Fraktionsreport Nr. 189 vom September 2019
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
Erfolgreiche Gartenschau der Heimatschätze in Wassertrüdingen
Nicht nur die Besucherzahlen von über 330.000 zeigen, dass die Gartenschau in Wassertrüdingen erfolgreich verlaufen ist. Auch die Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher aus nah und fern zeigen, dass man hier auf die richtige Konzeption gesetzt hat.
Damit konnte sich nicht nur die Gartenschau selbst, sondern die gesamte Stadt Wassertrüdingen und die gesamte Region hier einer breiten Öffentlichkeit eindrucksvoll präsentieren.
Die CSU-Kreistagsfraktion hat von Beginn an diese Initiative unterstützt. So fand beispielsweise eine erste Besichtigung durch die Fraktion bereits statt, bevor der Wettbewerb über die Vergabe entschieden war.
Die CSU-Kreistagsfraktion hat sich von Beginn an dafür ausgesprochen, dass sich der Landkreis Ansbach gemeinsam mit den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen und Donau-Ries an der Ausstellung beteiligte. Der Pavillon (mit Aussichtsplattform) der Landkreise wurde zu einem markanten Orientierungspunkt auf der Schau. Ein wichtiger Impuls war auch die Einbindung vieler Vereine und Verbände und weitere Akteure aus der Region, die sich intensiv eingebracht haben. Dafür gilt es auch „Danke!“ zu sagen.
Nun geht es darum, den Nachhaltigkeitsgedanken, der die Gartenschau geprägt hat, für die Zukunft zu sichern.
So konnte nicht nur die Straßenanbindung verbessert werden, attraktive Plätze dauerhaft gestaltet werden, Hochwasserschutz umgesetzt werden, sondern auch die Reaktivierung der Bahnstrecke im normalen Fahrplan des Schienennetzes wurde hervorragend angenommen und zeigt, dass auch der öffentliche Personennahverkehr im ländlichen Bereich auf die Schiene setzen kann.
Förderung des Kreisverbands Imker Ansbach
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem Kreisverband der Imker Ansbach für das Jahr 2019 zur Bekämpfung der Varroose-Bienenseuche eine Förderung gemäß den Vorgaben der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft zu gewähren. Mit einem Betrag von ca. 2,00 € pro Applikator und einem Kreiszuschuss in Höhe von 50 % der Aufwendungen für den Einkauf von Behandlungsmitteln über das Veterinäramt Ansbach sollen Maßnahmen gegen den Befall mit Varroa-Milben unterstützt werden. Für das Jahr 2019 würde sich ein Betrag von insgesamt 7.199 € errechnen.
Die Bedeutung der aktiven Imker für die Kulturlandschaft wird immer größer, da viele Imker bedauerlicherweise ihre Tätigkeit einstellen.
Nach einer Mitteilung der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde leider ab dem Jahr 2017 die Förderung für die Arzneimittel zur Bekämpfung des Varroa-Befalls über die LfL eingestellt.
Eine Verteuerung der Mittel zur Bekämpfung der Varroose für die Imker um 25 % würde, wie im Antrag des Kreisverbands Imker Ansbach angesprochen, auch nach dortiger Meinung die Behandlungsquote erheblich reduzieren, wodurch der Infektionsdruck auf die Völker anderer Bienenhalter deutlich steigen würde. Ein deutlicher Anstieg des Bienenvölkersterbens aufgrund eines Varroa-Befalls wäre zu befürchten.
Freiwilliger Zuschuss des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendar-beit in den Sportvereinen und Schützenvereinen
Dass die Jugendarbeit in unseren Sportvereinen durch den Landkreis Ansbach seit vielen Jahren gefördert wird, ist keinesfalls selbstverständlich. Andere Landkreise haben sich hier sehr stark zurückgenommen. Der Landkreis Ansbach ist bemüht, diese wertvolle Jugendarbeit im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten durch freiwillige Leistungen weiterhin zu unterstützen.
Gemäß den Richtlinien des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen sind für die Höhe des Zuschusses für Baumaßnahmen die von den zuständigen Stellen anerkannten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch die nachgewiesenen Gesamtkosten maßgebend. Im Falle einer Ablehnung durch den BLSV erfolgt die Entscheidung über den Kreiszuschuss im Einzelfall durch den Kreisausschuss.
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem SC Wernsbach-Weihenzell zu den veranschlagten Aufwendungen für die Erneuerung und Umstellung der Flutlichtanlage auf LED (B-Platz) und Erweiterung um 2 Flutlichtmasten (C-Platz), richtliniengemäß einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten in Aussicht zu stellen.
Ebenso soll der Schützenverein 1860 e.V. Ornbau zu den veranschlagten Aufwendungen von 288.244 €, für die Neu- und Umbaumaßnahmen am Schützenhaus mit dem Einbau elektronischer Schießstände, einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten zugesagt werden. Der Schützenverein 1860 e.V. Ornbau, beabsichtigt dabei den Neubau von Umkleide- und Lagerräumen sowie die Umrüstung von 8 Zugständen auf 10 elektronischen Schießständen.
Der Schützenverein 1860 e.V. Ornbau erfüllt die Fördervoraussetzungen nach den Richtlinien des Landkreises auch hinsichtlich des Anteils an Jugendlichen, da von den 178 Gesamtmitgliedern des Schützenvereins 39 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind.
Übungsleiterzuschüsse:
Eine regelmäßige Förderung durch den Landkreis erhalten die Vereine auch durch die Übungsleiterzuschüsse.
Übungsleiterzuschüsse in Höhe von rd. 90.000,00 € soll der Landkreis Ansbach nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion im Jahr 2019 an 119 Sportvereine im Landkreis zur Verfügung stellen. Die Zuwendungen werden den Vereinen für die geleistete Jugendarbeit nach einem speziellen Verteilungsschlüssel gewährt. Maßgeblich ist die für die staatliche Förderung ermittelte Zahl der Faktoren für Jugendliche und Übungsleiterlizenzen. Danach erhalten die antragstellenden Vereine Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe von 40,88 EUR (FC Geilsheim e.V.) bis zu 7.453,36 EUR (TV 1896 Heilsbronn e.V.). Der Nachweis der Jugendarbeit gilt hierbei als erbracht, wenn mindestens 15 % der Vereinsmitglieder Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis 26 Jahren sind. Leider ist es für einige Vereine aktuell nicht mehr möglich, diesen Anteil zu erreichen. Ein Beweis dafür, dass der Landkreis Ansbach die Jugendarbeit in den Sportvereinen zu Recht fördert.
Denkmalpflegezuschuss für private Eigentümer
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Sanierung eines Baudenkmals in der Heugasse in Rothenburg o.d.T.einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren. Die hierfür geplanten Gesamtkosten werden voraussichtlich 218.850 € betragen, wobei vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 70.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass es sich um ein Einzeldenkmal handelt, das städtebaulich markant im Altstadtensemble von Rothenburg situiert ist.
Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die bauliche Sanierung im Hinblick auf den voraussichtlichen denkmalpflegerischen Mehraufwand von 70.000 € ein Kreiszuschuss von 6 %, somit ein Betrag von 4.200 €, in Aussicht gestellt werden. Die Stadt Rothenburg hat sich mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen zu beteiligen.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender