Bettenhaus am Klinikum Ansbach vor der Öffnung

Fraktionsreport Nr. 190 vom Oktober 2019

Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Bettenhaus am Klinikum Ansbach vor der Öffnung

Das neue Bettenhaus am Klinikum Ansbach soll mit einem modernen Standart in den nächsten Wochen in Betrieb gehen. Damit wird sich die Situation für die Patienten im Hinblick auf die Unterbringung erheblich verbessern. Das neue Gebäude wird einen Großteil der Bettenkapazität des Hauses aufnehmen können, nachdem das Klinikum Ansbach nunmehr 360 Planbetten vorhält.

Dies nachdem der Funktionsbereich, beispielsweise Operationssäle oder Untersuchungseinheiten, bereits saniert wurden und funktionsgerecht ausgestattet sind.

Die CSU-Kreistagsfraktion hatte sich bereits im Rahmen der Rohbauarbeiten einen ersten Einblick von dem neuen Gebäude verschafft.

Damit wurden am Klinikum Ansbach in vier Bauabschnitten bereits 70 Millionen Euro investiert. Obgleich nach dem System der Krankenhausfinanzierung hier eigentlich eine 100-prozentige Förderung erfolgen müsste, verbleibt bei ANregiomed hinsichtlich der nichtförderfähigen Kosten ein erheblicher Kostenanteil, welcher vom Unternehmen geschultert werden muss. Hier sind die Träger, Stadt und Landkreis Ansbach, aktiv eingesprungen und unterstützen das Unternehmen bei der Finanzierung durch entsprechende Zuschüsse.

Zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme sind noch zwei verbleibende Bauabschnitte im Volumen von über 110 Millionen Euro umzusetzen. Es wird angestrebt, den weiteren Baufortgang beschleunigt anzugehen. Problem dabei ist die Finanzierung durch den Freistaat Bayern. Diese wird in einem Zug schwer zu erreichen sein, sodass auch hier nach Maßgabe der staatlichen Zuwendungen vorangegangen werden muss.

Regionale und biologische Produkte in Kreiseinrichtungen

Die CSU-Kreistagsfraktion begrüßt es generell, dass in den Kreiseinrichtungen, in Schulen und Seniorenheimen, regionale, aber auch biologische Produkte zum Einsatz kommen.

Allerdings hält es die Fraktion nicht für zielführend, den Einrichtungen insoweit eine absolute Vorgabe zu machen, als 30 % der angebotenen Speisen und Getränke aus regionalen Bioprodukten stammen müssen.

Die Einrichtungen sind bereits jetzt sehr stark bemüht, derartige Produkte einzusetzen. Die Kantine des Landratsamts Ansbach erreicht hier einen Anteil von 70 % der angebotenen Produkte von regionalen Händlern.

Daher sollte der Landkreis generell in seinen Einrichtungen darauf hinwirken, dass in den landkreiseigenen Liegenschaften mindestens 30 % der angebotenen Speisen und Getränke aus Bio- bzw. regionaler Produktion verwendet werden.

Freiwilliger Zuschuss des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen und Schützenvereinen

Der Landkreis Ansbach ist bemüht, die wertvolle Jugendarbeit in unseren Sportvereinen und Schützenvereinen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten durch freiwillige Leistungen weiterhin zu unterstützen. Dass diese Förderung durch den Landkreis Ansbach seit vielen Jahren erfolgt, ist keinesfalls selbstverständlich.

Gemäß den Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen sind für die Höhe des Zuschusses für Baumaßnahmen die von den zuständigen Stellen anerkannten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch die nachgewiesenen Gesamtkosten maßgebend. Im Falle einer Ablehnung durch den BLSV erfolgt die Entscheidung über den Kreiszuschuss im Einzelfall durch den Kreisausschuss.

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem 1. FC Heilsbronn 1920 e.V. zu den veranschlagten Aufwendungen von 91.258 € für den Neubau der Beregnungsanlage auf den Tennisplätzen, Renovierung der Umkleiden und Sanitäranlagen im Tennisheim sowie Sanierung des Ballfangzaunes an den

Tennisplätzen, richtliniengemäß einen Kreiszuschuss in Höhe bis zu 10 % der errechneten förderfähigen Kosten in Aussicht zu stellen.

Voraussetzung u.a. ist, dass die jeweilige Kommune einen Zuschuss in mindestens gleicher Höhe gewährt.

Ebenso soll dem Schützenverein „Jägerhöhe“ Reichenau e.V., 91572 Bechhofen aus dem Schützengau Hesselberg für den Einbau elektronischer Schießstände sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage und Sanierung der Fassade am Vereinsheim zu den veranschlagten Aufwendungen von 72.029,18 nach Maßgabe der Förderrichtlinien ein Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten zugesagt werden.

Der Schützenverein „Jägerhöhe“ Reichenau e.V erfüllt die Fördervoraussetzungen nach den Richtlinien des Landkreises auch hinsichtlich des Anteils an Jugendlichen, da von  den 106 Gesamtmitgliedern des Schützenvereins 18 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind.

Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung

Größere Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger wird die anstehende Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ansbach nicht erbringen.

Vorgesehen ist insbesondere eine Anpassung des Textes der Satzung an das neue Verpackungsgesetz, welches in diesem Jahr in Kraft getreten ist.

Mit dem neuen Satzungstext sollen daher hauptsächlich kleinere Korrekturen durchgeführt werden, um die Satzung auf den aktuellen Stand zu bringen und geringfügige Änderungen vorzunehmen, die sich aufgrund der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Dualen System als ungenau ergeben haben.

Stefan Horndasch             Jan Helmer                    Johannes Schneider
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender             Stellv. Vorsitzender