Fraktionsreport Nr. 138 vom 07. Dezember 2015

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Die CSU-Fraktion im Kreistag informiert:

Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen

Nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion soll der Schützenverein Eichengrund Wolfertsbronn bei Dinkelsbühl zu den angefallenen förderfähigen Kosten von 17.681,50 € für den Einbau elektronischer Schießstände in das bestehende Schützenheim einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % erhalten.

Der Schießstand befindet sich im dortigen Dorfgemeinschaftshaus. Betreiber des  Dorfgemeinschaftshauses ist der Verein zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft in Wolfertsbronn e.V.

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem SV 67 Weinberg e.V Gemeinde Aurach, für den Neubau einer Flutlichtanlage auf dem B-Platz eine Förderung in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten von 64.130,00 € zu gewähren. Das ergibt eine Förderung in Höhe von 6.413,00 €.

Voraussetzung für einen Zuschuss des Landkreises ist, dass die Gemeinde Aurach die Maßnahme mindestens in gleicher Höhe bezuschusst. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 71.692,53 €.

Zuschüsse für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges in Windsbach

Den Gemeinden des Landkreises werden Zuschüsse für anzuschaffende überörtliche Einsatzmittel ihrer Freiwilligen Feuerwehren bewilligt. Die Fahrzeuge und Geräte müssen allerdings in einem vom Kreisbrandrat (KBR) erstellten und vom Kreisausschuss anerkannten Bedarfsplan enthalten sein.

Für die Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 2 (GW-L2) für die FFW Windsbach erhält die Stadt Windsbach einen Kreiszuschuss in Höhe von 38.350 €. Das sind 65 % des nach den staatlichen Zuwendungsrichtlinien bewilligten Festbetrags in Höhe von 59.000,00 €.

Förderung der Denkmalpflege

Die CSU-Kreistagfraktion spricht sich dafür aus, für den Umbau und die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in Schweinsdorf bei Neusitz einen Kreiszuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien  zu gewähren.
Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten betragen 531.357,00 €, wovon 230.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden. Die Förderung mit 3,5 % entspricht einem Betrag von 8.050,00 €.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege darin begründet, dass es sich um eines der in Franken äußerst seltenen Beispiele eines Bauernhauses handelt, das zudem zu Lebzeiten des berühmten Pfarrers Mayer entstand, mit dem dieser Haustyp insbesondere in Verbindung gebracht wird.

Landschaftspflege unterstützen

Für die Pflege von Biotopflächen bzw. Naturschutzgebieten im Jahr 2012 soll der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.890 € erhalten. Mit diesem Betrag aus dem Naturschutzfonds will der Landkreis Ansbach anteilig die ungedeckten Pflegekosten für die durchgeführten Biotoppflegemaßnahmen unterstützen.

Förderung für Dinkelsbühler Theaterbau

Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl soll nach Auffassung der CSU für die Sanierung und den Umbau des sog. Warnecke-Hauses am Altrathausplatz in Dinkelsbühl einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € erhalten.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 495.798,00 €.
Mit der Baumaßnahme konnte das Umfeld des Freilichttheaters besser ausgestattet werden.

Ausführung der Förderung der Denkmalpflege

Der Landkreis Ansbach fördert richtliniengemäß die Instandsetzung von Baudenkmälern.
Die Förderpraxis bei Voruntersuchungen, für die ein gesonderter Zuschussantrag gestellt wurde, soll künftig noch stärker die Interessen der Antragsteller berücksichtigen.
Die Kreiszuschüsse betragen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Aufwand von 15.000,00 € bis 50.000,00 € 7 %. Bei einem höheren denkmalpflegerischem Aufwand ist die Zuschusshöhe gestaffelt von 6 % bis 2 %.
Bisher wurde auch die Voruntersuchung generell als eigenständiger Antrag behandelt.  Wenn die Summe von 15.000,00 € nicht erreicht wurde, konnte ein Zuschuss nicht bewilligt werden.
Wenn die Voruntersuchungen der Erhaltung eines Denkmals dienen und die Instandsetzungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt wird, sollen künftig die Kosten dafür bei fristgerechter Antragstellung auch nachträglich in die Gesamtmaßnahme mit einbezogen werden.

Stefan Horndasch             Jan Helmer                    Johannes Schneider
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender             Stellv. Vorsitzender