Förderung der Denkmalpflege

Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:

Wohnortnahe Beratung von Menschen mit Pflegebedarf

Die CSU-Kreistagsfraktion hat einen Antrag gestellt, dass in den zuständigen Gremien des Landkreises Ansbach die aktuelle Situation und die Möglichkeiten der Hilfestellung bei Pflegebedürftigkeit dargestellt werden, um gegebenenfalls hieraus Maßnahmen ableiten zu können, welche in der Zuständigkeit des Landkreises Ansbach liegen.

Dieser Antrag wird von der Fraktion wie folgt begründet:
Die Möglichkeiten zur Versorgung von Menschen, welche einer Pflege bedürfen, werden derzeit von verschiedenen Seiten in der öffentlichen Diskussion beleuchtet. Ein Großteil der Diskussion bezieht sich hier zu Recht auf die Situation der Pflegeberufe.
Nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion sollte aber gerade im Landkreis Ansbach ein weiterer Aspekt nicht aus den Augen verloren gehen. Noch besteht für viele Menschen die Möglichkeit, trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben.
Diese Menschen und insbesondere auch ihre Angehörigen stoßen hier jedoch oftmals an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Hilfestellung kann hier auf vielfältige Art und Weise geleistet werden. So unterstützt der Landkreis Ansbach jährlich ambulante Pflegestationen mit einem Betrag in Höhe von ca. 300.000,00 €. Dies soll auch dazu führen, dass ambulante Pflege im ländlichen Raum für Pflegedienste wirtschaftlich möglich bleibt.
Auch die offene Behindertenarbeit erhält finanzielle Zuwendungen durch den Landkreis Ansbach.
Für pflegebedürftig gewordene Bürgerinnen und Bürger ist es zudem von besonderer Bedeutung, kompetente Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. Die Beratung erfolgt durch verschiedene Einrichtungen in vielfacher Weise, ohne dass klar zu erkennen ist, was in wessen Zuständigkeit zu erfolgen hat.
Im Vorgriff auf die Fortschreibung des Seniorenpolitischen Konzepts wäre es daher hilfreich, über die möglichen Unterstützungen Kenntnis zu erhalten. Auch das Konzept „Gesundheitsregion Plus“ will in einer Arbeitsgruppe „Pflege“ dieses Thema vertiefen. Dabei könnte ein Ansatz auch die Frage sein, wie in einem Flächenlandkreis Pflegestützpunkte sinnvoll eingerichtet werden könnten, bzw. zu prüfen welche Alternativen es dazu gibt.
Bedauerlicherweise fehlt hier noch die erforderliche Klärung durch die Spitzenverbände, da in diesem Bereich neben den Landkreisen und kreisfreien Städte auch der Bezirk tangiert ist.
Für die CSU-Kreistagsfraktion ist es dabei wichtig, dass möglichst wohnortnah eine objektive und passgenaue Beratung der Betroffenen und deren Angehörigen erfolgt. Der Ansatz muss dabei darauf gerichtet sein, wie die Beratung zu den Betroffenen kommen kann.
Damit wir eine solide Grundlage für die Beratung in den Gremien haben, wäre es daher wünschenswert, dass seitens der Verwaltung die vorhandenen Strukturen aufgezeigt werden und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Erhalt der bisherigen Vergütung für Stroke Units für ANregiomed

Die CSU-Kreistagsfraktion hat beantragt, dass der Kreistag des Landkreises Ansbach die Initiative des Landrats zur Abrechnung der Schlaganfallbehandlung unterstützt und bittet ihn, sich weiterhin auch im Namen des Kreistages an die zuständigen Stellen in Bund und Land zu wenden, um darauf hinzuwirken, dass es für die aktuelle Entwicklung der Abrechnung für die Schlaganfallbehandlung eine Lösung gefunden wird.

Zur Begründung trägt die Fraktion folgende Argumentation vor:
Im Jahr 2007 konnte erreicht werden, dass die Klinik in Dinkelsbühl an das Schlaganfallnetzwerk STENO angegliedert wurde.  Mit dem Anschluss ist es möglich, Schlaganfall-Patienten mit Datenfernübertragung in den Schlaganfall-Zentren ErlangenNürnberg und Bayreuthvon Spezialisten diagnostizieren zu lassen. Verlegungen werden damit in den allermeisten Fällen überflüssig und die Behandlung kann ohne zeitliche Verzögerungen vor Ort sofort erfolgen -was von höchster Bedeutung ist.
Nunmehr drohen dem Kommunalunternehmen ANregiomed weitere erhebliche finanzielle Probleme aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts.  Bisher haben alle Kliniken mit speziell ausgestatteten Schlaganfalleinheiten, sogenannten „Stroke Units“, eine zusätzliche Vergütung für die notwendigen hohen Behandlungskosten erhalten. Falls dann eine eigene abschließende Behandlung durch die Klinik nicht möglich war, konnten die betroffenen Patienten innerhalb von maximal 30 Minuten in ein qualifiziertes überregionales Zentrum weiterverlegt werden, ohne dass die erstaufnehmende Klinik auf die Vergütung für ihre klinische Leistung verzichten musste.
Diese Zeitdauer und die entsprechenden Abläufe werden nunmehr vom Bundessozialgericht enger gesehen. Von dieser neuen Interpretation der Abrechnungsvoraussetzungen sind die Schlaganfalleinheiten der ANregiomed-Kliniken in Dinkelsbühl und Ansbach betroffen. Es ist daher zu befürchten, dass die Krankenkassen die von ANregiomed für die Schlaganfallbehandlung erbrachten Leistungen aufgrund dieser Entscheidung zurückstufen und angeblich zuhohe Vergütungen zurückfordern. Weil die Kostenträger die bezahlten Leistungen rückwirkend bis zum Jahr 2014 von den Kliniken zurückfordern könnten, wurden nun beim Kommunalunternehmen für mögliche Nachforderungen von bis zu 6,65 Mio. € bis zum Jahr 2017 sowie in Höhe von 1,58 Mio. € für das laufende Jahr aus Rückstellungen gebildet, welche das Jahresergebnis auf über 23 Mio. € Defizit hochziehen. Die Träger, Landkreis und Stadt Ansbach, müssten dafür notfalls aufkommen, was eine weitere erhebliche Belastung für die Haushalte darstellt.
Es ist schwer nachvollziehen, dass auf diese Weise ein sinnvolles, durch den Freistaat Bayern intensiv gefördertes Projekt derart gefährdet wird. Gerade für die Bevölkerung im ländlichen Raum ist die „Stroke Unit“ ein hilfreiches Instrument, um möglichst zeitnah und auf kurzem Weg eine zuverlässige Diagnose zu erreichen, um dann gegebenenfalls die weiteren notwendigen Behandlungsschritte einzuleiten.
Aus dieser Sichtweise begrüßt der Kreistag die Initiative des Landrats und es erscheint sinnvoll, dass auch der Kreistag von Ansbach hier seine Stimme erhebt, um auf eine rasche Lösung dieses Problems hinzuarbeiten.

Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen

Übungsleiterzuschüsse in Höhe von rd. 90.000,00 € soll der Landkreis Ansbach nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion im Jahr 2018 an 123 Sportvereine im Landkreis zur Verfügung stellen. Die Zuwendungen werden den Vereinen für die geleistete Jugendarbeit nach einem speziellen Verteilungsschlüssel gewährt. Maßgeblich ist die für die staatliche Förderung ermittelte Zahl der Faktoren für Jugendliche und Übungsleiterlizenzen. Danach erhalten die antragstellenden Vereine Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe von 43 EUR bis zu 4167 EUR. Der Nachweis der Jugendarbeit gilt hierbei als erbracht, wenn mindestens 15 % der Vereinsmitglieder Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis 26 Jahren sind. Leider ist es für einige Vereine aktuell nicht mehr möglich, diesen Anteil zu erreichen. Ein Beweis dafür, dass der Landkreis Ansbach die Jugendarbeit in den Sportvereinen zu Recht fördert.

Förderung der Denkmalpflege in Detwang

Das Evang.-Luth. Pfarramt Rothenburg o.d.T beabsichtigt die Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses in Detwang und Umbau zur Herberge für Flüchtlinge.
Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten betragen 460.572,94 €, wovon 140.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anfallen.

Die überörtliche Bedeutung des Denkmals begründet sich nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege darin, dass das ehemalige Mesnerhaus Teil der überaus malerischen, historischen Baugruppe um die Detwanger Kirche und auch für sich betrachtet ein interessantes, im Kern wohl auf das 16. Jahrhundert zurückgehendes Baudenkmal ist.

Die Maßnahme wird daher vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege auch befürwortet. Eine staatliche oder gemeindliche Baulast am ehemaligen Pfarrhaus in Detwang ist nicht gegeben.
Nach den bestehenden Förderrichtlinien werden Instandsetzungsmaßnahmen mit einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 140.000,00 € mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 4,5 % dieses Mehraufwandes gefördert. Demzufolge würde sich vorliegend eine Zuwendung des Landkreises i.H.v. 6.300,–€ errechnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet es, für die Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses in Detwang und den Umbau zur Herberge für Flüchtlinge einen Landkreiszuschuss nach Maßgabe der Förderrichtlinien zu gewähren.

Förderung der Jugendarbeit des Schützenvereins Silberdistel Wittelshofen e.V.

Der Schützenverein Silberdistel Wittelshofen e.V. soll für den Umbau der alten Schule zum Schützenheim samt Einbau von elektronischen Schießständen richtliniengemäß einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Aufwendungen erhalten.

Der Schützenverein Silberdistel Wittelshofen erfüllt die Fördervoraussetzungen nach den Richtlinien des Landkreises hinsichtlich des Anteils an Jugendlichen, da von den 127 Gesamtmitgliedern des Schützenvereins Silberdistel Wittelshofen e.V. 27 Kin- der, Jugendliche und junge Erwachsene sind.

Förderung des Kreisverbands Imker Ansbach 

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem Kreisverband der Imker Ansbach für das Jahr 2018 zur Bekämpfung der Varroose-Bienenseuche eine Förderung gemäß den Vorgaben der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft zu gewähren. Mit einem Betrag von ca. 2,00 € pro Applikator und einem Kreiszuschuss in Höhe von 50 % der Aufwendungen für den Einkauf von Behandlungsmitteln über das Veterinäramt Ansbach sollen Maßnahmen gegen den Befall mit Varroa-Milben unterstützt werden. Für das Jahr 2018 würde sich ein Betrag von insgesamt 6.126 € errechnen.
Die Bedeutung der aktiven Imker für die Kulturlandschaft wird immer größer, da viele Imker bedauerlicherweise ihre Tätigkeit einstellen.
Nach einer Mitteilung der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde leider ab dem Jahr 2017 die Förderung für die Arzneimittel zur Bekämpfung des Varroa-Befalls über die LfL eingestellt.
Eine Verteuerung der Mittel zur Bekämpfung der Varroose für die Imker um 25 % würde, wie im Antrag des Kreisverbands Imker Ansbachangesprochen, auch nach dortiger Meinung die Behandlungsquote erheblich reduzieren, wodurch der Infektionsdruck auf die Völker anderer Bienenhalter deutlich steigen würde. Ein deutlicher Anstieg des Bienenvölkersterbens aufgrund eines Varroa-Befalls wäre zu befürchten.

Stefan Horndasch             Jan Helmer                    Johannes Schneider
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender             Stellv. Vorsitzender