Fraktionsreport Nr. 269 vom Februar 2026


Investition in zukunftsfähige Sportanlagen beim TC Dietenhofen

Der TC Dietenhofen e.V. soll für die Umwandlung von drei Sand-Tennisplätzen in Ganzjahresplätze mit Flutlicht sowie für die Errichtung eines Multifunktionscourts einen Kreiszuschuss. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch in Höhe der gemeindlichen Förderung erhalten.

Die bestehenden Tennisplätze des Vereins sind rund 35 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Mit der geplanten Maßnahme sollen drei Sandplätze in klimafreundlichere Ganzjahresplätze umgewandelt werden, die ohne Wasserverbrauch auskommen und durch die Ausstattung mit Flutlicht ganzjährig genutzt werden können. Ergänzend ist die Errichtung eines Multifunktionscourts vorgesehen, der insbesondere die Jugendarbeit stärken soll.

Die Gesamtkosten der Maßnahme sind mit rund 245.000 Euro veranschlagt. Beim Bayerischen Landes-Sportverband wurde ebenfalls ein Förderantrag gestellt, eine Festlegung der förderfähigen Kosten liegt dort derzeit noch nicht vor.

Der TC Dietenhofen e.V. hat insgesamt 256 Mitglieder. Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil junger Menschen: 114 Mitglieder sind Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, was einem Anteil von rund 44,5 Prozent entspricht. Damit leistet der Verein einen wichtigen Beitrag zur sportlichen Nachwuchsarbeit in der Region.

Für das Vereinsgelände besteht ein Erbbaurecht, das im Jahr 2025 bis zum Jahr 2056 verlängert wurde. Damit ist eine langfristige Nutzung und Planungssicherheit für den Verein gewährleistet.

Die Marktgemeinde Dietenhofen unterstützt das Projekt mit einem Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro. Damit wird deutlich, dass die Investition in moderne und nachhaltige Sportanlagen vor Ort breite Unterstützung findet.

Fortschreibung des Sonderfahrzeugkonzepts für die Feuerwehren

Das Sonderfahrzeugkonzept der Feuerwehren im Landkreis Ansbach wird weiterentwickelt. Künftig soll die Möglichkeit bestehen, je Feuerwehrbereich ein weiteres Logistikfahrzeug durch den Landkreis zu bezuschussen.

Grundlage hierfür ist das Bayerische Feuerwehrgesetz. Danach sind die Landkreise verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die für den überörtlichen Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen oder entsprechende Zuschüsse zu gewähren.

Bereits im Jahr 2011 hatte der Kreisausschuss das Sonderfahrzeugkonzept beschlossen. Der von Kreisbrandrat Thomas Müller erarbeitete Plan sieht fünf Bereiche vor, in denen jeweils ein Logistikfahrzeug, ein Rüstwagen und ein Tanklöschfahrzeug durch den Landkreis gefördert werden. In den vergangenen Jahren wurde dieses Konzept schrittweise durch Fahrzeugbeschaffungen der Kommunen umgesetzt. Aktuell befindet sich noch der Rüstwagen für die Feuerwehr Neuendettelsau in Beschaffung. Die Anschaffung eines TLF 4000 für die Feuerwehr Wassertrüdingen wurde bereits beschlossen.

In den vergangenen zehn Jahren hat der Landkreis insgesamt sechs Fahrzeugbeschaffungen mit einem Fördervolumen von rund 553.670 Euro unterstützt.

Die Entwicklung des Einsatzgeschehens hat in den letzten Jahren einen steigenden Bedarf an Logistikfahrzeugen gezeigt. Diese werden insbesondere für Transportaufgaben benötigt, beispielsweise für Sandsack-Logistik bei Hochwasserlagen oder für Verteilaufgaben wie während der Corona-Pandemie. Auch zusätzliche Ausstattungen des Landkreises, etwa mobile Tankstellen oder Atemschutzkomponenten, erfordern entsprechende Transportkapazitäten.

Mit Blick auf zukünftige Einsatzlagen ist davon auszugehen, dass weitere modulare Ausstattungen notwendig werden. So wird derzeit unter anderem die Beschaffung zusätzlicher Ausrüstung für die Vegetationsbrandbekämpfung geprüft. Ein entsprechendes Konzept befindet sich in der Vorplanung.

Nach Abstimmung mit den Kreisbrandinspektoren hat der Kreisbrandrat daher vorgeschlagen, den Bedarfsplan fortzuschreiben und je Bereich ein weiteres Logistikfahrzeug – beispielsweise einen Gerätewagen-Logistik 2 oder einen Versorgungs-Lkw – finanziell zu fördern.

Die Förderung durch den Landkreis soll wie bisher 65 Prozent des staatlichen Zuschusses betragen. Aktuell entspricht dies rund 36.100 Euro pro Fahrzeug. Entsprechende Haushaltsmittel sollen ab dem Jahr 2027 eingeplant werden.

Klimafreundliche Wärmeversorgung für das Berufsschulzentrum Ansbach

Die Wärmeversorgung am Staatlichen Berufsschulzentrum Ansbach-Triesdorf, Standort Ansbach, soll künftig über Fernwärme erfolgen. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlichen und langfristig sicheren Energieversorgung der landkreiseigenen Schulen umgesetzt.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die bestehende Wärmeversorgung über eine zentrale Gaskesselanlage. Bei einer aktuellen Kesselprüfung wurden erhebliche Schäden festgestellt. Provisorische Maßnahmen können den Betrieb nur kurzfristig sichern, sodass unabhängig von der strategischen Ausrichtung eine Erneuerung der Wärmeerzeugung notwendig ist. Über die Anlage wird neben der Gebäudeheizung auch die Warmwasserbereitung, unter anderem für die Schulküche, sichergestellt.

Bereits im Februar und Oktober 2025 wurde der mögliche Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Ansbach politisch beraten. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, wurde anschließend eine umfassende Variantenuntersuchung durch ein externes Fachingenieurbüro durchgeführt. Dabei wurden fünf technisch mögliche Varianten betrachtet – von der Reparatur oder dem Neubau eines Gaskessels über verschiedene Wärmepumpenlösungen bis hin zum Fernwärmeanschluss.

Die Untersuchung zeigt, dass rein gasbasierte Lösungen zwar geringere Anfangsinvestitionen verursachen, jedoch weder die Klimaziele des Landkreises unterstützen noch langfristig wirtschaftlich sicher sind. Reine Wärmepumpenlösungen würden zwar die geringsten CO₂-Emissionen verursachen, sind am Standort aufgrund der erforderlichen hohen Vorlauftemperaturen, des Platzbedarfs und der sehr hohen Investitionskosten jedoch derzeit wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar.

Der Anschluss an die Fernwärme stellt dagegen eine ausgewogene Lösung dar. Die Investitionskosten liegen bei rund 246.000 Euro, davon etwa 168.400 Euro für den Anschluss selbst sowie rund 89.400 Euro für notwendige bauliche Maßnahmen. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude kann eine Förderung von ca. 11.800 € werden.

Nach Angaben des Betreibers wird das Fernwärmenetz aktuell bereits zu rund 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist. Damit kann gegenüber der bisherigen Gasversorgung eine CO₂-Reduktion von etwa 50 Prozent erreicht werden. Zudem besteht die gesetzliche Verpflichtung, Wärmenetze spätestens bis 2045 klimaneutral zu betreiben. Ein entsprechender Transformationsplan soll bis Ende 2026 vorliegen.

Ein weiterer Vorteil des Fernwärmeanschlusses liegt darin, dass Betrieb, Wartung und technische Weiterentwicklung der Wärmeerzeugung beim Versorger liegen. Dadurch entstehen für den Landkreis künftig keine eigenen Reinvestitionen in die Wärmeerzeugungstechnik.

Auch im Kostenvergleich zeigt sich ein wirtschaftlich vertretbares Bild: Der angebotene Fernwärmepreis der Stadtwerke Ansbach liegt im Vergleich zu anderen landkreiseigenen Liegenschaften knapp unter dem Durchschnitt.

Vor dem Hintergrund der notwendigen Erneuerung der Heizungsanlage, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Klimaziele des Landkreises wird der Fernwärmeanschluss als langfristig tragfähige Lösung bewertet. Damit wird die Wärmeversorgung des Berufsschulzentrums dauerhaft auf eine stabile, klimafreundliche und zukunftssichere Grundlage gestellt.

Unterstützung für Landschaftspflege im Landkreis Ansbach

Für die Pflege von Biotopflächen und Naturschutzgebieten in den Jahren 2022 und 2024 erhält der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, einen Kreiszuschuss in Höhe von 22.750,67 Euro. Damit werden 50 Prozent der nicht gedeckten Kosten übernommen. Aus Mitteln des Naturschutzfonds beteiligt sich der Landkreis damit anteilig an den ungedeckten Pflegekosten der durchgeführten Biotop-Pflegemaßnahmen.

In den beiden Jahren sind für Pflegeflächen mit einer Gesamtgröße von 78,63 Hektar Kosten in Höhe von insgesamt 200.596,13 Euro angefallen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 3.000 Euro je Maßnahme. Grundlage für die Förderung ist eine entsprechende Richtlinie des Landkreises.

Auf Initiative der CSU-Kreistagsfraktion wurde diese Richtlinie ab dem Jahr 2021 weiterentwickelt. Ziel war es, die Wirkung des bestehenden Naturschutzfonds zu stärken, Fördermöglichkeiten zu erweitern und eine bessere Abstimmung mit anderen Förderprogrammen zu ermöglichen. Seitdem sind auch Projekte und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes förderfähig, die zur Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt, des ökologischen Werts von Flächen sowie des Landschaftsbildes im Landkreis Ansbach beitragen.

Zuvor orientierte sich die Richtlinie stark an den Vorgaben der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie. Dadurch waren sowohl die förderfähigen Maßnahmen als auch der Kreis der möglichen Fördermittelempfänger deutlich eingeschränkt. Durch die Anpassung konnte eine spürbare Verbesserung für Natur- und Artenschutzprojekte erreicht werden. In diesem Zuge wurde der Kreisnaturschutzfonds ab dem Jahr 2021 zudem von 20.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht.

Stefan Horndasch             Jan Helmer          Johannes Schneider            Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender   Stellv. Vorsitzender                 Stellv. Vorsitzende