Fraktionsreport Nr. 141 vom 08. Februar 2016

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Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Landschaftspflege unterstützen

Für die Pflege von Biotopflächen bzw. Naturschutzgebieten im Jahr 2013 und 2010 soll der Landschaftspflegeverband Mittelfranken e.V. einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.601,00 € erhalten. Mit diesem Betrag aus dem Naturschutzfonds will der Landkreis Ansbach anteilig die ungedeckten Pflegekosten unterstützen.

Die Richtlinien zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen im Landkreis Ansbach sehen dabei eine Förderung mit 50 % der nicht gedeckten Kosten vor. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt dabei maximal 25 % der Pflegekosten, welche hier in Höhe von insgesamt 92.256,31 € entstanden sind.

Integrationsbeauftragter soll bestellt werden

Die CSU-Kreistagsfraktion stimmt zu, dass angesichts der hohen Zahl an Flüchtlingen im Landkreis Ansbach aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen ein Integrationsbeauftragter den Integrationsprozess im Landkreis Ansbach unterstützt und koordiniert. Dabei sind folgende Aufgabenschwerpunkte derzeit ersichtlich:
• Mitwirkung bei der Gestaltung des Zusammenlebens und der Integration von Migranten auf allen Ebenen des Landkreises Ansbach, z. B. durch Sammlung einschlägiger Angebote der vorhandenen Institutionen im Landkreis Ansbach
• Ansprechpartner für die ehren- und hauptamtlichen Helfer der Integrationsarbeit sowie Mitunterstützung bei der Vernetzung in den Landkreiskommunen
• Pflege des Informationsaustausches mit den Institutionen, die mit diesem Thema befasst sind und Förderung der Vernetzung der Integrationsarbeiten mit diesen
• Information des Kreistages über die Situation von Migranten und die Fortschritte der
• Integrationsarbeit
• Teilnahme an den Sitzungen der internen Arbeitsgruppe Asyl des Landratsamtes Ansbach
• Aufklärungsarbeit zum Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
• Pflege des Informationsaustausches mit dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung

Für bedauerlich hält es die Fraktion, dass die Frage der personellen Besetzung die inhaltlichen Aspekte in den Hintergrund gerückt hat. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte bereits am 03.12.2015 angeregt, einen Integrationsbeauftragten zu bestellen. Dies wurde allen Fraktionen im Kreistag am gleichen Tage zur Kenntnis gebracht. Bereits in der Sitzung am 07.12.2015 hatte sich die CSU-Kreistagsfraktion mit dieser Anregung befasst und die Beauftragung eines Integrationsbeauftragten befürwortet. Zugleich konnte davon ausgegangen werden, dass die SPD auch einen personellen Vorschlag unterbreiten wird. Offenbar haben sich die anderen Fraktionen des Kreistages bis Anfang Februar mit der vorgenannten Anregung der SPD-Fraktion nicht befasst, wenngleich klar erkennbar war, dass im Kreistag am 26.2.2016 die Bestellung erfolgen sollte, was einen verwaltungsmäßigen Vorlauf ab Anfang Februar erfordert.
Erst nachdem von der SPD-Fraktion der stv. Landrat Kurt Unger benannt war, kam die Fraktion der Freien Wähler mit einem weiteren Vorschlag. Ein offizieller Vorschlag wurde schriftlich nicht eingereicht. Angeblich sollte dies auch ein Vorschlag weiterer Fraktionen sein, ohne dass von diesen aber eine Mitteilung an alle Fraktionen erfolgte. Der SPD-Vorschlag war übrigens auch nicht mit der CSU-Fraktion „abgestimmt“.

Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Denkmalpflege

Die bestehenden Richtlinien des Landkreises für die Gewährung freiwilliger Zuwendungen in verschiedenen Bereichen müssen immer wieder hinsichtlich ihrer Praktikabilität beim Verwaltungsvollzug überprüft werden. Die Förderrichtlinien sollten klar gefasst sein und möglichst wenig Verwaltungsaufwand verursachen. Die Zuschussvergabe soll nach fachlicher Vorgabe bedarfsgerecht und zielorientiert erfolgen. Um diesem Ziel näher zu kommen, spricht sich die Fraktion dafür aus, die Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege zu ändern. Für die Gewährung eines Zuschusses nach dieser Richtlinie ist u.a. Voraussetzung, dass das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) auf Anfrage die überörtliche Bedeutung eines Denkmals bestätigt und einen denkmalpflegerischen Aufwand festgesetzt hat. Die CSU-Fraktion hält es für sinnvoll und geboten, dass darüber hinaus künftig eine Förderung der Maßnahme vom BLfD auch befürwortet wird. Soweit Zuschüsse für Maßnahmen beantragt werden, die innerhalb von fünf Kalenderjahren das gleiche Objekt betreffen, ist dies im Hinblick auf die Bemessung des Kreiszuschusses künftig als eine Maßnahme zu werten. Klargestellt wird auch, dass eine Förderung von Voruntersuchungen, für die ein gesonderter Zuschussantrag gestellt wurde, zunächst als eigenständiger Antrag behandelt wird. Wenn die Voruntersuchungen der Erhaltung eines Denkmals dienen und die Instandsetzungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt wird, sollen die Kosten dafür bei fristgerechter Antragstellung auch nachträglich in die Gesamtmaßnahme mit einbezogen werden.

Ausgleich für Seniorenheim

Die Seniorenheime in Feuchtwangen und Wasertrüdingen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Ansbach und werden derzeit als sogenannte Eigenbetriebe geführt. Im Haushaltsplan 2016 muss nun ein Jahresfehlbetrag 2014 des Senioren- und Pflegeheimes Wassertrüdingen in Höhe von 215.763,10 € ausgeglichen werden.

Neubauprogramme 2016 für Kreisstraßen und Deckenbauprogramm

Der Landkreis Ansbach wird für die Fortführung und die Neuaufnahme für den Neubau von Straßen im Jahr 2016 1.985.000,00 EUR vorsehen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Der Landkreis Ansbach ist für ein Straßennetz von ca. 600 km verantwortlich. Dieser Verantwortung wird der Landkreis zum einen durch seinen enormen Aufwand beim Neubau von Kreisstraßen gerecht, zum anderen aber auch durch das Deckenbauprogramm. Mit dem Deckenbauprogramm wird die Fahrbahn neu asphaltiert. Damit soll gleichzeitig verhindert werden, dass es zu größeren Straßenschäden kommt. Für 2016 sind folgende Maßnahmen mit einem Volumen von knapp 1,5 Mio. EUR vorgesehen.

Ausbildungscoaching der Evang. Jugendsozialarbeit

Im Rahmen der Jugendsozialarbeit hat die EJSA Rothenburg gGmbH den Landkreis Ansbach gebeten, sich an den anfallenden Kosten sowohl im Bereich Ausbildungscoaching als auch für den Jugendmigrationsdienst zu beteiligen. Die Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Ausbildungscoaching) soll weiterhin insbesondere im Landkreis Ansbach (Rothenburg o.d.T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen und Windsbach) erfolgen. Die CSU-Fraktion unterstützt den Zuschussantrag für das Jahr 2015 und stimmt zu, dass eine finanzielle Hilfe in Höhe von 15.000,– € bewilligt wird. Durch die EJSA Rothenburg konnten in den beiden zurückliegenden Jahren insgesamt 133 Jugendliche und junge Erwachsene bei Ausbildungsproblemen unterstützt werden. Mit dieser Maßnahme werden auf der einen Seite gezielt die Auszubildenden unterstützt, aber auch die Ausbildungsbetriebe können davon einen Nutzen ziehen.

Stefan Horndasch                             Jan Helmer                        Johannes Schneider
Vorsitzender                           Stellv. Vorsitzender                  Stellv. Vorsitzender