
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen
Aufgrund einer Initiative der CSU-Kreistagsfraktion soll die Richtlinie geändert werden, um sicherzustellen, dass die Wirkung des vorhandenen Naturschutzfonds in Bezug auf Fördermöglichkeiten und Fördermittelempfänger erweitert wird und damit auch eine Anpassung an anderweitige Förderungen erfolgt.
Förderfähig sind zukünftig Projekte und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes, die dazu dienen, die Artenvielfalt, den ökologischen Wert von Grundstücken oder das Landschaftsbild im Landkreis Ansbach zu erhalten und zu verbessern.
Bisher war die Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen an die Fördervorgaben der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie ausgerichtet. Daher waren die förderfähigen Maßnahmen und der Kreis der Fördermittelempfänger zuletzt stark eingeschränkt. So wird nunmehr aufgrund der Initiative der CSU-Kreistagsfraktion eine Verbesserung für Natur- und Artenschutzprojekte erreicht. Zugleich werden mit der Änderung der Richtlinie die Mittelausstattung und der Kreisnaturschutzfonds ab dem Jahr 2021 von 20.000 € auf 30.000 € angehoben.
Ausbau der Förderung ambulanter Pflegedienste
Seit vielen Jahren fördert der Landkreis Ansbach auf freiwilliger Basis die wertvolle Arbeit der ambulanten Pflegedienste durch Unterstützung bei den Investitionskosten mit einem Betrag von jährlich insgesamt 300.000 €. Dies ist im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften in Mittelfranken bereits eine sehr gute Unterstützung.
Dennoch soll im Hinblick auf die konsequente Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“ der Haushaltsansatz nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion für die Förderung der ambulanten Pflegedienste im Haushaltsjahr 2021 um 20 % auf 360.000 Euro erhöht werden.
Nachdem sich die Zahl der Vollzeitkräfte, die Leistungen nach dem SGB XI erbringen, in den vergangenen Jahren stetig erhöht hat, soll dem zunehmenden Bedarf an Leistungen der häuslichen Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Rechnung getragen werden. Damit soll auch erreicht werden, dass die gute Versorgung mit Pflegediensten in der gesamten Fläche des Landkreises weiterhin sichergestellt bleibt.
Zugleich sollen die Richtlinien zur Förderung ambulanter Pflegedienste im Landkreis Ansbach insoweit geändert werden, als eine Vereinfachung der Förderanträge angestrebt wird. Danach gibt es künftig je förderfähiger Vollzeitkraft eine Pauschalförderung in Höhe von 2.000,– €, ohne einen konkreten Nachweis getätigter Investitionen.
Haushaltsberatungen haben begonnen – Kreisumlage bleibt konstant
Aus Sicht des Landkreises beginnt das neue Jahr 2021 mit den Beratungen für den Haushalt. Hierzu wurde den Fraktionen Mitte Dezember 2020 ein Entwurf vorgelegt.
Die Eckpunkte des Haushaltes 2021 sind ein Verwaltungshaushalt mit einem Volumen von 209.663.012 € und ein Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 27.498.400 €.
In einer Online-Klausur hat die CSU-Kreistagsfraktion die Beratungen aufgenommen.
Aufgrund der zeitversetzten Berechnung der Kreisumlage wirkt sich hier die Corona-Pandemie noch nicht sehr aus, auf der Ausgabenseite sind jedoch Aufwendungen eingeplant.
Die CSU-Kreistagsfraktion will bei den Investitionen nicht zurückstecken, aber auch die langfristige Entwicklung des Kreishaushaltes in das Augenmerk rücken. Dazu gehören weiterhin die finanziellen Belastungen, die auf den Landkreis in den nächsten Jahren aus der weiterhin schwierigen Lage von ANregiomed zukommen. Spätestens nach 5 Jahren sind die Träger Landkreis und Stadt Ansbach für den jeweiligen Jahresfehlbetrag ausgleichspflichtig. Der Ansatz der CSU-Kreistagsfraktion ist jedoch, immer zu prüfen, inwieweit eine vorzeitige Unterstützung des Unternehmens möglich und nötig ist. Daher wurde der Ausgleich in den vergangenen Jahren teilweise vorgezogen.
Photovoltaikanlage auf das Dach des Landratsamtes
Für den Eigenbedarf an Strom soll auf dem Dach des Landratsamtes eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Kosten dafür werden auf ca. 90.000 € geschätzt.
Mit dem Stromertrag einer derartigen PV-Anlage mit 50 kWp könnten 95 % des erzeugten Stromes direkt im Gebäude als Eigenbedarf verbraucht werden.
Schon bisher befinden sich auf mehreren Gebäuden des Landkreises Photovoltaikanlagen, welche teils durch den Landkreis errichtet wurden, teilweise durch externe Betreiber.
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes- GEIG
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG regelt die Errichtung — und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungs- und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität von Kraftfahrzeugen an Gebäuden. Bei Neubauten des Landkreises wird dies bereits berücksichtigt.
Nunmehr soll eine Überprüfung erfolgen, inwieweit an bestehenden Gebäuden des Landkreises neue Ladesäulen geschaffen werden können. Dabei soll vor der Umsetzung der jeweils möglichen Standorte geprüft werden, inwieweit Bedarf, Kosten und Nutzen in Relation stehen.
Die CSU-Kreistagsfraktion sieht hier die Errichtung und den Betrieb durch einen Kooperationspartner als die sinnvollste Lösung an. Berücksichtigt werden sollte dabei aber auch, inwieweit eine öffentliche Nutzung möglich ist.
Unterstützung für die Evang. Jugendsozialarbeit – EJSA Rothenburg gGmbH – beim Jugendmigrationsdienst
Die EJSA Rothenburg leistet den wertvollen Jugendmigrationsdienst u.a. auch im Landkreis Ansbach. An den hierfür anfallenden Kosten soll sich der Landkreis Ansbach antragsgemäß beteiligen. Die CSU-Fraktion ist mit dem Verwaltungsvorschlag einverstanden, der EJSA Rothenburg aus Haushaltsmitteln einen Zuschuss von 6.000 € zu gewähren. Weitere finanzielle Zuwendungen sollen aus Sponsoring und nach Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses aus Bußgeldern erfolgen.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv.Vorsitzender Stellv. Vorsitzende