Zuschüsse für die Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen
Der Landkreis Ansbach fördert die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Dazu zählt beispielsweise der Zuschuss für den Einsatz lizenzierter Übungsleiter. Aber auch bei baulichen Investitionen können sich die Vereine und Verbände im Landkreis Ansbach auf eine Unterstützung durch den Landkreis Ansbach verlassen. Der Nachweis der Jugendarbeit muss allerdings erbracht werden, d.h. 15 % der Vereinsmitglieder dürfen nicht älter als 26 Jahre sein. Weitere Voraussetzung ist die Gewährung eines Zuschusses durch die jeweilige Gemeinde mindestens in Höhe des in Betracht kommenden Landkreiszuschusses.
Förderung der Schützen
Die Schützengesellschaft „Edelweiß“ aus Burgoberbach beabsichtigt den Ausbau des Obergeschosses eines Lagergebäudes zu einem Schützenhaus. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 100.359,08 €.
Der SV „Bergquell“ Röckingen plant eine Umbaumaßnahme der bisherigen Schießstände auf sieben vollelektronische Schießstände. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 30.000,00 €.
Die CSU-Kreistagsfraktion ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen durch den Landkreis Ansbach jeweils mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten unterstützt werden sollen.
Sportförderung nach Feuchtwangen
Der TuS Feuchtwangen beabsichtigt den teilweisen Umbau bzw. Neubau seines Sportheims. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 1.104.974,00 €.
Für den Umbau bzw. Neubau eines Sportheims kommt nach den derzeit geltenden Richtlinien eine Förderung in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten, maximal jedoch ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € in Betracht.
Musikschulen als Erfolgsmodell
Als Erfolgsmodell sind unsere kommunalen Musikschulen zu sehen. Eine stattliche Anzahl von insgesamt 2.105 (!) Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Ansbach nehmen derzeit das Angebot einer musikalischen Ausbildung auf freiwilliger Basis an. Trotz der finanziellen Beteiligung der Schülereltern entstehen erhebliche Kostendefizite, die von den kommunalen Schulträgern übernommen werden. Schon seit Jahren beteiligt sich auch der Landkreis Ansbach an diesen Aufwendungen, um die überörtliche Bedeutung dieser Einrichtungen zu unterstreichen. Eine Pauschalförderung in Höhe von 10,– € pro Schüler, somit 21.050,– € für das Jahr 2014, wird von der CSU-Kreistagsfraktion auch diesmal befürwortet.
Jahresrechnung 2013 liegt vor
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 mit einem Sollüberschuss von insgesamt 704.849,08 € liegt nunmehr vor.
Der Verwaltungshaushalt hatte Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 147.068.265,17 €.
Der Vermögenshaushalt hatte Einnahmen in Höhe von 32.605.010,65 € und Ausgaben in Höhe von 31.900.161,57 €, wodurch sich ein Soll-Überschuss in Höhe von 704.849,08 € errechnet.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung erfolgt jetzt durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Kreisrechnungsprüfungsamt.
Regionalmanagement für den Landkreis Ansbach
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt – unter Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln – ein Regionalmanagement einzurichten. Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dass die Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH den Förderantrag an das Bayerische Wirtschaftsministerium einreicht, nachdem die notwendigen Unterlagen und Anträge vorbereitet wurden.
Zu den Aufgaben des Regionalmangements zählen u.a. die Erarbeitung und Umsetzung definierter Projekte für die Region, die Herstellung eines Kontaktnetzwerkes zu bestehenden örtlichen Initiativen und zwischen Unternehmen, Hochschulen, Verbänden, Kapitalgebern und weiteren Akteuren. Hilfestellung kann dann auch für die Hinführung von regionalen Projekten zu EU – Förderprogrammen gegeben werden, welche immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Grundlage für die Errichtung eines Regionalmanagements ist die Erarbeitung eines Handlungskonzepts durch die jeweilige Region. Dieses ist Grundlage, um in die Umsetzungsphase des Regionalmanagements einzusteigen. Durch die Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf wurde nunmehr unter der Leitung von Prof. Dr. Otmar Seibert das Handlungskonzept erarbeitet.
Darin ist die Zielsetzung, die Entwicklung der Strategie und die Ausarbeitung von Projektvorschlägen enthalten, die sich an den spezifischen Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken des Landkreises Ansbach orientieren.
Schwerpunkte sind dabei:
• Regionale Wirtschaft, Standort- und Fachkräftesicherung, Wirtschaftskreisläufe,
• Bildung, Qualifizierung, Familienfreundlichkeit,
• Profilierung, Innen- und Außenmarketing, Vernetzung,
• Energie und Klimaschutz,
• Demografie, Gesundheitswesen, Versorgung, Leerstand.
Gefördert werden anteilig bis zu 50 %, sowohl der Kosten bei der Erstellung der individuellen Handlungskonzepte als auch die Personalkosten für den Regionalmanager und damit zusammenhängende Sachkosten in der Umsetzungsphase, höchstens auf die Dauer von fünf Jahren. Insgesamt ist der staatliche Zuschuss auf 210.000,– € gedeckelt.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender