Fraktionsreport Nr. 157 vom 07. März 2017

Die CSU-Fraktion im Kreistag tagte in Neuendettelsau:

Feuchtwanger „Nixelareals“ als Theaterbühne

Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Sanierung des sog. „Nixelareals“ in Feuchtwangen einen Förderbeitrag zu leisten. Im Rahmen der Sanierung ist vorgesehen, die „Nixelscheune“ in der Rothenburger Straße zur Nutzung als Theater mit Einbau einer Tribünenanlage und Bühne umzubauen. Dabei ist auch geplant, das Dachgeschoss zu erschließen und einen neuen Anbau für die Technik und einen Mehrzweckraum zu erstellen. Im Erdgeschoss des Anwesens Rothenburger Str. 2 sollen die bereits vorhandenen WC-Anlagen erneuert und erweitert werden. Im Obergeschoss sollen die Umkleiden und sonstige Räumlichkeiten für die Schauspieler eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen im sog. „Nixelgarten“ dieses Anwesens ebenfalls eine Bühne und Tribüne komplett neu angelegt werden. Die veranschlagten Kosten für die vorgenannten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 1,77 Mio. € . Weitere Kosten für die Ausstattung in Höhe von von 57.050,98 € kommen noch dazu. Nach Meinung der Fraktion soll der Stadt Feuchtwangen für die beabsichtigten baulichen Maßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € in Aussicht gestellt werden.

Förderung der Denkmalpflege in Dorfkemmathen

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dorfkemmathen beabsichtigt die Restaurierung der Kirchhofmauer um die St. Marienkirche in Dorfkemmathen. Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten für den südlichen Bauabschnitt betragen 220.000,00 €, wovon 90.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand berechnet sind. Die Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme betragen 676.000,00 €. Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege darin begründet, dass es sich um eine im Kern spätmittelalterliche Kirchhofmauer handelt, die zusammen mit der bedeutenden spätmittelalterlichen Wallfahrtskirche eine beeindruckende und optisch ansprechende Baugruppe bildet. Durch den Landkreis wurde beschlossen, dass eine Gesamtbetrachtung bezüglich der Förderhöhe für alle Bauabschnitte einheitlich erfolgen soll. Daher werden in einem solchen Fall alle bisherigen Bauabschnitte zusammengefasst, die neue Gesamtförderhöhe ermittelt und die bereits ausgezahlten Förderungen berücksichtigt. Nach den bestehenden Förderrichtlinien wird die Instandsetzungsmaßnahme hier mit einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 90.000,00 € mit einem Kreiszuschuss in Höhe 2.700,00 € gefördert. Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet es, für die Restaurierung der Kirchhofmauer um die St. Marienkirche in Dorfkemmathen den Landkreiszuschuss nach Maßgabe der Förderrichtlinien zu gewähren.

Limeseum – Weltkulturerbe unterstützen

Dass das LIMESEUM in Ruffenhofen auf sehr viel Besucherresonanz stößt, darf mit Freude und Zufriedenheit zur Kenntnis genommen werden. Es zeigt, dass die Darstellung und Dokumentation mit dem Erbe der Römer sehr gut gelungen ist. Hinzu kommen zahlreiche Sonderausstellungen. Der Landkreis hat bereits 2010 grundsätzlich festgelegt, zu dem voraussichtlich anfallenden Nettobetriebskostendefizit von 120.000,00 € für das LIMESEUM Ruffenhofen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1/3 der anfallenden Betriebskosten, maximal jedoch einen Betrag in Höhe von 40.000,00 € zu bewilligen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Trägers hat der Landkreis im Haushalt ab dem Jahr 2016 auf Antrag der CSU-Kreistagsfraktion eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 60.000,00 € vorgesehen. Dieser Betrag soll nunmehr nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion für das Jahr 2016 bewilligt werden. Um diesen Zuschuss zeitnah zu leisten, soll zudem die Abschlagszahlung ab 2017 auf 45.000 € erhöht und ausbezahlt werden. Das LIMESEUM wird vom Zweckverband Römerkastell Ruffenhofen (bestehend aus den Gemeinden Gerolfingen, Weiltingen und Wittelshofen) getragen.

Landschaftspflege unterstützen

Für die Pflege von Biotopflächen bzw. Naturschutzgebieten in den Jahren 2014, 2015 und teilweise 2016 soll der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.812 € erhalten. Mit diesem Betrag aus dem Naturschutzfonds will der Landkreis Ansbach anteilig die ungedeckten Pflegekosten für die durchgeführten Biotoppflegemaßnahmen unterstützen. In diesem Zeitraum sind Pflegekosten in Höhe von insgesamt 128.395,73 € angefallen.

Abfallbewirtschaftung als kostenrechnende Einrichtung

Die Abfallbewirtschaftung wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Landkreis Ansbach für die Entsorgung von Wertstoffen (Altpapier, Biomüll, Restmüll, usw.) weder einen „Gewinn“ erwirtschaften noch Zuzahlungen aus dem übrigen Kreishaushalt leisten darf. Nach dem nunmehr vorliegenden vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wurde ein Überschuss von 8.514,99 € erzielt, welcher einer Sonderrücklage zugeführt wird. Bei einem Gesamtvolumen von über 9,5 Mio. € darf von einer Punktlandung gesprochen werden, welche hier mit der neuen Kalkulation erreicht wurde. Um die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger sachgerecht festzulegen, wurden die Abfallgebühren 2014 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum 2015 bis 2017 neu kalkuliert. Daraufhin hat der Kreistag eine neue Gebührensatzung zum 01.01.2015 beschlossen. Die Gebühren konnten damals im Durchschnitt um rund 10% abgesenkt werden. In diesem Jahr findet nunmehr wiederum eine neue Kalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum 2018 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband statt.

Stefan Horndasch                            Jan Helmer                      Johannes Schneider
Vorsitzender                            Stellv. Vorsitzender                Stellv. Vorsitzender