Flugbewegungen der US-Army Grenzen setzen


Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Fraktionsreport Nr. 169 vom 19. Februar 2018

Flugbewegungen der US-Army

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dass sich der Landkreis Ansbach beim Freistaat Bayern und dem Bundesministerium der Verteidigung dafür einsetzt, dass die vom militärischen Flugplatz Ansbach-Katterbach ausgehende Fluglärmbelastung und sonstige Umweltbelastungen auf das für den Betrieb des Flugplatzes notwendige Minimum begrenzt gehalten werden. 
Dabei soll sich der Landkreis Ansbach weiterhin, insbesondere in der zweimal jährlich stattfindenden Fluglärmkommission, für eine Begrenzung der Belastung durch militärischen Fluglärm vom Flugplatz Ansbach-Katterbach auf das absolut notwendige Mindestmaß einsetzen, um so die betroffenen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger bei ihrem Bestreben, den Fluglärm zu minimieren, zu unterstützen. In dieser Fluglärmkommission sind auch die Gemeinden eingebunden, die vom Flugbetrieb tangiert sind. Dort ist es immer wieder gelungen, Verbesserungen zu erreichen und bestehende Probleme zu lösen.

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr (FLIZ) als zuständige Überwachungsbehörde hat objektive die Tatsache festgestellt, dass sich die US-Armee an die in Deutschland geltenden Vorgaben hält und dabei den vorgegebenen Rahmen, insbesondere was die Flugzeiten angeht, nicht voll ausschöpft. Verstöße würden nur ganz vereinzelt festgestellt.
Eine Steigerung des Flugbetriebs vom militärischen Flugplatz Ansbach-Katterbach bzw. von Verstößen könne den Radardaten nicht entnommen werden.

Einen darüberhinausgehenden Antrag hält die CSU-Kreistagsfraktion für nicht zielführend. Der Flugbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ist, realistisch betrachtet, notwendig, damit die NATO-Partner ihre Einsatzbereitschaft zum Schutz der Bevölkerung für Frieden in Freiheit aufrechterhalten können. Eine unmittelbare Zuständigkeit des Landkreises Ansbach ist hierfür ohnehin nicht gegeben, da Angelegenheiten der Verteidigung und des Luftverkehrs der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes obliegen.
Dies hat sich auch bei einem inhaltlich entsprechend weitreichenden Beschluss des Stadtrats von Ansbach vom Mai 2009 gezeigt, worauf in den Antwortschreiben auf die bundespolitische Zuständigkeit hingewiesen wurde und es im Ergebnis zu keiner Änderung geführt hat.

Freiwilliger Zuschuss des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendar-beit in den Sportvereinen

Dass die Jugendarbeit in unseren Sportvereinen durch den Landkreis Ansbach seit vielen Jahren gefördert wird, ist keinesfalls selbstverständlich. Andere Landkreise haben sich hier sehr stark zurückgenommen. Der Landkreis Ansbach ist bemüht, diese wertvolle Jugendarbeit im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten durch freiwillige Leistungen weiterhin zu unterstützen.
Gemäß den Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen sind für die Höhe des Zuschusses für Baumaßnahmen die von den zuständigen Stellen anerkannten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch die nachgewiesenen Gesamtkosten maßgebend. Im Falle einer Ablehnung durch den BLSV erfolgt die Entscheidung über den Kreiszuschuss im Einzelfall durch den Kreisausschuss.
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich daher dafür aus, der SG TSV/DJK Herrieden e.V. zu den angefallenen Aufwendungen von 148.785,62 €, für den Einbau von Umkleiden und Duschen im Keller des Vereinsheims und den Bau von zwei Geräte-Garagen einen Kreiszuschuss mit 10 % der förderfähigen Kosten von 124.948 €, somit einen Betrag von 12.495 € zu gewähren.

Ebenso soll der Sportverein Sportfreunde 1966 Großhaslach e.V. zu den errechneten förderfähigen Aufwendungen von 24.339,66 €, für die Generalsanierung des Vereinsheims einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.400 € erhalten, soweit die Gemeinde eine finanzielle Zuwendung in gleicher Höhe gewährt.
Der Sportverein Sportfreunde 1966 Großhaslach e.V hat die energetische Generalsanierung des Vereinsheims (u.a. mit Einbau eines Gasbrennwertkessels, die Erneuerung der Stützwand und die Fenstererneuerung) durchgeführt.

Nach den geltenden Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen sind die vom BLSV anerkannten zuwendungsfähigen Kosten (höchstens jedoch die nachgewiesenen Gesamtkosten) grundsätzlich Bemessungsgrundlage für die Höhe des Kreiszuschusses.  Falls der BLSV einen staatlichen Zuschuss nicht bewilligt und somit auch die zuwendungsfähigen Aufwendungen nicht ermittelt sind, werden diese von der Landkreisverwaltung analog der BLSV-Richtlinien errechnet. Entsprechend dieser Regelung ist in diesem Fall von förderfähigen Aufwendungen in Höhe von 24.339,66 € auszugehen

Zudem soll der Sportverein Sportfreunde 1966 Großhaslach e.V. zu den weiteren veranschlagten Aufwendungen von 52.700 €, für die Sanierung der WC-Anlagen und Erneuerung der Duschanlagen, einen Kreiszuschuss in Höhe von ca. 5270 € erhalten.

Generalsanierung der Freisportanlagen an der Johann-Steingruber-Realschule Ansbach

Im Rahmen der Schulbaumaßnahmen steht aktuell die Durchführung der Sanierung der Freisportanlagen an der Johann-Steingruber-Realschule Ansbach mit Kosten von 985.000 € an.  Es wurde dazu ein Antrag auf staatliche Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Bereits für das Jahr 2017 waren im Haushalt Planungskosten in Höhe von 100.000 € vorgesehen.
Die Freisportanlagen der Schule wurden gemeinsam mit dem Schulhaus 1975 errichtet. Das Rasenspielfeld, die Laufbahn und der Hartplatz sind nunmehr stark sanierungsbedürftig. Das ehemalige Beach-Volleyball-Feld wurde aufgrund des Baus der Sporthalle verlegt und nur provisorisch mit Sand versehen.
Auch die Fauna bereitet Schwierigkeiten. Der Sportplatz ist ein beliebter Kaninchenlebensraum und deshalb an vielen Stellen mit Kaninchenlöchern durchsetzt.
Die nunmehr geplante Generalsanierung der Freisportanlagen umfasst das Rasenspielfeld (mit Bewässerung), die Laufbahn, den Hartplatz, die Weitsprunganlage und die Kugelstoßanlage.
Darüber hinaus entsteht eine moderne Aktionsfläche für die „bewegte Pause“, die berücksichtigt, dass immer mehr Schüler den ganzen Tag in der Schule verbringen. Diese weist neben einem modernen Bodenbelag auch Outdoor-Fitnessgeräte auf.

Dachsanierung in Rothenburg mit dem Kommunalinvestitionsprogramm

Der Bund hat seine Mittel für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf 7 Mrd. € verdoppelt.  Mit den zusätzlichen Mitteln von 3,5 Mrd. € sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Auf den Freistaat Bayern entfällt dabei ein Anteil von 293,48 Mio. €, welcher wiederum über die Regierungsbezirke auf die Landkreise, Städte und Gemeinden aufgeteilt wird.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss i.H.v. bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen für die anerkannten Projekte und Bauabschnitte.
Der Landkreis will hier als Projekt die energetische Sanierung der Dächer der Werkstattgebäude an der Berufsschule in Rothenburg(Staatliches Berufliches Schulzentrum Rothenburg-Dinkelsbühl) einbringen. Hier stehen Maßnahmen mit 790.000 € und 850.000 € an, welche die Fördervoraussetzung erfüllen.
Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen angegangen werden sollten, soweit sie in diesem Rahmen förderfähig sind.

Stefan Horndasch             Jan Helmer                    Johannes Schneider
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender             Stellv. Vorsitzender