Fraktionsreport Nr. 132 vom 08. Juni 2015

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Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach tagte in Wassertrüdingen:

Landesgartenschau 2019 in Wassertrüdingen

Vom 24.05. bis 18.08. 2019 wird die kleine bayerische Landesgartenschau „Natur in der Stadt“ in Wassertrüdingen stattfinden. Über die erfolgreiche Bewerbung, den aktuellen Planungen und den Vorbereitungen für dieses überregional bedeutende Ereignis ließ sich die Fraktion von Bürgermeister Günther Babel vor Ort informieren.

Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch wies zu Beginn darauf hin, dass die Ausrichtung der kleinen Gartenschau nicht nur für die Stadt Wassertrüdingen wichtig ist, sondern auch weit in den Landkreis hinein wirkt. Eine Gartenschau sei nicht nur eine Blümchenschau, sondern eine Kommune werde insbesondere städtebaulich erheblich aufgewertet. Darüber hinaus wirke eine Gartenschau in die gesamte Region, wie man am Beispiel Dinkelsbühl erleben durfte, das vor 27 Jahren eine Landesgartenschau ausgerichtet hat. In Wassertrüdingen werden zwei Bereiche ausgestaltet, der Wörnitzpark im Süden der Altstadt und der Klingenweiherpark im Norden der Stadt. Beide Gartenschaugebiete sind mittels einer Wegeführung durch die Altstadt verbunden. Die Gartenschau soll das Leben der Stadt am Fluss und in der Natur für die Besucher, aber auch für die Einheimischen, wieder sichtbar machen. Es werden neue Naherholungsbereiche geschaffen, die den Bürgern nach der Gartenschau langfristig zur Verfügung stehen sollen. In Wassertrüdingen gilt es die Gartenschauplanung mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes und einer nachhaltigen Stadtentwicklung (Städtebauförderung) zu verknüpfen. Für die Stadt Wassertrüdingen eine große Herausforderung, die die Kommune im Süden des Landkreises aber auch den Landkreis selber für drei Monate in den Focus der Bayerischen Öffentlichkeit stellen und hoffentlich lange positiv nachwirken wird.“

Kreishaushalt 2016 in der Vorberatung

In seiner Sitzung am 13. Februar 2015 in Dietenhofen hat der Kreistag des Landkreises Ansbach den Haushalt für das Jahr 2015 verabschiedet. Mit dem Kreisetat hatte sich die CSU-Kreistagsfraktion traditionsgemäß schon im Dezember 2014 in einer eigenen Klausurtagung intensiv auseinandergesetzt. Trotz einer Erhöhung der Bezirksumlage (Anhebung des Hebesatzes um 0,2 %) verblieb der Hebesatz für die Kreisumlage bei 49 Punkten. Der Kreisetat 2015 wurde im Verwaltungshaushalt mit einem Volumen von 165.536.030,00 EUR und im Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 30.718.250,00 EUR festgelegt. Die Verschuldung wurde für das Ende des Jahres 2015 mit etwas unter 60 Mio. € prognostiziert. Es erscheint sinnvoll, möglichst frühzeitig die Weichen für das Jahr 2016 zu stellen. Schon in den nächsten Wochen werden sich deshalb Landrat und Kreisräte mit der Struktur der Finanzplanung über die nächsten Haushaltsjahre hinweg und mit Grundüberlegungen zum Haushalt 2016 befassen. Der Haushaltsentwurf selbst wird wohl Anfang November vorgelegt werden können, die Beschlussfassung soll dann im ersten Quartal 2016 erfolgen.

Interfranken wird weiterhin durch den Landkreis unterstützt

Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass der Landkreis seine bisherige Unterstützung für das Gewerbegebiet Interfranken beibehalten sollte. Primär ist allerdings vonnöten, dass der Zweckverband Interfranken eine detaillierte Auswertung und Schlussfolgerung aus dem vorliegenden Urteil des VGH vornimmt. Der Landkreis selbst ist am Verfahren nicht beteiligt. Er zeichnet nur für die Neustrukturierung des Kreisstraßennetzes, welche in diesem Zusammenhang sinnvollerweise erfolgen müsste. Dabei werden neue Straßenabschnitte geplant, aber auch bestehende Kreisstraßen abgestuft bzw. aufgegeben. Die CSU-Kreistagsfraktion ist dafür, dass die notwendigen Haushaltsmittel für die Neustrukturierung des Straßennetzes bereitgestellt bleiben, soweit dies aus finanztechnischer Sicht erforderlich ist. Das Vorhaben des Zweckverbandes ist für große Teile des Landkreises von besonderer Bedeutung. Daher lehnt die CSU-Kreistagsfraktion die Anträge der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ab. Diese zielen darauf ab, die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für die im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Interfranken geplante Kreisstraße AN 4 neu zu streichen, weil eine Realisierung des Interfranken-projektes ohnehin nicht zu erwarten sei. Es handelt sich dabei wohl um „politisch motivierte“ Anträge, da sie an der Rechtswirklichkeit vorbeigehen. Es wird verkannt, dass eine unmittelbare Erledigungserklärung durch den Zweckverband rechtlich nicht zulässig ist, wie wohl von der BÜNDNIS 90 / GRÜNE – Kreistagsfraktion gefordert. Trotz einer solchen Erklärung würde ja der Bebauungsplan Nr. 3, zumindest seinem Rechtsschein nach, noch bestehen bleiben, da die Satzung weiter existieren würde, selbst wenn der Zweckverband Interfranken erklären würde, dass er den Bebauungsplan Nr. 3 für unwirksam erachtet. Damit kann dann aber tatsächlich keine Erledigung eintreten, so dass eine solche Erklärung eben nicht möglich ist. Solange an der geplanten Maßnahme festgehalten wird, bleiben nach den Haushaltsgepflogenheiten auch die hierfür in Vorjahren eingestellten Beträge als Haushaltsausgabereste bestehen. Darüber hinaus wird die Finanzplanung ab 2017 ff. mit der Frage, welche Maßnahmen eingestellt werden sollen, erst im Rahmen der Aufstellung und Beratung des Kreishaushaltes Jahr 2016 erfolgen.

Gastronomisches Berufsbildungszentrum Rothenburg

Seit 25 Jahren läuft erfolgreich ein wohl einzigartiges Projekt der Zusammenarbeit einer Kommune mit einem Handelsgremium, das Gastronomische Berufsbildungszentrum (GBZ) in Rothenburg. Das GBZ der IHK Nürnberg bietet zahlreiche Möglichkeiten an, damit sich Mitarbeiter oder Unternehmer im Hotel- oder Gastronomiebereich weiterbilden können. Über die Hälfte der ca. 700 Kursteilnehmer jährlich kommen nicht nur aus Mittelfranken, sondern aus ganz Bayern und darüber hinaus. Das Bildungszentrum wurde im Jahr 1990 eröffnet. Dies ist unmittelbar mit dem von der Berufsschule genutzten GFZ-Gebäude (Gastronomisches Fortbildungszentrum) verbunden. Es sind räumlich offene Übergänge vorhanden und ist technisch zusammenhängend gebaut. Ausgangslage für diese Konstruktion war ein auf 25 Jahre angelegter Mietvertrag mit der IHK Nürnberg, der damit ausläuft. Die Verwaltung des Landkreises Ansbach führt zurzeit Verhandlungen mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken hinsichtlich der Verlängerung des Mietverhältnisses im GBZ-Gebäude an der Staatlichen Berufsschule Rothenburg. Da das Gebäude nicht mehr einem Standard für ein modernes Bildungszentrum entspricht, ist mit einer Vertragsverlängerung durch die IHK eine Sanierung des Gebäudes verbunden. Der Landkreis steht nunmehr vor der Aufgabe, eine dringend notwendige Sanierung durchzuführen. Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Meinung, dass im nächsten Schritt die weiteren Vorbereitungen von der Verwaltung getroffen werden sollen , da dies Voraussetzung für eine spätere staatliche Förderung ist. Dabei geht es darum, den Gebäudekomplex zu modernisieren und auch die Gerätschaften zur Ausbildung der Köche auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kosten werden derzeit grob geschätzt beim GBZ-Gebäude incl. Fassaden-sanierung bei 1,67 Mio. € und für die Sanierung des GFZ-Gebäudes der Berufsschule mit vergleichbarem Standard incl. Fassadensanierung bei 1,48 Mio € liegen. Entscheidend für die Durchführung dieser Maßnahmen wird es aus Sicht der CSU-Kreistagsfraktion aber sein, dass zeitnah eine vertragliche Regelung mit der IHK über die langfristige Nutzung geschlossen werden kann.

Stefan Horndasch                              Jan Helmer                                   Johannes Schneider
Vorsitzender                                Stellv. Vorsitzender                            Stellv. Vorsitzender