Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
ANregiomed muss weiterhin zukunftsgerichtet arbeiten können
Die CSU-Kreistagsfraktion hält weiterhin an der Umsetzung des Zukunftskonzepts für ANregiomed fest und wird die notwendigen Schritte – auch kritisch hinterfragend – begleiten und mitgehen. Das gilt auch für die Entscheidung, das Bewegungsbad im Klinikum Ansbach zu schließen, da für den eigentlichen Klinikbetrieb ein eigenes Bad nicht mehr erforderlich ist.
Für bisherige ambulante Nutzer stehen im Bezirksklinikum, in Strüth und im Aquella alternative Möglichkeiten zur Verfügung. Fahrten in andere Städte sind daher nicht erforderlich.
Mit Verwunderung und großer Besorgnis für ANregiomed nimmt die CSU-Kreistagsfraktion wahr, welches Verständnis bei einigen wenigen Akteuren in der Stadt Ansbach von einem modernen Kommunalunternehmen vorhanden ist, das im heutigen Gesundheitssystem bestehen muss. Deren Agieren, allen voran der Stadtratsfraktion der BAP mit dem Mitglied des ANregiomed-Verwaltungsrats Manfred Stephan an der Spitze, stellt für ANregiomed schnell zunehmend eine existenzgefährdende Entwicklung dar. Wir fürchten eine massive Beeinträchtigung der hochwertigen Versorgung der Patienten und wir sind auch in Sorge um die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die BAP ist aufgerufen, für unsere Krankenhäuser in ANregiomed und nicht im Dauer-Wahlkampf gegen ANregiomed zu arbeiten.
Dem Vorstand Dr. Andreas Goepfert wurde von den beiden Trägern Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach aufgegeben, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zügig zu verbessern.
Wenn nunmehr die gleichen Kräfte, die dies ständig öffentlich anmahnen, ohne eigene Konzepte vorzulegen, endlose öffentliche Debatten um eine defizitäre kleinere Einrichtung wie das Bewegungsbad im Klinikum Ansbach in einem nicht zuständigen Gremium führen, ist dies sachlich nicht nachvollziehbar und für das Unternehmen schädlich.
Die Rechtsform des Kommunalunternehmens wurde geschaffen, um Unternehmen auch in kommunaler Trägerschaft eine möglichst wirtschaftliche Handlungsweise zu ermöglichen. Dazu gehört u.a., dass Entscheidungen rasch getroffen und effizient umgesetzt werden können.
Die Entscheidung, den Betrieb des Bewegungsbades im Unternehmen ANregiomed einzustellen, hat der hierfür zuständige Vorstand, Herr Dr. Goepfert mit Billigung des Verwaltungsrates getroffen. Die Frage der Zuständigkeit wurde u.a. vom Landratsamt Ansbach geprüft und für rechtens befunden. Ernsthafte Zweifel an dieser Rechtsauffassung sind weder vorgetragen noch erkennbar. Wenn von der Ansbacher Oberbürgermeisterin eine davon abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, sollte diese konkret und überzeugend begründet werden. Aus Sicht der CSU-Kreistagsfraktion ist in diesem Zusammenhang allerdings festzustellen, dass der Landkreis Ansbach 70 % der Betriebskosten zu tragen hat.
Die CSU-Kreistagsfraktion wird sich weiterhin dafür aussprechen, dass der Landkreis Ansbach das Kommunalunternehmen ANregiomed mitträgt. Insbesondere sollen nunmehr die umfangreichen und kostenintensiven Baumaßnahmen am Klinikum Ansbach vorangebracht werden.
Dazu gehören aber auch der Wille und die Bereitschaft aller Beteiligten, sich konstruktiv für die Belange des Unternehmens einzusetzen.
Dabei ist es weder sachdienlich noch dem Unternehmen ANregiomed förderlich, wenn regelmäßig Entscheidungen des zuständigen Vorstands oder des Verwaltungsrats anschließend in den nicht zuständigen Gremien eines Trägers nochmals ausführlich debattiert und öffentlich in Frage gestellt werden.
TTIP darf die kommunale Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigen
Derzeit wird eine sehr konträre Diskussion zu TTIP geführt. Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass aufgrund der vorliegenden Befassung der Spitzenverbände mit diesem Thema, die kommunalen Belange in die Diskussion eingebracht werden müssen.
Zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge unterstützt die CSU-Kreistagfraktion die Position der kommunalen Spitzenverbände zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), zum Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und zum Dienstleistungsabkommen (TiSA), so wie sie im Gemeinsamen Positionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), zuletzt vom 11. Juni 2015, festgelegt ist.
Das Positionspapier liegt diesem Report bei.
Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen
Der Schützenverein Oberdachstetten e.V. will den Umbau und die Sanierung der Heizung des Schützenhauses mit Einbau elektronischer Schießstände und Überdachung des Eingangsbereichs in Angriff nehmen. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 69.000,00 €.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet richtliniengemäß eine freiwillige Zuwendung des Landkreises in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, das sind bis zu 6.900 €.
Der Umbau des bestehenden Fußball-Hartplatzes (Trainingsplatz) in ein Rasenspielfeld incl. Beregnungsanlage steht beim TSV 1921 Petersaurach e.V. an. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 60.000,00 €. Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Meinung, dass der Landkreis Ansbach nach Maßgabe seiner Förderrichtlinien auch hier eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, das sind bis zu 6.000 € in Aussicht stellen soll.
Denkmalschutzförderung für Rothenburg o.d.T.
Die Hospitalstiftung z. Hl. Geist Rothenburg o.d.T., welche durch die Stadt Rothenburg o.d.T. vertreten wird, hat dem Landkreis die Sanierung und den Umbau des Gebäudes Spitalgasse 48 in Rothenburg o.d.T. zu einem Schülerwohnheim zugesagt und für den denkmalpflegerischen Mehraufwand einen Zuschussantrag gestellt.
Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten betragen 5.187.914,40 €, wovon 1.469.718,51 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass es Bestandteil des außergewöhnlichen Altstadtensembles von Rothenburg und ein herausragendes Beispiel für einen Spitalbau des 16. Jahrhunderts ist.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet es, einen Landkreiszuschuss nach Maßgabe der Förderrichtlinien zu gewähren.
Förderung der Asylsozialberatung
Die dezentrale Asylsozialberatung im Landkreis Ansbach soll 2015 mit 10.000,00 € unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt an die Träger Diakonisches Werk Ansbach e.V. und Caritas-Kreisstelle Herrieden. Voraussetzungen hierfür sind u.a. eine staatliche Förderung und eine Vereinbarung über die Zuständigkeitsregelung zwischen den Trägern.
Unterstützung für kommunale Musikschulen
Seit 2009 hat der Landkreis Ansbach die Förderung kommunaler Musikschulen im Landkreis und der Musikschule der Stadt Ansbach für die Landkreisschüler wieder aufgenommen. Es ist beabsichtigt, die Arbeit der Musikschulen in Höhe von 10,00 € pro Schüler mit einem Gesamtbetrag von 24.740,00 € zu fördern. Am Jahresanfang 2015 waren insgesamt 2.474 Schüler und Schülerinnen von den kommunalen Musikschulen einschließlich der Landkreisschüler der Musikschule der Stadt Ansbach gemeldet. Im Jahre 2011 waren es hingegen nur 1.774 Schülerinnen und Schüler.
Diese Förderung durch Landkreise ist bayernweit keinesfalls selbstverständlich, aber ein wichtiger Bestandteil für die musikalische Ausbildung unserer Schulkinder.
Förderung der Evang. Jugendsozialarbeit
Die EJSA Rothenburg leistet auch den Jugendmigrationsdienst. An den hierfür anfallenden Kosten soll sich der Landkreis Ansbach antragsgemäß beteiligen. Die CSU-Fraktion ist mit dem Verwaltungsvorschlag einverstanden, der EJSA Rothenburg aus Haushaltsmitteln einen Zuschuss von 6.000,– € zu gewähren. Weitere finanzielle Zuwendungen in Höhe von 9.000 € sollen aus Mitteln der Landkreis-Sparkassen und nach Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses aus Bußgeldern erfolgen.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender