Fraktionsreport Nr. 194 vom Dezember 2019
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach in Klausur auf dem Hesselberg:
Die CSU-Kreistagsfraktion trifft sich seit dem Jahr 2002 jährlich im evangelischen Bildungszentrum auf dem Hesselberg zu einer intensiven Klausurtagung. Bei den Beratungen stehen insbesondere Perspektiven und Überlegungen für den Landkreis Ansbach im Vordergrund, die die künftige Politik prägen sollen.
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Klausur war die Fragestellung, wie sich die aktuellen Argumente in Diskussionen zum sogenannten „Flächenverbrauch“ bei einer Umsetzung auf den ländlichen Raum auswirken würden.
Weitere Themen waren die Fortentwicklung des ÖPNV im Landkreis und das Ehrenamt im ländlichen Raum.
Flächenmanagement
Ein hochspannendes und aktuelles Thema für die kommunalen Entscheidungsträger ist die geplante Entscheidung der Staatsregierung den Flächenverbrauch in Bayern 5 ha je Jahr festzuschreiben. Diese fiktive und abstrakte Zahl ist politisch gewählt und auch gewollt, hinterlässt aber sehr große Fragezeichen bezüglich der Umsetzung.
Der Vortrag des Vorsitzenden des mittelfränkischen Gemeindetages, Bürgermeister Franz Winter aus Dürrwangen, machte deutlich, dass derzeit völlig offen ist, wie sich die geplanten und beschlossenen Regelungen zum „Flächenverbrauch“ in der konkreten Umsetzung darstellen werden.
Die Städte und Gemeinden unterstützen Maßnahmen, die zukünftig Flächen regulieren, sorgen sich aber auch darüber, dass sie ihre Aufgaben als kommunale Entscheidungsträger nicht mehr erfüllen können. Winter wies darauf hin, dass nicht der Bürgermeister, Gemeinderat oder Stadtrat Wohnbaugebiete oder Kindergärten, Sozialwohnungen oder Kinderspielplätze bräuchten, sondern es seien die Menschen, die Gesellschaft die dies fordern und es sei eine der ureigensten Aufgaben der Kommunalpolitiker diese Aufgaben zu erfüllen.
Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch wies eingangs darauf hin, dass für eine positive Zukunft des Landkreises und für die Städte und Gemeinden eine wirtschaftliche Fortentwicklung notwendig sei. Dies sei zudem Grundlage für viele Leistungen, die seitens der Kommunen erbracht werden, gerade auch im sozialen Bereich. Zudem müsse den Menschen, die hier leben möchten, die Chance eröffnet werden, Wohnraum nach ihren Vorstellungen zu schaffen. Gerade bei der Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten seien große Probleme erkennbar, wobei die Verdichtung im Innenraum wichtig und richtig sei, sich allerdings nicht immer und überall umsetzen lasse.
Winter machte klar, dass niemand einen ziellosen „Flächenverbrauch“ oder eine „Fläche zubetonieren“ wolle. Es gelte, die Fläche als wertvolles Gut zu sehen und Ressourcen zu schonen.
Nach den derzeitigen Überlegungen sollte die Begrenzung des Flächenverbrauchs in ganz Bayern auf 5 ha pro Tag beschränkt werden. Er wies darauf hin, dass bereits jetzt vielfältige Einschränkungen in der kommunalen Planungshoheit der Gemeinden aufgrund von Schutzzonen, Ausgleichsflächen und Ähnlichem bestünden.
Die in Rede stehende Begrenzung des Flächenverbrauchs entspricht rechnerisch für ganz Bayern einer Fläche von nur 1825 ha. Bei 13 Millionen Einwohner stünden hier je Einwohner nur 1,4 qm zur Verfügung. Eine Gemeinde mit 5000 Einwohnern könnte nur 7000 m² pro Jahr neu nutzen.
Gegenstand der künftigen Regelung soll die Summe der Fläche sein, welche der Landwirtschaft zur Bewirtschaftung entnommen wird. Dabei ist aktuell nicht erkennbar, ob die Umwandlung in Wald oder Fotovoltaik auf der Fläche insoweit berücksichtigt wird. Vollkommen unklar sei derzeit, wie die Verteilung dieser Fläche künftig erfolgen soll. Abzuzeichnen scheint sich bereits jetzt, dass es keine einwohnerbezogene Regelung geben wird, d.h. dass die verfügbare Fläche einfach pro Kopf der Bevölkerung verteilt würde.
Angedacht sei wohl eher, dass die Strukturdaten der Gemeinden, ihre Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Entwicklungsdynamik und die
Bevölkerungsentwicklung als Parameter herangezogen werden. Sehr konkret sind daher Befürchtungen, dass der ländliche Raum ins Hintertreffen geraten könnte.
Für den größten Teil der Kommunen im Landkreis wird zukünftig die Zugehörigkeit zum „Wirkraum Mittelfränkisches Becken“ maßgeblich sein. Ausgleichsflächen müssen in diesem Gebiet nachgewiesen werden und dies bedeutet, dass der Großraum Nürnberg, solche (günstigen) Flächen in diesem ländlichen Raum sucht, der sich von Bamberg bis Fremdingen erstreckt. Darüber hinaus sei allerdings völlig unklar, auf welches Flächenkontingent ein Ausbau der Autobahn A6 oder der Bau von Bundesstraßen und Umgehungsstraßen angerechnet werde. Unverständlich sei, dass auch Flächen, die nicht überbaut werden, in dieses Volumen eingerechnet werden sollen. Dies beträfe den Garten bei der Wohnbebauung, ebenso wie Spielplätze oder ökologische Ausgleichsflächen in Form von Streuobstwiesen.
Als weiteres Problem stellt sich aktuell heraus, dass zunehmend Städte aus dem Ballungsraum Nürnberg Flächen im Landkreis Ansbach aufkaufen, um diese als Ausgleichsflächen für eigene Infrastrukturmaßnahmen zu verwenden. Hier finde ein enormer Preiskampf statt, da Preise bezahlt würden, die weit über den ortsüblichen Rahmen hinausgehen. Für Landwirte könnte es bei einer solchen Entwicklung künftig interessant sein, als „Kompensationslandwirt“, diese Flächen nicht landwirtschaftlich zu nutzen, sondern gegen Entgelt als Ausgleichsfläche zur Verfügung zu stellen.
Festgestellt wurde durch die Fraktion, dass eine mögliche Reduzierung des Flächenverbrauchs durchaus durch Verdichtung im Innenraum, also im baulichen Innenbereich unserer Städte und Gemeinden möglich wäre. Allerdings müssten dann zahlreiche gesetzliche Vorschriften gelockert werden, um hier auch tatsächlich Innenraumverdichtung zu ermöglichen. Oftmals scheitern derartige Projekte an einzelnen Bestimmungen oder Vorschriften, obwohl sie in Summe betrachtet fast komplett zulässig wären.
Seit Jahren weist der Bayerische Gemeindetag darauf hin, wie durch gesetzliche Änderungen, sehr sinnvolle und praktische Anpassungen möglich wären. Auf Bundes- und Landesebene fehle aber der Mut, diese Schritte anzugehen.
Ehrenamt im ländlichen Raum
Das Ehrenamt erfährt derzeit einen enormen Wandel, auch im ländlichen Bereich. Darauf wiesen der Bezirksvorsitzende des BLSV, Dieter Bunsen, und der Bezirksbereitschaftsleiter des BRK für Mittel- und Oberfranken, Johannes Stegmann, hin. Sie stellten fest, dass es zwar nicht weniger „Lust“ aufs Ehrenamt gebe, allerdings hätten sich die Maßstäbe geändert. Gerade die Jugend sei zwar für einzelne Projekte zu gewinnen und engagiert, allerdings ginge damit die Kontinuität verloren, die das Ehrenamt bräuchte. Dabei werde oft verkannt, was Ehrenamtliche leisten und welcher Aufwand hier eingebracht wird. Ehrenamtlich engagierte Bürger würden in vielen Bereichen Existenzsicherung gewährleisten und nehmen insofern sogar staatliche Aufgaben wahr.
Gerade für Führungsaufgaben sei es zunehmend schwierig, Menschen zu finden, die Verantwortung übernehmen würden. Sie forderten eine neue Kultur für das Ehrenamt. Wichtig sei es, dem Ehrenamt Wertschätzung entgegenzubringen, wie dies beispielsweise beim jährlichen Ehrenamtsabend des Landkreises Ansbach der Fall sei. Die Mitglieder im Ehrenamt müssten sich in der Gesellschaft positiv aufgehoben fühlen und Wertschätzung erfahren. Wichtig sei es aber auch für die Vereine vor Ort, sich eine Strategie für die Zukunft zu geben und Vernetzung zu suchen, wozu beispielsweise auch die Zusammenarbeit mit Schulen und den Kommunen gehöre.
Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch wies darauf hin, dass der Landkreis als Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt mit fast 14.000 Ehrenamtskarten bayernweit führend sei und man den Landkreis Ansbach als den „Ehrenamtslandkreis in Bayern“ bezeichnen könnte. Jetzt sei es wichtig, noch weitere Akzeptanzstellen zu gewinnen. Mögliche Akzeptanzpartner sollen sich für die ehrenamtlichen Angebote öffnen.
Landrat Dr. Jürgen Ludwig sieht im Ehrenamt und den Vereinen auch einen wichtigen Beitrag, den Zusammenhalt in der Gesellschaft und die Bindung der jungen Leute an ihre Heimat zu fördern.
Öffentlicher Personennahverkehr
Als eine gute Grundlage, den öffentlichen Personennahverkehr effektiv fortzuentwickeln, bezeichnete Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch den Nahverkehrsplan, der 2019 verabschiedet wurde. Es gilt, diesen gezielt strukturiert umzusetzen.
Walter Schwab wies darauf hin, dass in diesem Nahverkehrsplan der Landkreis Ansbach einen guten Standard festgelegt habe. Dabei sei nicht nur die Vorgabe der bayernweit gültigen Leitlinie hinsichtlich des sog. „Grenzwertes“, also was eingehalten werden müsste, sondern auch der „Richtwert“ für einen guten Standard vom Landkreis überboten worden. Es seien nicht nur Orte mit 200 Einwohnern, sondern auch bereits ab 150 Einwohnern berücksichtigt worden, um der Flächenstruktur des Landkreises gerecht zu werden. Auch sei der Einzugsbereich für Haltestellen von 800 m auf 500 m heruntergezogen worden und gleiches gelte für Bahnhaltestellen von 1500 m auf 1000 m.
Abseits der Hauptverkehrszeiten liege die Empfehlung vor, sogenannte Bedarfsverkehre einzuführen, so dass der Bus eine Haltestelle nur anfahre bzw. eine Buslinie nur durchführe, wenn ein entsprechender Bedarf besteht durch eine vorher erfolgte Anmeldung.
Gerade am Wochenende und an den Feiertagen sei die Ausweitung des Anrufsammeltaxis zu überlegen, um hier eine bedarfsgerechte und flexible Anbindung zu erreichen.
Eine sportliche und spannende Überlegung ist die Einführung eines sogenannten „Rufbusses“. Dieser hat meist keine feste Linienführung, sondern fährt Haltestellen entsprechend der Bedürfnisse der Fahrgäste an. Das Angebot „Rufbus“ ist dabei insbesondere dafür gedacht, Fahrgäste aus kleineren Orten zum Hauptort oder zur Haltestelle des ÖPNV zu bringen, damit sie dort auf den regulären ÖPNV, auf Bus oder Bahn, umsteigen können.
Dieses Angebot könne allerdings nur auf Initiative der jeweiligen Städte und Gemeinden erfolgen. Der Landkreis würde sich dann beispielsweise mit 50% an den Kosten beteiligen. Unterstützt wird dieses Modell über ein Förderprogramm des Freistaates Bayern.
Landrat Dr. Jürgen Ludwig betont, dass mit dem Nahverkehrsplan gute einheitliche Standards für den ganzen Landkreis in allen Teilen festgelegt wurden. Für weitere schrittweise Verbesserungen braucht es wie bisher die Zusammenarbeit mit den örtlichen Busunternehmen und Fortschritte beim Zugangebot durch den Freistaat Bayern.
Die CSU-Kreistagfraktion wünscht allen einen guten Rutsch und für das Jahr 2020 Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit!
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender