Fraktionsreport Nr. 201 vom Juli 2020


Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Kommunale Finanzen in Zeiten von Corona

Derzeit erlebt die ganze Welt durch die COVID-19-Pandemie einen historisch noch nie dagewesenen Wirtschaftseinbruch. Der Staat und die Kommunen stehen auch in Deutschland vor erheblichen Steuerausfällen, die Bundesregierung hat, auch zur Stärkung der Kommunen, ein milliardenschweres Konjunkturpaket beschlossen.
Der Bayerische Städtetag erwartet „dramatische Steuereinbrüche“ und geht von einem Minus von 11,1 % aus (Informationsbrief des Bayerischen Städtetags Nr. 6)! Die Gewerbesteuer würde demnach um knapp 20 % zurückgehen und die Einkommenssteuer um knapp 8 %!

Für die CSU-Kreistagsfraktion stellt sich daher die Frage, was dies für die Finanzen des Landkreises Ansbach bedeutet. Dabei sollte aufgezeigt werden, wie sich der laufende Haushalt entwickelt und vor allem, wie die Grundzüge für den Haushalt 2021 und die weitere Finanzplanung aussehen? Daher hat sich die Fraktion an den Landrat gewandt, um erste Schritte zur Darlegung der Situation zu unternehmen.

Eine genaue betragsmäßige Benennung des Steuerausfalls und der Mehrausgaben, beispielsweise bei der Grundsicherung, ist derzeit sicherlich nur schwer möglich. Investitionen benötigen jedoch einen erheblichen zeitlichen Vorlauf und so gilt es dennoch, möglichst bald die entsprechenden Weichen zu stellen.

Von daher bittet die CSU-Kreistagsfraktion um Einschätzung und Information zu folgenden Fragen:
        Wie wirken sich, bei gleichbleibender Kreisumlage, die geschätzten Steuereinbrüche auf den laufenden Kreishaushalt und die nächsten Jahre aus?
        In welcher Höhe werden Mehrkosten im Bereich der sozialen Sicherung, insbesondere der Grundsicherung erwartet?
        Welche Entlastung bringt das Konjunkturpaket der Bundesregierung dem Landkreis (erhöhte Beteiligung an den Unterkunftskosten in der Grundsicherung, Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer etc.)?
        Wird eine Möglichkeit gesehen, das aufgestockte CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu nutzen?
        Werden darüber hinaus besondere Haushaltsrisiken gesehen?

Denkmalpflegezuschuss für Kirche und privaten Eigentümer

Die Kath. Kirchenstiftung St. Raphael Großohrenbronn, Gemeinde Dentlein am Forst, beabsichtigt die statische Instandsetzung und Renovierung der Pfarrkirche St. Raphael Großohrenbronn.
Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten betragen 745.700 €, wovon 350.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand berechnet sind.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege gegeben, da es sich um eine Kirche im Stil des  „Neuen  Bauens“  von Architekt Hans Herkommer handelt, der als führender Architekt des katholischen Sakralbaus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts gilt. Die Maßnahme wird daher auch vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege befürwortet. Eine staatliche oder kommunale Baulast an der Kirche St. Raphael liegt nicht vor.

Nach den bestehenden Förderrichtlinien werden Instandsetzungsmaßnahmen bei einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 350.000 € mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 3 % dieses Mehraufwandes gefördert. Demzufolge würde sich vorliegend eine Zuwendung des Landkreises i.H.v. 10.500 € errechnen.

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Landkreiszuschuss für die Sanie-rungsmaßnahmen an der Kirche St.  Raphael  in Großohrenbronn. nach Maßgabe der Förderrichtlinien.

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich gleichfalls dafür aus, für Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes in der Hauptstraße in  Merkendorf, einschließlich der Voruntersuchungen, einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren. Die hierfür geplanten Gesamtkosten werden voraussichtlich 486.744,02€ betragen, wobei vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 145.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.

Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass es sich um ein das Ensemble „Altstadt Merkendorf“ prägendes  Baudenkmal  mit  Fachwerkgeschoss  aus  dem  18.  Jahrhundert  handelt,  das  an  der Hauptstraße liegend von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.

Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die bauliche Instandsetzung im Hinblick auf den voraussichtlichen denkmalpflegerischen Mehraufwand von 162.500 €, einschließlich der bereits bezuschussten Voruntersuchung, ein Kreiszuschuss von 4 %, somit ein Betrag von 6.750 €, in Aussicht gestellt werden. Die Stadt Merkendorf wird sich mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe (hier insgesamt 41.500 €) an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen beteiligen.
Landkreis soll „Gesundheitsregion-plus“ werden

Gesundheitsregion plus Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach

Nach Vorstellung der CSU-Kreistagsfraktion soll der Landkreis weiterhin mit der „Gesundheitsregion-plus“ aktiv bleiben Für den Zeitraum von 2016 – 2020 wurde das Projekt „Gesundheitsregionen plus“ durchgeführt. Dabei wurden Landkreise und kreisfreie Städte  bis zu  fünf  Jahren  mit  maximal  250.000 Euro gefördert. Ziel dabei ist die Optimierung der Gesundheitsversorgung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung in der  Region. Dieses Ziel sollte insbesondere durch die Kooperation der regionalen  Akteure  des Gesundheitssystems erreicht werden. Eine verbesserte Vernetzung der Präventions- und Versorgungsangebote und der Akteure soll zu mehr Effizienz, Wirksamkeit  und Qualität  im  Gesundheitswesen  beitragen.  Für diese  zielgerichtete sektorenübergreifende  Zusammenarbeit sind daher auch vor Ort geeignete Kommunikations-  und  Koordinationsstrukturen  erforderlich.

Grundlage für das Projekt sind folgende Herausforderungen der Gesundheitsversor-
gung:
        fehlende Schnittstellenkommunikation und sektorenübergreifende Versorgung
        der demografische Wandel
        fehlender ärztlicher Nachwuchs
        Fachkräftemangel im medizinischen und pflegerischen Bereich
        Ausbau der Gesundheitsförderung und Prävention
        Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Die Entwicklungsziele sind dabei:
        Förderung und Erhalt der Gesundheit des Einzelnen und der gesamten
        Bevölkerung im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach
        Sicherstellung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen  Versorgung im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach
        Synergieeffekte durch Vernetzung und Kooperation unterschiedlichster
        Akteure im Gesundheitswesen

Um diese Arbeit fortführen zu können und die Gesundheitsregion auszubauen soll nun für vier weitere Kalenderjahre eine Förderung beantragt werden. Die  jährlich  50.000  €  übersteigenden  Personal-  und  Sachkosten  der  Geschäftsstelle  sind  als Eigenanteil zu tragen. Dabei ist von einem Betrag in Höhe von rund 20.000 € auszugehen.

Abfallbewirtschaftung – Abfallgebühren müssen leicht angehoben werden

Die Abfallbewirtschaftung wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Das bedeutet, dass der Landkreis Ansbach bei der Entsorgung von Wertstoffen (Altpapier, Biomüll, Restmüll, usw.) keinen „Gewinn“ erwirtschaften und auch nicht Zuzahlungen aus dem übrigen Kreishaushalt erbringen darf.
Die Gebühren für die im Bring- und Holsystem erbrachten Dienstleistungen der Abfallentsorgung werden ausschließlich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Restabfallbehältnisse und der Zahl der Abfuhren, bzw. nach der Zahl der in Anspruch genommenen Restabfallsäcke, kalkuliert.

In früheren Jahren konnte zum Teil ein leichter Überschuss erzielt werden. Zudem waren Rücklagen vorhanden, die in den letzten Jahren kontinuierlich abgebaut werden mussten. Dadurch war es bei der Kalkulation in der Vergangenheit möglich, die Gebühren deutlich abzusenken. Allerdings musste bereits ab dem Jahr 2018 eine mäßige Erhöhung beschlossen werden.
Der Landkreis Ansbach hat nun erneut den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Beratung hinsichtlich der Erstellung einer Kalkulation für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung beauftragt.

Nach der Neukalkulation unter Berücksichtigung der Rückerstattungen für die nicht in Anspruch genommenen Entleerungen der Restabfallbehältnisse bleibt festzustellen, dass eine moderate Gebührenanhebung leider nicht zu umgehen ist. So steigen aktuell die Kosten für die Abfuhr insbesondere im Bereich der Biomüllabfuhr, wobei zugleich die Einnahmen aus den Wertstoffhöfen sinken. Im Einzelnen erbrachte die Kalkulation folgendes Ergebnis für die Gebühren ab 2021, welche dann bis 2023 unverändert bleiben:

Alt                                                Neu
60l       146,40 €                          60l      153,84 €
80l       195,24 €                          80l      205,08 €
120l     288,48 €                          120l    303,00 €
240l     554,88 €                          240l    582,60 €
360l     799,20 €                          360l    838,80 €
1100l   2442,00 €                       1100l   2563,08 €
5000l   11100,00 €                     5000l   11650,68 €

Die CSU-Kreistagsfraktion erachtet es als erforderlich, die Gebühren entsprechend anzuheben, sieht aber gleichfalls die Notwendigkeit, die Struktur der Rückvergütung entsprechend anzupassen, damit der Anreiz zur Mülltrennung erhalten bleibt und nicht noch bestraft wird. Etwa 75 % der Nutzer der Restmülltonne machen von der Möglichkeit einer Gebührenrückvergütung Gebrauch, indem sie das Abfuhrvolumen -ihren individuellen Bedürfnisse n entsprechend – reduzieren. Diese stellt sich dann wie folgt dar:

Unterstützung der Rothenburger Projektschmiede e.V.

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, der Rothenburger Projektschmiede e.V.  für den Betrieb des Gebrauchtwarenkaufhauses in der Ansbacher Straße in Rothenburg auch in den folgenden beiden Jahren eine monatliche Förderung von 600 € zukommen zu lassen.

Die Rothenburger Projektschmiede e.V. wurde im Dezember 1997 im Hinblick auf die steigende Arbeitslosigkeit – mit Unterstützung des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Rothenburg – ins Leben gerufen.
Zweck des Vereins ist es, Menschen ohne Arbeit bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und Haushalten mit geringem Einkommen eine günstige Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Die Rothenburger Projektschmiede e.V. ist gemeinnützig tätig und Mitglied im Diakonischen Werk Bayern.

Durch das Angebot verschiedener Beschäftigungsmodelle mit sozialpädagogischer Betreuung werden Kenntnisse vertieft und um neue Inhalte ergänzt, um den Wiedereinstieg in den 1. Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Damit bietet sich gerade für Menschen, die vom Jobcenter des Landkreises Ansbach betreut werden, eine Möglichkeit, wieder wirtschaftlich eigenständig zu werden.
Zudem leistet die Rothenburger Projektschmiede e.V. durch den Verkauf gebrauchter Güter und Waren einen entscheidenden Beitrag zur Schonung unserer Umwelt.

Freiwilliger Zuschuss für die Realschule in Neuendettelsau

Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach hat sich dafür ausgesprochen, die beiden im Landkreis Ansbach in kirchlicher Trägerschaft stehenden Realschulen (Schillingsfürst: Erzbischöfliches Ordinariat BambergNeuendettelsau: Evangelisch-Lutherisches Diakoniewerk Neuendettelsau) jährlich mit einem Zuschuss von je 50.000 € zu unterstützen, soweit dort ein Fehlbetrag ausgewiesen wird. Die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass die ausgezeichnete pädagogische Arbeit der beiden Schulen diese freiwilligen Leistungen des Landkreises Ansbach rechtfertigt.
Für 2019 wurde durch die Diakonie der erforderliche Nachweis eines Fehlbetrages über den Betrag von 50.000 € erbracht, so dass der Zuschuss hier genehmigt werden kann.

Stefan Horndasch        Jan Helmer             Johannes Schneider           Christine Reitelshöfer
Vorsitzender            Stellv. Vorsitzender     Stellv. Vorsitzender              Stellv. Vorsitzende