Fraktionsreport Nr. 144 vom 04. April 2016

12983844_1000232030052393_3746545341255208749_oDie CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach tagte in Kaierberg:

BayernWLAN für den Landkreis Ansbach

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet eine rasche Einführung des von der Staatsregierung geplanten BayernWLAN. Dieses soll es bis 2020 ermöglichen, dass in allen bayerischen Städten und Gemeinden ein oder mehrere Hotspots zur Verfügung stehen. Hierbei soll es ausreichend sein, sich einmal mit seinem mobilen Gerät (Smartphone, Tablet oder Laptop) zu registrieren, um anschließend bayernweit alle Hotspots automatisch nutzen zu können.
Um BayernWLAN in allen 58 Städten und Gemeinden schnellstmöglich zu realisieren, wäre es aus Sicht der Fraktion sinnvoll, einen Sammelantrag beim zuständigen WLAN-Zentrum in Straubing einzureichen. Hierzu sollten vom Landratsamt kurzfristig alle Städte und Gemeinden des Landkreises Ansbach kontaktiert werden, um einen einheitlichen Antrag stellen zu können.
Dies hätte  den Vorteil, dass nur ein kompletter Antrag bearbeitet werden muss. Damit könnte eine effektive und schnelle Einführung des BayernWLAN im Landkreis Ansbach erreicht werden.

Förderung der Theater

Die Kreuzgangspiele Feuchtwangen werden auch weiterhin durch den Landkreis gefördert. Die CSU-Kreistagsfraktion im LandkreisAnsbach spricht sich dafür aus, die herausragende Theaterarbeit in Feuchtwangen mit 23.000 € zu unterstützen.
Mit diesen freiwilligen Zuschüssen würdigt der Landkreis die überörtliche und überregionale Bedeutung dieser kulturellen Einrichtung.

Die Kreuzgangspiele in Feuchtwangen finden in der Zeit vom 16. Mai bis 15. August 2016 statt. Auf dem Spielplan finden sich unter anderem die Stücke „Romeo und Julia“, die Komödie „Arsen und Spitzenhäubchen“ und das Kinderstück „Peter Pan“.
Weitere Informationen unter http://www.kreuzgangspiele.de.

Ausbau der A6

Die CSU-Kreistagsfraktion trägt die Resolution des Kreistages des Landkreises Ansbach zur Aufnahme des durchgängigen 6-streifigen Ausbaus der A6 in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit. Bereits im Februar 2016 hat die CSU-Kreisdelegiertenversammlung eine Resolution in dieser Thematik verabschiedet.
Der Entwurf für den Landkreis Ansbach hat dazu die folgende Begründung, wobei seitens der CSU-Kreistagsfraktion angeregt wird, dass auch die sofortige Aufnahme der Planung für den Ausbau mit aufgenommen werden sollte:

„Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 stuft den 6-streifigen Ausbau der A 6  im gesamten  Bereich des Landkreises Ansbachin die Kategorie  ´Weiterer Bedarf mit Planungsrecht` ein. Ein Ausbau von der Anschlussstelle  (AS) Schwabach bis zur AS Roth ist als fest disponiertes Projekt zur Engpassbeseitigung definiert.
Der Landkreis Ansbach fordert die Aufnahme des 6-streifigen Ausbaus der A6 auf der gesamten Strecke von der Landesgrenze bis zur ASRoth in den ´Vordringlichen Bedarf`.
Bereits bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 hat der Landkreis Ansbach auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen. Die Verkehrssituation hat sich seitdem erheblich verschärft. Bei der Autobahnkonferenz  der IHK Mittelfranken 2008 wurde bereits mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann über alternative Finanzierungsmodelle diskutiert, aber keine Verbesserung in der Umsetzung erreicht.
Bei der Verkehrskonferenz aller Industrie- und Handelskammern in der Metropolregion Nürnberg im September 2009 wurde die Wichtigkeit des Projekts ausführlich für die gesamte Wirtschaft in Franken dargestellt. Eine Stauumfrage bei Unternehmen hatte ergeben, dass der gesamte 6-streifige Ausbau der A6 von Nürnberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen als dringlichste Verkehrsmaßnahme erachtet wurde.
Bereits jetzt ist bei den häufigen Staus auf der A6 für alle anliegenden Städte und Gemeinden die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ortsdurchfahrten sind oft über Stunden blockiert. Der Einsatz der freiwilligen Hilfskräfte bei Unfällen führt stellenweise zu einer Überlastung der Einheiten. Die Umsetzung der Ziele unserer Region als ´Raum mit besonderem Handlungsbedarf` wird erheblich erschwert. Eine nachhaltige Entwicklung unserer Wirtschaft wird dadurch gestört.
Nach den Verkehrsprognosen wird vor allem der LKW-Verkehr auf der gesamten A6 zwischen dem Weinsberger Kreuz und Nürnbergüberproportional steigen. Durch den 6-streifigen Ausbau der A6 bis Schwabach West wird die Staugefahr zusätzlich weiter nach Westen verlagert. Damit steuert unsere Region auf einen Verkehrskollaps zu, der mit regionalen Maßnahmen nicht mehr zu entschärfen sein wird.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 muss jetzt die Weichen für eine zeitnahe Umsetzung der dringend erforderlichen Maßnahme stellen. Nur durch die Kategorisierung in den ´Vordringlichen Bedarf` ist dies möglich.
Der Landkreis Ansbach appelliert an die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung, diese für die weitere Entwicklung unserer Region äußerst wichtige Infrastrukturmaßnahme  schnell umzusetzen.“

Denkmalpflegezuschuss für Privateigentümer

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Instandsetzung eines Baudenkmals  in Rothenburg o.d.T. (Wenggasse) einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren.

Für die Voruntersuchungen zu dieser Maßnahme wurden Kosten in Höhe von 16.700,00 € veranschlagt, wovon ein Teilbetrag in Höhe von 11.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege errechnet wurde. Für die Hauptmaßnahme stehen nunmehr Kosten mit einem Betrag von 875.000,00 € an, wovon 175.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass es ein markanter Bau in der geschlossenen Reihe der Einzeldenkmäler entlang der Rothenburger Wenggasse ist.
Nach den bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die  Maßnahmen im Hinblick auf den denkmalpflegerischen Mehraufwand von insgesamt 186.000,00 € ein Kreiszuschuss i.H.v. 4 % , d.h. ein Betrag von 7.440,00 € in Aussicht gestellt werden.
Auch im Bereich der Gemeinde Lehrberg ist die Instandsetzung eines historischen Wohnstallhauses beabsichtigt.
Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten betragen 1.043.168 €, wovon 430.500 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anzusehen sind. Die überörtliche Bedeutung des Baudenkmals ist nach der Beurteilung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege darin begründet, dass es sich um ein nahezu unverändertes Bauernhaus des mittleren 19. Jahrhunderts handelt.

Nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion kann für diese Instandsetzungsmaßnahme ein Kreiszuschuss i.H.v. 2,5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands,  also ein Betrag von 10.763,00 € in Aussicht gestellt werden.

Abfallbewirtschaftung als kostenrechnende Einrichtung

Die Abfallbewirtschaftung wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Landkreis Ansbach für die Entsorgung von Wertstoffen (Altpapier, Biomüll, Restmüll, usw.) weder einen „Gewinn“ erwirtschaften noch Zuzahlungen aus dem übrigen Kreishaushalt leisten darf.
Nach dem nunmehr vorliegenden vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wurde ein Überschuss von  60.178,48 € erzielt, welcher einer Sonderrücklage zugeführt wird.
Bei einem Gesamtvolumen von über 12 Mio. € muss man schon von einer Punktlandung sprechen, welche hier mit der neuen Kalkulation erreicht wurde.
Um die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger sachgerecht festzulegen, wurden die Abfallgebühren 2014 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum 2015 bis 2017 neu kalkuliert.  Daraufhin hat der Kreistag eine neue Gebührensatzung zum01.01.2015 beschlossen. Die Gebühren konnten damals im Durchschnitt um rund 10% abgesenkt werden.

Stefan Horndasch             Jan Helmer                    Johannes Schneider
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender             Stellv. Vorsitzender