Fraktionsreport Nr. 211 vom April 2021

Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Freiwilliger Zuschuss des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen

Der Landkreis Ansbach ist bemüht, die wertvolle Jugendarbeit in unseren Sportvereinen und Schützenvereinen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten durch freiwillige Leistungen weiterhin zu unterstützen. Dass diese Förderung durch den Landkreis Ansbach seit vielen Jahren erfolgt, ist keinesfalls selbstverständlich.Gerade im Hinblick auf die auch für die Vereine schwierige Situation durch die Corona-Pande-mie hält die CSU-Kreistags-fraktion diese Förderung für sehr wichtig, damit die Ver-eine baldmöglichst ihre satzungsgemäßen Ziele weiterverfolgen können.Gemäß den Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen sind für die Höhe des Zuschusses für Baumaßnahmen die von den zuständigen Stellen anerkannten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch die nachgewiesenen Gesamtkosten maßgebend.
Im Falle einer Ablehnung durch den BLSV erfolgt die Entscheidung über den Kreiszuschuss im Einzelfall durch den Kreisausschuss. Unerlässlich dabei ist, dass der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde.Nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion soll der TSV 1908 Lehrberg e.V. für den beabsichtigten Umbau des Trainingsplatzes auf Spielfeldgröße nach DFB-Richtlinien, mit Umbau der bestehenden Beleuchtung auf LED und Austausch der Beregnungs-anlage einen Kreiszuschuss erhalten. Die Baumaßnahme enthält zudem Garagen und einen Werkstatt-raum für den Platzwart und für die Aufbewahrung von Trainingsmaterialien einen überdachten Lagerraum. Darüber hinaus sollen ein Bürocontainer errichtet und zwei Behindertenparkplätze erschlossen und ausgewiesen werden. Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden auf insgesamt 143.475 € geschätzt. Dazu soll ein Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten erfolgen, die vom BLSV ermittelt werden.

Keine Zuständigkeit des Landkreises für eingebrachte Anträge

Zunehmend ist festzustellen, dass von anderen Fraktionen im Kreistag Anträge eingebracht werden, für welche keine Zuständigkeit des Kreistags besteht. Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass eine Behandlung derartiger Anträgenicht erfolgen kann. Es muss dabei gesehen werden, dass der Kreistag ein Organ der Selbstverwaltung ist, aber kein Gremium für allgemeinpolitische Äußerungen. Es gilt, den Fokus und die Kräfte auf die eigene Zuständigkeit des Landkreises zu richten und hierfür engagiert zu arbeiten, nicht jedoch sich in allgemeine Diskussionen über Themen zu verheddern, zu denen Äußerungen des Kreistages keinen Einfluss haben. Diese Auffassung ist auch durch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass der Landkreis nur für seine Angelegenheiten zuständig ist und darüber entscheiden kann.
Auffällig bei diesen Anträgen ist oftmals auch, dass diese in zahlreichen kommunalen Gremien ge-stellt werden, ohne dass ein konkreter Bezug zur Gemeinde oder dem Landkreis vorliegt. Für die CSU-Kreistagsfraktion ist dabei ein wichtiger Aspekt die zusätzliche und vermeidbare Belastung der Verwaltung. Auch wenn ein Antrag eigentlich nicht behandelt werden darf, so ist zu-nächst dennoch gefordert, dass sich die Verwaltung und die Kreisgremien damit befassen müssen. Dies erfordert einen erheblichen unnötigen zeitlichen Arbeitsaufwand. Dies trifft aktuell für den Antrag der ÖDP zu, welche eine Resolution zum Lieferkettengesetz eingebracht hat. Dabei handelt es sich jedoch um ein Gesetzesvorhaben auf Bundesebene, über welches der zuständige Deutsche Bundestag zu entscheiden hat. In gleicher Weise wurde von „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ ein Antrag für eine landkreisweite Tierschutzlandkarte eingebracht. Hierbei wurde wiederum übersehen, dass es sich bei dem Aufgabenbereich des Veterinärwesens um eine staatliche Aufgabe handelt. Offenbar fällt den Antragstellern die Unterscheidung zwischen dem staatlichen Landratsamt, als Teil der bayerischen Staatsverwaltung, und den Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises Ansbach schwer, welche durch den Kreistag wahrgenommen werden. Zudem liegt der Bereich Fundtiere in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Nachdem das Landratsamt zudem einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage eingestellt hat, kann eine Zustimmung seitens der CSU-Kreistagsfraktion hier nicht erfolgen.

Limeseum-Weltkulturerbe unterstützen

Das LIMESEUM in Ruffenhofen hatte immer eine gute Besucherresonanz. Corona hat leider auch hier zu Einschränkungen geführt. Insbesondere deshalb ist die CSU-Kreistagsfraktion der Auffassung, dass die Unterstützung aufrechterhalten werden muss.Es zeigt, dass die Darstellung und Dokumentation mit dem Erbe der Römer ausgezeichnet gelungen ist. Hinzu kommen zahlreiche Sonderausstellungen.
Der Landkreis hat bereits 2010 grundsätzlich festgelegt, zu dem voraussichtlich anfallenden Nettobetriebskostendefizit für das LIMESEUM Ruffenhofen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1/3 der anfallenden Betriebskosten, maximal jedoch einen Betrag in Höhe von 40.000,00 € zu bewilli-gen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Trägers hat der Landkreis im Haushalt ab dem Jahr 2016 auf Antrag der CSU-Kreistagsfraktion eine finanzielle Beteiligung in Höhe von bis zu 60.000,00 € vorgesehen. Dieser Betrag soll nunmehr nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion für das Jahr 2020 bewilligt werden. Das LIMESEUM wird vom Zweckverband Römerkastell Ruffenhofen (bestehend aus den Gemeinden Gerolfingen, Weiltingen und Wittelshofen) getragen.

Psychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle

Nach Meinung der Fraktion soll die psychologische Bera-tungsstelle für Ehe-, Familien-und Lebensfragen der Diözese Augsburg -Außenstelle Dinkelsbühl -eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 6.000 € für ihre Arbeit im Landkreis Ansbach erhalten. Damit soll eine Alternative bei der Beratung zur Verfügung stehen und auch eine bessere räumliche Abdeckung des Beratungsangebots erreicht werden.

Stefan Horndasch           Jan Helmer           Johannes Schneider    Christine Reitelshöfer
Vorsitzender             Stellv. Vorsitzender    Stellv. Vorsitzender       Stellv. Vorsitzende