Asylpolitik – Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken

Die CSU im Landkreis Ansbach würdigt uneingeschränkt die großartige Leistung unserer Städte, Gemeinden und des Landkreises Ansbach bei der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Auch dank des ehrenamtlichen Engagements zahlreicher Bürgerinnen und Bürger präsentieren sich der Landkreis und seine Städte und Gemeinden als weltoffen und gastfreundlich.

Die in jüngster Zeit stark gestiegenen Asylbewerberzahlen stellen unsere Kommunen jedoch vor immer größere Herausforderungen.

Mit Sorge wird registriert, dass erhebliche Aufwendungen für Bewerber erbracht werden, deren Asylgesuche bereits abgelehnt wurden oder die nach den geltenden Gesetzen kein Bleiberecht in unserem Land haben.

Vor allem im Interesse der tatsächlich schutzbedürftigen Hilfe- und Asylsuchenden ist es notwendig, die Zahl der Antragsteller, die keine Aussicht auf Anerkennung haben, zu drosseln und die Verfahren zu verkürzen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass viele freiwillige kommunale Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht oder nicht mehr im bisherigen Umfang erbracht werden können.

Die CSU im Landkreis Ansbach unterstützt ausdrücklich die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder am 18. Juni 2015 erzielten Übereinkünfte:

• Beschleunigung der Asylverfahren durch zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

• Konsequente und zügige Rückführung abgelehnter Antragsteller

• Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Asylkosten

• Bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

• Stärkung der Verantwortung der EU.

Diese Beschlüsse weisen in die richtige Richtung. Allein werden sie aber nicht ausreichen, den drohenden Leistungskollaps der Kommunen abzuwenden. Wir fordern daher eine weitere Intensivierung des Kampfes gegen kriminelle Schlepper und Menschenhändler, vor allem im Kosovo, in Albanien und Teilen Nordafrikas.

Zu klären sind auch Möglichkeiten, die Leistungen jener Asylbewerber zu kürzen, deren Antrag offensichtlich unbegründet ist. Insofern ist auch der jüngste Vorschlag des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, zu diskutieren. Schmidt hat sich dafür ausgesprochen, das monatliche Taschengeld in Höhe von 140 Euro für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern zu streichen. Damit wird der Anreiz für Asylsuchende vor allem aus dem westlichen Balkan gesenkt.

Unsere Kommunen sollen wieder in die Lage versetzt werden, alle Anstrengungen auf die Menschen zu lenken, denen in ihrem Heimatland tatsächlich Gefahr droht. Für diese Menschen brauchen wir zusätzliche Mittel im Bereich Unterricht und soziale Betreuung.