
Förderung der Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen
Der Landkreis Ansbach unterstützt regelmäßig die Jugendarbeit in Sportvereinen und Schützenvereinen bei Investitionsvorhaben.
Förderung für den TSV 08 Dürrwangen e.V.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet die Förderung des baulichen Vorhabens des TSV 08 Dürrwangen e.V. nach Maßgabe der Förderrichtlinien. Der Verein beabsichtigt den Neuaufbau des Bewässerungssystems, die Sanierung des A-Platzes mit Erneuerung der Beregnungsanlage und den Neuaufbau der Multifunktionsanlage. Die Multifunktionsanlage soll von den Abteilungen Fußball, Volleyball und Turnen genutzt werden. Es handelt sich um eine Fläche mit Kunstrasenfeld, einem Kunststofffeld, den Banden, einem Fangzaun und Flutlicht.
Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 348.000 €. Der Verein erfüllt die Anforderungen der Förder-Richtlinien des Landkreises. Von den 766 Gesamtmitgliedern des TSV 08 Dürrwangen e.V. sind 430 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 44 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten.
Unterstützung für den FV Fortuna Neuses e.V. bei Burgoberbach
Auch der Sportverein FV Fortuna Neuses e.V. soll für die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim vom Landkreis Ansbach mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Hier soll die alte Gasheizung auf eine Wärmepumpe umgerüstet werden. Die Gesamtkosten der Umstellung werden wohl Kosten in Höhe von 73.152 € verursachen. Der Zuschuss des Landkreises wird nach Maßgabe seiner Förder-Richtlinie gewährt werden.
Auch die Gemeinde Burgoberbach wird sich an den Kosten der Baumaßnahme in gleicher Höhe wie der Landkreis Ansbach beteiligen. Von den insgesamt 560 Mitgliedern des Vereines sind 234 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (ca. 42 %), so dass die Fördervoraussetzung auch insoweit erfüllt ist.
Wohnungslosennothilfe durch das Diakonische Werk Ansbach
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, die Unterstützung für die Wohnungslosennothilfe durch das Diakonische Werk Ansbach für den Landkreis Ansbach mit einer Förderung in Höhe von bis zu 90 % der Personal- und Sachkosten einer Vollzeitkraft zu verlängern. Diese Förderung wurde 2022 erstmalig bewilligt und soll nun bis 2026 fortgeführt werden. Für das Jahr 2022 erfolgte dabei eine Förderung in Höhe von insgesamt 71.799 €.
Die Sozialhilfeverwaltung hat leider immer wieder mit Menschen im Landkreis zu tun, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind oder sein könnten. Hier müssen dann zum Teil auch Hilfeleistungen in besonderen Lebenslagen erbracht werden. Eine Versorgungsstruktur im Landkreis, die hier Beratung anbietet, war daher nicht nur im akuten, sondern bereits auch schon im präventiven Fall hilfreich und sinnvoll.
Die Konzeption für diese Einrichtung hat dabei insbesondere folgende Schwerpunkte in ihrer Arbeit:
Präventive Hilfen für Menschen, denen der Wohnungsverlust droht, ebenso wie die Betreuung von Wohnungslosen und die Nachbetreuung ehemals wohnungsloser Menschen, die Begleitung von Ehrenamtlichen, die wohnungslose Menschen unterstützen und letztlich die Netzwerkarbeit mit Behörden, Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermietern.
Förderzentrum St. Laurentius in Neuendettelsau
Diakoneo Neuendettelsau soll, wie bereits ab dem Zeitraum 2010 vereinbart, für das Förderzentrum St. Laurentius auch im Jahr 2023 die vereinbarte Zuwendung erhalten. Demnach gewährt der Landkreis Ansbach einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75 % des Gesamtdefizits. Das Förderzentrum wies für das maßgebliche Jahr 2020 ein Gesamtdefizit von 159.701,11 € nach. Demzufolge errechnet sich für das Jahr 2022 ein Kreiszuschuss in Höhe von 119.775,83 €.
Förderung der Denkmalpflege in Rothenburg o.d.T.
Die Kath. Kirchenstiftung Rothenburg o.d.T. hat eine Instandsetzung an Fassade, Dach und Innenflächen der St. Johannis Kirche, sowie die Erneuerung der Heizung durchgeführt.
Die hierfür zunächst veranschlagten Gesamtkosten betrugen 735.000 €, wovon 224.500 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand berechnet wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege gegeben, da es sich um einen bedeutenden, im Kern auf die Zeit um 1400 zurückgehenden Bau handelt, der an historisch-städtebaulich prominenter Stelle innerhalb des Rothenburger Altstadtensembles liegt. Die Maßnahme wird daher auch vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege befürwortet. Eine staatliche oder kommunale Baulast an der Kirche St. Johannis liegt nicht vor.
Die tatsächlichen Kosten stiegen nun auf 986.324 €, wobei sich nach Mitteilung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege der denkmalpflegerische Mehraufwand der Maßnahme von insgesamt 224.500 € auf 264.500 € erhöht hat.
Nach den bestehenden Förderrichtlinien werden Instandsetzungsmaßnahmen bei einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 264.500 € mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 3,5 % dieses Mehraufwandes gefördert. Demzufolge wird sich vorliegend eine Zuwendung des Landkreises 9.258 € ergeben, so dass die Förderung angehoben werden kann.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet diesen Landkreiszuschuss für die Instandsetzungsmaßnahmen an der Kirche St. Johannis in Rothenburg o.d.T. nach Maßgabe der Förderrichtlinien.
Landschaftspflege unterstützen
Für die Pflege von Biotopflächen bzw. Naturschutzgebieten in den Jahren 2021 und 2022 soll der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, einen Kreiszuschuss in Höhe von 12.698,31 € erhalten. Dies ist eine Förderung in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten. Mit diesem Betrag aus dem Naturschutzfonds will der Landkreis Ansbach anteilig die ungedeckten Pflegekosten für die durchgeführten Biotop-Pflegemaßnahmen unterstützen.
In den beiden Jahren sind Pflegekosten in Höhe von insgesamt 127.735,35 € für die Pflegefläche mit 97,96 ha angefallen.
Diese Förderung konnte auch aufgrund einer Richtlinie erfolgen. Auf eine Initiative der CSU-Kreistagsfraktion hin wurde die Richtlinie ab 2021 geändert, um sicherzustellen, dass die Wirkung des vorhandenen Naturschutzfonds in Bezug auf Fördermöglichkeiten und Fördermittelempfänger erweitert wird, damit auch eine Anpassung an anderweitige Förderungen erfolgen kann.
Förderfähig sind jetzt auch Projekte und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes, die dazu dienen, die Artenvielfalt, den ökologischen Wert von Grundstücken oder das Landschaftsbild im Landkreis Ansbach zu erhalten und zu verbessern.
Bisher war die Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen an die Fördervorgaben der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie ausgerichtet. Daher waren die förderfähigen Maßnahmen und der Kreis der Fördermittelempfänger zuletzt stark eingeschränkt. Aufgrund der Initiative der CSU-Kreistagsfraktion konnte mit der Änderung der Richtlinie eine Verbesserung für Natur- und Artenschutzprojekte erreicht und demzufolge der Kreisnaturschutzfonds ab dem Jahr 2021 von 20.000 € auf 30.000 € angehoben werden.
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach wünscht allen Leserinnen und Lesern des Fraktions-Reports ein gesegnetes Weihnachtsfest und einige ruhige und besinnliche Tage!
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzende
