Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
Vereinigung der Sparkassen ist angezeigt
Die CSU-Kreistagsfraktion steht zu der beabsichtigten Fusion der Sparkassen Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg. In einer Zeit, in welcher im Bereich der Banken und Sparkassen der Wettbewerb immer schwieriger wird, ist es ein vernünftiger und gebotener Schritt, die Vereinigten Sparkassen Ansbach mit den Sparkassen Dinkelsbühl und Rothenburg zusammenzuführen. Eine große und finanzstarke Sparkasse der Stadt und des Landkreises Ansbach wäre überaus sinnvoll und noch schlagkräftiger bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen nicht weniger als 15 verschiedene Gremien einen gleichlautenden Beschluss fassen. Die erweiterte und vertiefte Kompetenz des fusionierten Unternehmens kann die Kunden in ihren Anliegen noch wirkungsvoller unterstützen. Verbessern wird sich auch die Möglichkeit, höhere Kreditsummen auszureichen. Dies ist gerade im Hinblick auf Handwerk, Landwirtschaft und Gewerbe zunehmend von Bedeutung.
Zuschüsse für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges in Dinkelsbühl
Den Gemeinden des Landkreises werden Zuschüsse für anzuschaffende überörtliche Einsatzmittel ihrer Freiwilligen Feuerwehren bewilligt. Die Fahrzeuge und Ge-räte müssen allerdings in einem vom Kreisbrandrat (KBR) erstellten und vom Kreis-ausschuss anerkannten Bedarfsplan enthalten sein. Danach erhält die Große Kreisstadt Dinkelsbühl für die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die FFW Dinkelsbühl ein Zuschuss. Für eine Drehleiter DLAK 23/12 sehen die staatlichen Zuwendungsrichtlinien einen Festbetrag in Höhe von 236.300,00 € vor. Nach den Richtlinien des Landkreises Ansbach wird für diese Maßnahme ein Kreiszuschuss von 65 % des nach den staatlichen Zuwendungsrichtlinien festgelegten Festbetrages gewährt, somit ein Betrag von 153.595,00 €. Die Beschaffung des Fahrzeuges ist für das Jahr 2018 geplant.
Anftrag für Bildungskoordinator für Neuzugewanderte
Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die Integration der Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft, insbesondere für den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kreisfreie Städte und Landkreise. Kommunale Koordinatorinnen und Koordinatoren koordinieren vor Ort die Bildungsangebote für Neuzugewanderte. Die Förderrichtlinie zielt dabei auf ein verbessertes Management im gesamten Themenfeld „Integration durch Bildung“. Ziele der Förderung sind: – die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände – sowie der Sozialpartner, Bildungsträger der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmens-Initiativen; – die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung. Die mögliche finanzielle Zuwendung beträgt für das Jahr 2017 101.337 € und für das Jahr 2018 103.866 €.
Denkmalschutzförderung für Rothenburg o.d.T.
Die von der Stadt Rothenburg o.d.T. verwaltete Hospitalstiftung z. Hl. Geist in Rothenburg o.d.T. beabsichtigt den Umbau des stiftungseigenen denkmalgeschützten Gebäudes Spitalgasse 48 zu einem Schülerwohnheim Die veranschlagten Gesamtkosten betragen 5.187.914,40 €, wovon zunächst 1.469.718,51 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden. Dieser Mehraufwand wurde inzwischen auf einen Betrag i.H.v. 2.150.000,00 € angehoben. Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet, demzufolge auch den Landkreiszuschuss nach Maß-gabe der Förderrichtlinien auf 43.000,– € zu erhöhen. Die überörtliche Bedeutung des Baudenkmals ist darin begründet, dass es Bestand-teil des außergewöhnlichen Altstadtensembles von Rothenburg und ein herausragendes Beispiel für einen Spitalbau des 16. Jahrhunderts ist.
Unterstützung für kommunale Musikschulen
Seit 2009 hat der Landkreis Ansbach die Förderung kommunaler Musikschulen im Landkreis und der Musikschule der Stadt Ansbach für die Landkreisschüler wieder aufgenommen. Es ist beabsichtigt, die Arbeit der Musikschulen in Höhe von 10,00 € pro Schüler mit einem Gesamtbetrag von 25.800,00 €. € zu fördern. Am Jahresanfang 2016 waren insgesamt 2.580 Schüler und Schülerinnen von den kommunalen Musikschulen einschließlich der Landkreisschüler der Musikschule der Stadt Ansbach gemeldet. Im Jahre 2011 waren es hingegen nur 1.774 Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler verteilen sich derzeit wie folgt:
Musikschule DKB/FEU/Herrieden/WASS 1.360 Schüler
Musikschule ROT 319 Schüler
Musikschule Windsbach 385 Schüler
Musikschule Colmberg 74 Schüler
Musikschule Heilsbronn 321 Schüler
Musikschule Ansbach (Anteil Landkreis) 121 Schüler
Diese Förderung durch Landkreise ist bayernweit keinesfalls selbstverständlich, aber ein wichtiger Bestandteil für die musikalische Ausbildung unserer Schulkinder.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender