Strom vom Dach des Landratsamtes
Auf dem Dach des neu errichteten Dienstgebäudes 2 des Landratsamtes Ansbach neben der Friedenskirche soll nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion eine Photovoltaikanlage durch den Landkreis selbst errichtet werden.
Bei der Entscheidung der Ausstattung und baulichen Qualität des Neubaus zur Erweiterung des Landratsamtes Ansbach im ÖPP-Verfahren wurde von Beginn an festgelegt, dass bei der Statik die spätere Montage einer Photovoltaikanlage berücksichtigt werden soll.
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass über eine Dauer von 20 Jahren die selbstgenutzte PV-Anlage die wirtschaftlichste Variante ist. Die Amortisationszeit beträgt je nach moderat (4%/Jahr) oder dynamisch (6%/Jahr) angenommenen Steigerungen der Energiekosten 11 bzw. 7 Jahre.
Die gesamte Nennleistung der Anlage soll 38,8 kWp betragen, womit ca. 32.300 kWh/Jahr an Strom erzeugt werden. Ca. 71 % des durch die PV-Anlage erzeugten Stroms können selbst genutzt werden. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 83.000 €.
Auch bei anderen Liegenschaften des Landkreises wurde darauf geachtet, soweit umsetzbar, die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Auch wurden Untersuchungen angestellt, an welchen bestehenden Gebäuden eine Nachrüstung möglich und wirtschaftlich ist.
So sind beispielsweise bei der Realschule Herrieden und der daneben stehenden Dreifachturnhalle die Dächer mit Photovoltaik-Modulen belegt. Hier wurden die Flächen einem privaten Betreiber zur Verfügung gestellt.
Dies ist ein klares Signal dafür, dass der Landkreis Ansbach mit Unterstützung der CSU-Kreistagsfraktion bei den Sanierungen und Neubauten seiner Immobilien großen Wert auf Nachhaltigkeit legt. Dies aber auch immer im Rahmen einer vernünftigen Kosten- /Nutzenanalyse.
Besichtigung des Gustav-Weißkopf-Museums in Leutershausen
Die CSU-Kreistagsfraktion hat im Rahmen ihrer Fraktionssitzung auch das Deutsches Flugpionier Museum Gustav Weißkopf in Leutershausen besichtigt. Der Vorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Stefan Horndasch, stellte zu Beginn heraus, dass im Landkreis Ansbach eine reichhaltige und abwechslungsreiche Museumslandschaft vorhanden ist.
Auch in Leutershausen hat sich gezeigt, dass Museen bei uns vom starken ehrenamtlichen Engagement leben und ohne dieses nicht vorstellbar wären.
Wichtig ist es nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion, dass das bestehende Angebot stärker vernetzt und öffentlich besser herausgestellt wird. Damit könne man dessen Attraktivität für die Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Region, aber auch den Bekanntheitsgrad nach außen steigern.
Das Gustav-Weißkopf-Museum besteht aus zwei verschiedenen Abteilungen Während in einem heimatgeschichtlich-volkskundlichen Teil eine ungemein reiche, das heißt breite und tiefe Sammlung vorhanden ist, die bereits jetzt anschaulich präsentiert und arrangiert ist, beschäftigt sich der andere sicher bundesweit einmalige Teil als ein praxisorientiertes Technikmuseum mit Schwerpunkt zum ersten Motorflug.
Wünschenswert ist allerdings eine Sanierung des Gebäudes, wofür seitens der Stadt Leutershausen unter Führung von Bürgermeister Siegfried Heß bereits Konzepte entwickelt wurden. Bürgermeister Siegfried Heß und Landrat Dr. Jürgen Ludwig ist es gelungen, dieses Vorhaben im Jahr 2012 mit Hilfe von Staatsminister Herrmann in das Kulturkonzept Bayern zu bringen. Zudem soll es als Leader-Projekt der Region Hesselberg aufgeführt werden. Somit besteht Aussicht auf wünschenswerte zusätzliche Fördermittel für das Museum.
Weitere Info unter: http://www.weisskopf.de/home.html
Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen
Voraussichtlich ab dem Jahr 2015 werden die Richtlinien des Landkreises zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen an die aktuelle Entwicklung der geänderten staatlichen Sportförderrichtlinien angepasst.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die bisher durch Bezugnahme auf die staatliche Förderung enthaltenden Bedingungen direkt in die Richtlinie des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen aufgenommen. Hierdurch ergibt sich dann hauptsächlich eine Änderung der allgemeinen Bedingungen, inhaltliche Veränderungen sind damit nicht verbunden.
Förderung der Evang. Jugendsozialarbeit
Im Rahmen der Jugendsozialarbeit hat die EJSA Rothenburg gGmbH den Landkreis Ansbach gebeten, sich an den anfallenden Kosten sowohl im Bereich Ausbildungscoaching als auch für den Jugendmigrationsdienst zu beteiligen. Die Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Ausbildungscoaching) soll weiterhin insbesondere im Landkreis Ansbach (Rothenburg o.d.T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen und Windsbach) erfolgen. Die CSU-Fraktion unterstützt den Zuschussantrag und stimmt zu, dass eine finanzielle Hilfe in Höhe von 15.000,– € bewilligt wird.
Die EJSA Rothenburg leistet auch den wertvollen Jugendmigrationsdienst. An den hierfür anfallenden Kosten soll sich der Landkreis Ansbach antragsgemäß beteiligen. Die CSU-Fraktion ist mit dem Verwaltungsvorschlag einverstanden, der EJSA Rothenburg aus Haushaltsmitteln einen Zuschuss von 6.000,– € zu gewähren. Weitere finanzielle Zuwendungen sollen aus Mitteln der Landkreis-Sparkassen und nach Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses aus Bußgeldern erfolgen.
Unterstützung für Denkmalpflege
Der Eigentümer des sogenannten Anwesens „Lammswirtshaus“ in der Hauptstraße in Wolframs-Eschenbach soll nach Meinung der CSU-Kreistagsfraktion einen Kreiszuschuss in Höhe von 17.600 € erhalten.
Die veranschlagten Gesamtkosten für die beabsichtigte Instandsetzung betragen 1.511.000,00 €, wovon 880.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass es sich bei dem unmittelbar nach dem großen Stadtbrand 1411 errichteten Bau um ein in seiner Vollständigkeit erhaltenes überaus stattliches spätmittelalterliches Fachwerkhaus handelt.
Damit leistet der Landkreis weiterhin einen Beitrag zur Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, die von überörtlicher Bedeutung sind, wodurch auch Privatpersonen, wie diesmal in Wolframs-Eschenbach, unterstützt werden.
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Denkmalpflege
Eine Änderung der Förderrichtlinie soll hier im Wesentlichen nur erfolgen, soweit Baudenkmäler in gemeindlicher oder staatlicher Baulast stehen.
Die Richtlinie für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege wurde zum 01.08.2011 neu gefasst. Dabei gewährt der Landkreis Ansbach Zuschüsse für Maßnahmen an Denkmälern (insbesondere kirchliche Gebäude), soweit diese nicht in gemeindlicher oder staatlicher Baulast stehen. Eine Ausnahme hiervon besteht nur für den errechneten denkmalpflegerischen Mehraufwand, der auf den kirchlichen Anteil bei Innenrenovierungen entfällt.
Aber auch beim Vorliegen einer staatlichen Baulast an denkmalgeschützten kirchlichen Gebäuden fallen Kosten für einzelne Leistungen an, die zu 100 % dem kirchlichen Anteil zuzurechnen sind. Nunmehr soll auch hierfür eine Förderung ermöglicht werden. Ein denkmalpflegerischer Mehraufwand von insgesamt 15.000,00 € ist allerdings auch hier Voraussetzung.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv.Vorsitzender