges  Versorgungsgeschehen zu erreichen.

Die angedachte Neuausrichtung von ANregiomed soll sicherstellen, dass die medizinische Versorgung im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach auch unter den neuen bundespolitischen Rahmenbedingungen auf einem hohen Niveau erhalten wird. Insbesondere werden auch künftig ein hoch leistungsfähiger Rettungsdienst und eine stark professionalisierte Krankenhausversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger da sein.

Umstellung der Wärmeversorgung im Landkreis Ansbach auf CO2-neutrale Energie –  BSZ Ansbach

Die CSU-Kreistagsfraktion Ansbach unterstützt den Weg des Landkreises, die Wärmeversorgung der landkreiseigenen Liegenschaften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf CO2-neutrale Wärmeversorgung umzustellen.

Grundlage dieser Entscheidung sind das bayerische Klimaschutzgesetz sowie das Gebäudeenergiegesetz des Bundes, die das Ziel verfolgen, spätestens ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr einzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Landkreis konkrete Maßnahmen um, darunter den Umstieg von Gas auf Fernwärme.

Konkret angedacht ist die Umstellung des Berufsschulzentrums Ansbach (BSZ) auf Fernwärme. Der Landkreis Ansbach ist hier der Sachaufwandsträger. Die Heizkraftwerke für das Fernwärmenetz arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie erzeugen effizient gleichzeitig Wärme und Strom. Fernwärme wird daher als CO2-neutrale Energiequelle betrachtet und soll gemäß dem Wärmeplanungsgesetz in alle Städte und Gemeinden bis spätestens zum 30. Juni 2028 integriert werden. Nach Gesprächen mit den Stadtwerken Ansbach konnte das BSZ Ansbach als geeignete Liegenschaft für einen kurzfristigen Anschluss an das Wärmenetz identifiziert werden.

Die Nähe zum bestehenden Wärmenetz, das bis zum Brückencenter Ansbach reicht, ermöglicht eine effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Umstellung.
Das geschätzte CO2-Minderungspotential beträgt ca. 55 t CO2/a. Die Kosten für den Anschluss betragen 179.095,00 €. Zusätzlich fallen Kosten für den Rückbau des Gaskessels, die Anpassung der Wärmenetze von der Übergabestation auf den Bestand sowie den hydraulischen Abgleich an. Diese Kosten werden auf ca. 58.000,00 € veranschlagt, womit sich die Gesamtkosten auf rund 237.095,00 € belaufen.
Die Umstellung auf Fernwärme für das BSZ Ansbach stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität dar. Durch die Nähe zum bestehenden Wärmenetz der Stadtwerke kann diese Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden und leistet einen wertvollen Beitrag zur CO2-Reduktion. Die CSU-Kreistagsfraktion unterstützt diesen Weg, um den Landkreis nachhaltiger und zukunftsfähiger zu gestalten.

Modernisierung des IT-Netzwerks im Landratsamt Ansbach

Das Netzwerk im Hauptgebäude des Landratsamtes Ansbach ist inzwischen über 20 Jahre alt und technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die vorhandenen Kabel ermöglichen nur eine langsame Datenübertragung, die für moderne Anwendungen oft nicht mehr ausreicht. Dadurch entstehen Verzögerungen und zusätzliche Arbeiten für die IT-Abteilung.

Um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, wird das gesamte Netzwerk schrittweise erneuert. Dazu gehören neue, leistungsfähigere Kabel sowie moderne Glasfaserleitungen, die eine schnellere und stabilere Verbindung sicherstellen. Außerdem werden veraltete Telefonleitungen und Anschlüsse entfernt, um Platz für die neuen Installationen zu schaffen.

Da das Gebäude in verschiedene Brand- und Sicherheitsbereiche unterteilt ist, kann die gesamte Modernisierung nicht auf einmal erfolgen. Stattdessen wird die Umstellung über drei Jahre hinweg schrittweise umgesetzt, damit der Betrieb während der Arbeiten weiterlaufen kann.

Diese Maßnahme stellt sicher, dass die IT-Infrastruktur des Landratsamtes auch in Zukunft zuverlässig funktioniert und den steigenden Anforderungen gerecht wird.

Änderung der Abfallwirtschaftssatzung aufgrund neuer Bioabfallverordnung

Die Abfallwirtschaftssatzung muss angepasst werden, um die neuen Regelungen der Bioabfallverordnung umzusetzen und bereits bestehende Handhabungen verbindlich festzulegen. Die Neuregelungen der Bioabfallverordnung treten am 1. Mai 2025 in Kraft und setzen strengere Grenzwerte für Störstoffe im Bioabfall fest. Um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden, schafft die geplante Satzungsänderung klare und nachvollziehbare Vorgaben.
Bisher besteht lediglich die Möglichkeit, fehlerhaft befüllte Bioabfallbehälter nicht zu entleeren. Mit der Ergänzung soll eine weitere Option eingeführt werden: Neben der Möglichkeit zur Nachsortierung können Bürger den fehlerhaft befüllten Bioabfallbehälter auch als kostenpflichtigen Restabfall entsorgen lassen. Derzeit ist dies nur durch Nachsortierung oder über den Zusatzrestabfallsack möglich.
Um eine langfristige Lösung zu entwickeln, sollen zunächst Erfahrungswerte und Daten gesammelt werden. Eine spätere Änderung der Gebührensatzung könnte die kostenpflichtige Nachleerung eines kompletten Biobehälters als Restabfall ermöglichen. Dafür wäre jedoch eine genaue Kalkulation einer Sonderleerungsgebühr erforderlich. Da die Gegebenheiten im Landkreis Ansbach von anderen Kreisen und kreisfreien Städten abweichen, ist es wichtig, eigene Daten zu erheben, anstatt sich auf externe Erfahrungswerte zu verlassen.
Ein weiterer Bestandteil der Satzungsänderung betrifft wiederholte Verstöße gegen die Trennpflicht von Bio- und Papierabfall. Vorgesehen ist, dass bei mehrfacher fehlerhafter Befüllung der Bio- oder Papierbehälter diese durch einen gleich großen Restabfallbehälter ersetzt werden. Diese Maßnahme ist kostenpflichtig und soll als letztes Mittel dienen, wenn trotz wiederholter Aufklärung und Gespräche keine Besserung eintritt.

Die Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung dient der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben und der Verbesserung der Abfalltrennung im Landkreis Ansbach. Sie schafft neue Entsorgungsmöglichkeiten für fehlerhaft befüllte Bioabfallbehälter und setzt klare Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten. Damit soll eine nachhaltige und praktikable Lösung gefunden werden, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Stefan Horndasch             Jan Helmer           Johannes  Schneider          Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender     Stellv. Vorsitzender              Stellv. Vorsitzende