Fraktionsreport Nr. 245 vom Januar 2024



Besuch im Kriminalmuseum

Die Sitzung in Rothenburg nutzte die CSU-Kreistagsfraktion für eine Besichtigung des Mittelalterliches Kriminalmuseum, welches selbst auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken kann. Das Museum zählt zu den bedeutendsten und beliebtesten Rechtskundemuseen in Deutschland und Europa mit einem Exponatebestand von ca. 50.0000 Exponaten. Das Museum wird in Form einer gemeinnützigen Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz im Zentrum von  Rothenburg ob der Tauber geführt und muss sich selbst aus den Einnahmen finanzieren.
Neben der Dauerausstellung mit über 2.000 Exponaten aus über 1.000 Jahren deutscher und europäischer Rechtsgeschichte finden immer wieder Sonderausstellungen statt. Dies ist ein enormer Pluspunkt für die Attraktivität des Museums, so Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch.
Museumsleiter und Volljurist Dr. Markus Hirte konnte mit Stolz berichten, dass im Jahr 2023 die Zahl von 125.000 Besuchern überschritten wurde.
Der Fraktion vermittelte er einen Überblick über die aktuelle Sonderschau „Schatz und Schatzsuche in Recht und Geschichte“ welche noch das ganze Jahr zu sehen sein wird – und dies an 365 Tagen im Jahr.
Weitere Informationen unter http://www.kriminalmuseum.eu

Kreisumlage 2024 bleibt konstant! – CSU berät Haushalt für den Landkreis Ansbach – Keine finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen

Die CSU-Kreistagsfraktion ist mit den Haushaltsberatungen in das neue Jahr 2024 gestartet.
Als zentrales Ergebnis konnte nach den Beratungen beschlossen werden, den Hebesatz für die Kreisumlage 2024 unverändert bei 45,85 %-Punkten zu belassen. Dies war trotz immens schwieriger aktueller Rahmenbedingungen möglich, da der Landkreis in den vergangenen Jahren klug gewirtschaftet hat, sogar den Hebesatz senkte und die Verschuldung drastisch zurückfahren konnte,  bei gleichzeitig hohen Investitionen in Schulen, Straßen und Digitalisierung.

„Wir sehen aber, dass die Aufgaben und Ausgaben, welche den Landkreisen durch gesetzliche Vorgaben zugewiesen werden, massiv ansteigen, während die Einnahmen zurückbleiben. Diese Kostenschere wird unseren Handlungsspielraum zukünftig massiv einschränken, wenn keine Änderung der gesetzlichen Finanzierung der Kommunen erfolgt“, so Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch.

Betrug der Hebesatz im Jahr 2015 noch 49 %-Punkte, ist er seit 2020 stabil bei 45,85 %-Punkten. Für die CSU-Kreistagsfraktion ist es der richtige Ansatz, die Belastung der Gemeinden mit der Kreisumlage in einem verträglichen Rahmen zu gestalten, solange dies auch die finanzielle Lage des Landkreises zulässt.
Mit den aktuellen Rahmenbedingungen, welche in den jetzt vorliegenden Entwurf aufgenommen wurden, ist dies möglich, wenngleich es auch eine starke Entnahme aus der Rücklage und eine stärkere Verschuldung nach sich zieht.
Bereits vor Übermittlung des Haushaltsentwurfs kam es zu Diskussionen im Hinblick auf den Hebesatz der Kreisumlage, mit welchem der Landkreis von den 58 Kommunen nach deren Finanzkraft im Abstand vor zwei Jahren seine Umlage erhebt.
Eine solche Diskussion machte allerdings ernsthaft nur Sinn, wenn die Rahmendaten und die Details des Haushaltsentwurfs festgestellt sind. Auf dieser Grundlage mit der konkreten Erwartung einer nur leicht um 300.000 € zurückgegangen Schlüsselzuweisung auf 33,4 Mio. € und einer Erhöhung der Krankenhausumlage um ca. 1,5 Mio. € war nunmehr eine konkrete Behandlung möglich.

Mit der ersten Sitzung im Jahr 2024 hat die CSU-Kreistagsfraktion die Beratungen aufgenommen und in einer Haushaltsklausur vertieft.
Die Eckpunkte des Haushaltes 2024 sind danach im Detail  ein Verwaltungshaushalt mit einem Volumen von ca. 263 Mio. € und ein Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 36 Mio. €.
So ergibt sich derzeit eine Mehrung des ungedeckten Bedarfs im Bereich der Schulen mit ca. 1 Mio. € und bei den sozialen Angelegenheiten mit ca. 6,3 Mio. €. Allein der Zuschussbedarf der Jugendhilfe steigt mit rund 2.876.400 € im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.
Die CSU-Kreistagsfraktion will bei den Investitionen das bisherige hohe Tempo aufrechterhalten, allerdings muss auch die langfristige Entwicklung des Kreishaushaltes weiterhin im Auge behalten werden. Es war richtig und wichtig, die Verschuldung in den vergangenen Jahren zurückzuführen, um die kommenden Herausforderungen stemmen zu können. Hintergrund einer früheren massiven Verschuldung von fast 60 Mio. € war die Entscheidung 2002 die Sanierung und Neubauten der Schulen anzugehen, um zeitnah eine Verbesserung der schulischen Ausbildungsqualität zu erreichen. Konsens damals war jedoch auch, dass diese Verschuldung nach Abschluss der genannten Schulbaumaßnahmen wieder auf einen normalen Bereich heruntergefahren wurde.
Die Gesamtbelastung für den Landkreis wird weiter steigen. Hier ist der umfangreiche soziale Bereich zu nennen (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Jobcenter, Asylbewerber), ferner die 27 Schulen des Landkreises aber auch die Sicherung und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Hinzu kommen Steigerungen der Lohn- und Gehaltstarife für die Beschäftigten, Inflation, weitere Aufgabenzuweisungen, Fallzahlsteigerungen bei sozialen Leistungen und eine nicht immer ausreichende Finanzausstattung für die Erfüllung staatlicher Aufgaben.
Dazu gehören weiterhin die finanziellen Belastungen, die auf den Landkreis in den nächsten Jahren aus der weiterhin schwierigen Lage von ANregiomed zukommen. Spätestens nach 5 Jahren sind die Träger (hier: Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach)  für den jeweiligen Jahresfehlbetrag ausgleichspflichtig. Der Ansatz der CSU-Kreistagsfraktion ist jedoch, immer zu prüfen, inwieweit eine vorzeitige Unterstützung des Unternehmens möglich und nötig ist.
Zudem ist zu befürchten, dass die Auswirkungen der geplanten Strukturveränderungen durch die Bundesregierung im Bereich der Kliniklandschaft zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen werden. Hier dürften wohl gerade kleinere Häuser im ländlichen Bereich – und dazu zählt ANregiomed – stark betroffen sein. 80% der Krankenhäuser in Bayern schreiben derzeit teils sehr hohe Verluste.

Förderung der Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Ansbach

Seit dem Jahr 2016 erfolgt ergänzend zur staatlichen Förderung im Rahmen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) eine Landkreisförderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung (früher: Asylsozialberatung) der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Ansbach.

Der Zuschuss des Landkreises beträgt derzeit 80 % der aktuellen Sachkostenpauschale, welche vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlen wird. Die betreffenden Organisationen haben darauf hingewiesen, dass hier in den vergangenen Jahren deutliche  Kostensteigerungen  und  höhere Sachkosten zu vermerken waren. Somit ist die bisherige Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsarbeit nicht auskömmlich.
Daher soll die Sachkostenpauschale angehoben werden. Zudem soll je staatlich geförderter Vollzeitkraft höchstens eine sog. Unterstützungskraft mit einem Pauschalbetrag von 3.000 €  gefördert werden, da die bisherige staatliche Förderung wegfällt.
Für den Landkreis wird dies im Jahr 2024 einen finanziellen Aufwand von 112.500 €  zur  Förderung  der  Flüchtlings-  und Integrationsberatung bedeuten, was Mehrkosten im Vergleich zu 2023 in Höhe von 52.500 € entspricht.

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle

Die psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Augsburg – Außenstelle Dinkelsbühl – soll ab 2024 eine leicht verstärkte finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit im Landkreis Ansbach erhalten.
Der bisherige Zuschuss in Höhe von 6.000 € soll auf 7.500 € angehoben werden.
Seit dem Jahr 2018 sind sowohl die Beratungszahlen als auch die Kosten der Beratungsstelle deutlich angestiegen
Im Jahr 2022 wurden von der psychologischen Beratungsstelle insgesamt 134 Ratsuchende in deren psychosozialen Beratungsstelle in Dinkelsbühl betreut. Dafür war für die Außenstelle in Dinkelsbühl ein Aufwand von knapp über 100.000 € erforderlich.

Ausbildungscoaching soll weiterhin gefördert werden

Im Rahmen der Jugendsozialarbeit der EJSA Rothenburg gGmbH beteiligt sich der Landkreis Ansbach an den anfallenden Kosten im Bereich Ausbildungscoaching. Dies erfolgt seit dem Jahr 2011, wobei eine finanzielle Hilfe zuletzt in Höhe von jährlich 15.000 € bewilligt wurde.
2023 erfolgte nunmehr ein Trägerwechsel von der Evangelischen Jugendsozialarbeit hin zur Arche gGmbH. Diese möchte die Hilfe auch weiterhin  im  Landkreis  Ansbach  anbieten  und  benötigt  hierfür  die  entsprechenden Förderungszusagen

Die Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Ausbildungscoaching) soll weiterhin insbesondere im Landkreis Ansbach (Rothenburg o.d.T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen und Windsbach) erfolgen. Die CSU-Fraktion unterstützt die Fortführung dieser Förderung.
Mit dieser Maßnahme werden auf der einen Seite gezielt die Auszubildenden unterstützt und die Arbeit der Ausbildungsbetriebe anerkannt.  Eine solche Arbeit  ist  zwar kostenintensiv,  rechnet  sich  aber  auch  finanziell  bereits  auf mittelfristige Sicht durch die Einsparung erheblicher Folgekosten, die dem Staat und insbesondere auch der Kommune sonst entstehen würden.

Unterstützung für die Evang. Jugendsozialarbeit – EJSA Rothenburg gGmbH –  beim Jugendmigrationsdienst

Die EJSA Rothenburg leistete bis 2023 auch den Jugendmigrationsdienst u.a. auch im Landkreis Ansbach. An den hierfür anfallenden Kosten hat sich der Landkreis Ansbach mit zuletzt  je 6.000,- € aus Haushaltsmitteln und 3.000,- € aus
Bußgeldmitteln beteiligt. Die CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, nach dem 2023 erfolgten Trägerwechsel von der Evangelischen Jugendsozialarbeit hin zur Arche gGmbH, auch den neuen Träger zu unterstützen. Weitere finanzielle Zuwendungen sollen aus Sponsoring erfolgen.

Stefan Horndasch             Jan Helmer             Johannes Schneider         Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender      Stellv. Vorsitzender             Stellv. Vorsitzende