
Denkmalpflegezuschuss für Kirchengemeinde Wassertrüdingen
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für das Bauvorhaben „Haus der Kirche“ in Wassertrüdingen einen freiwilligen Zuschuss zur Förderung der Denkmalpflege nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren. Die hierfür anfallenden Gesamtkosten werden voraussichtlich 4.195.479 € betragen, wobei vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ein Teilbetrag in Höhe von 522.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurde.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass sich das Pfarrhaus in zentraler Lage der Wassertrüdinger Altstadt gegenüber dem Kirchengebäude befindet. Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die bauliche Sanierung im Hinblick auf den voraussichtlichen denkmalpflegerischen Mehraufwand von 522.000 € ein Kreiszuschuss von 2 % in Aussicht gestellt werden. Da von der Stadt Wassertrüdingen für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 12.500 € bewilligt wurde, ist auch die Bedingung erfüllt, dass sich die jeweilige Stadt oder Gemeinde mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen beteiligen muss.
Denkmalpflegezuschuss für Kirchengemeinde Ohrenbach
In gleicher Weise spricht sich die CSU-Kreistagsfraktion dafür aus, für die Instandsetzung der Kirche St. Johannis in Ohrenbach einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren. Die hierfür geplanten Gesamtkosten des Bauvorhabens, einschließlich der Voruntersuchungen, werden voraussichtlich 787.600 € betragen, wobei vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 269.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass die Kirche um 1600 errichtet wurde und mit ihrer–Ausstattung und spätmittelalterlichen Friedhofsmauer ortsbildprägend mitten im Ortskern von Ohrenbach liegt und dort mit weiteren Baudenkmälern eine schützenswerte Baugruppe bildet. Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die bauliche Sanierung im Hinblick auf den voraussichtlichen denkmalpflegerischen Mehraufwand von 269.000 € ein Kreiszuschuss von 3,5 % in Aussicht gestellt werden. Da von der Gemeinde Ohrenbach für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 40.500 € bewilligt wurde, ist auch die Bedingung erfüllt, dass sich die jeweilige Stadt oder Gemeinde mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen beteiligen muss.
Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen
Übungsleiterzuschüsse in Höhe von rd. 90.000,00 € soll der Landkreis Ansbach nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion auch im Jahr 2022 für 127 Sportvereine im Landkreis zur Verfügung stellen. Die Zuwendungen werden den Vereinen für die geleistete Jugendarbeit nach einem speziellen Verteilungsschlüssel gewährt. Maßgeblich sind die für die staatliche Förderung ermittelten Bewertungen der Zahlen an Jugendlichen und Übungsleiterlizenzen. Danach erhalten die antragstellenden Vereine Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe von 50 € bis zu 10.000 €. Der Nachweis der Jugendarbeit gilt als erbracht, wenn mindestens 15 % der Vereinsmitglieder Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis 26 Jahren sind. Leider ist es für einige Vereine aktuell nicht mehr möglich, diesen Anteil zu erreichen. Dies zeigt, wie wichtig die Förderung durch den Landkreis Ansbach für die Jugendarbeit in den Sportvereinen ist.
Förderzentrum St. Laurentius in Neuendettelsau
Diakoneo Neuendettelsau soll, wie bereits ab dem Zeitraum 2010 vereinbart, für das Förderzentrum St. Laurentius auch im Jahr 2022 die vereinbarte Zuwendung erhalten. Demnach gewährt der Landkreis Ansbach einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75 % des Gesamtdefizits. Das Förderzentrum wies für das maßgebliche Jahr 2019 ein Gesamtdefizit von 200.085,57 € nach. Demzufolge errechnet sich für das Jahr 2022 ein Kreiszuschuss in Höhe von 150.063,95 €.
Zudem werden die Zuschussbeträge für die Jahre 2017 und 2018 nachträglich um 376,68 € und 290,70 € angehoben, da Personalkosten für Reinigungskräfte und Hausmeister von der Regierung von Mittelfranken nicht als notwendiger Schulaufwand anerkannt wurden.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv.Vorsitzender Stellv. Vorsitzende