
Erweiterung des Sozialgebäudes am Kreisbauhof Ansbach-Eyb
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, das Sozialgebäude am Kreisbauhof Ansbach-Eyb zu erweitern. Grundlage ist eine Vorentwurfsplanung, auf deren Basis die Maßnahme umgesetzt und die erforderlichen Haushaltsmittel in den Jahren 2026 und 2027 bereitgestellt werden sollen. Insgesamt sind hierfür 950.000 Euro vorgesehen.
Das bestehende Sozialgebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ursache sind insbesondere die gestiegene Zahl der Beschäftigten, der höhere Raumbedarf durch mehr Mitarbeiterinnen sowie allgemein veränderte Arbeitsabläufe. Vor allem in den Bereichen Umkleiden, Sanitär- und Aufenthaltsräume besteht deutlicher Handlungsbedarf.
Geplant ist eine bauliche Erweiterung, um zeitgemäße und funktionale Sozialräume für die Beschäftigten des Bauhofs zu schaffen. Dazu zählen neue Umkleide- und Sanitärräume sowie ergänzende Neben- und Funktionsflächen. Zudem soll das Gebäude an das benachbarte CO₂-neutrale Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Mit der Erweiterung stellt der Landkreis sicher, dass am Standort Ansbach-Eyb auch künftig angemessene und moderne Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des Kreisbauhofs gewährleistet sind.
Neue Integrierte Leitstelle Ansbach hat Betrieb aufgenommen
Die neue Integrierte Leitstelle (ILS) Ansbach in Brodswinden hat nach ihrer Fertigstellung den Regelbetrieb Anfang Dezember 2025 aufgenommen. Sie zählt zu den modernsten Leitstellengebäuden in Bayern und stellt einen wichtigen Meilenstein für die Hilfeleistung in der Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sowie in der Stadt Ansbach dar.
Betrieben wird die Leitstelle vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Ansbach, in dem die beiden Landkreise und die Stadt Ansbach zusammenarbeiten. Der ZRF war auch Bauherr des Projekts. Mit dem neuen Gebäude stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gute, zeitgemäße Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
Insgesamt wurden rund 33 Millionen Euro investiert. Da für den Bau keine staatliche Förderung zur Verfügung stand, trägt der ZRF den Großteil der Kosten selbst. Entsprechend dem Bevölkerungsanteil entfällt der größte Anteil auf den Landkreis Ansbach. Die Investition ist ein klares Bekenntnis zur Sicherheit der gesamten Region.
Die ILS ist die zentrale Informations- und Steuerungsstelle für Rettungsdienst, Feuerwehr und weitere Akteure der Gefahrenabwehr. Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, werden hier Notrufe entgegengenommen und Einsätze koordiniert. Der Neubau ist auf rund 75.000 Einsätze pro Jahr ausgelegt und verfügt über zehn Einsatzleitplätze, einen Sondereinsatzleitplatz sowie Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft. Moderne Gebäudetechnik, hohe Energieeffizienz, umfassende Digitalisierung und strenge Sicherheitsstandards prägen das Gebäude.
Mit der neuen Leitstelle ist die Region bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet – sei es bei alltäglichen Notfällen, Großschadenslagen oder Katastrophen. Auch steigende Einsatzzahlen, unter anderem infolge veränderter medizinischer Versorgungsstrukturen, können so dauerhaft bewältigt werden. Die neue ILS ist damit ein zentraler Baustein für die Sicherheit von über 330.000 Menschen.
Schnellere Hilfe durch digitale Ersthelfer
Ein weiterer wichtiger Baustein für eine schnelle medizinische Erstversorgung ist die Einführung der smartphonebasierten Ersthelfer-App „Region der Lebensretter“, die ab Frühjahr 2026 eingesetzt werden soll. Bei einem medizinischen Notfall alarmiert die Integrierte Leitstelle registrierte Ersthelferinnen und Ersthelfer in unmittelbarer Nähe über ihr Smartphone. Diese können sofort mit der Erstversorgung beginnen und so die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Damit werden die Überlebenschancen der Betroffenen weiter verbessert.
Wohnungslosennothilfe im Landkreis Ansbach: Förderung bis Ende 2027 gesichert
Die Förderung der Wohnungslosennothilfe im Landkreis Ansbach durch das Diakonische Werk kann in unveränderter Höhe bis Ende 2027 fortgeführt werden. Damit wird ein bewährtes Unterstützungsangebot auch in den kommenden Jahren verlässlich abgesichert.
Bereits seit 2022 fördert der Landkreis Ansbach die Wohnungslosennothilfe des Diakonischen Werks Ansbach. Als freiwillige Leistung übernimmt der Landkreis dabei bis zu 90 Prozent der Personal- und Sachkosten. Ziel ist es, Menschen in schwierigen Lebenslagen frühzeitig zu unterstützen und Wohnungslosigkeit möglichst zu verhindern.
Die Arbeit der Wohnungslosennothilfe gliedert sich in zwei zentrale Schwerpunktbereiche: Zum einen die Prävention von Wohnungslosigkeit, etwa durch frühzeitige Beratung und Stabilisierung von Wohnverhältnissen, und zum anderen die Betreuung und Beratung bereits wohnungsloser Menschen.
Wie groß der Bedarf ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 120 Fälle betreut. Davon entfielen 66 Fälle auf den Bereich der Prävention und 54 Fälle auf die Beratung von wohnungslosen Personen.
Die Fortführung der Förderung stellt sicher, dass dieses wichtige soziale Angebot im Landkreis Ansbach weiterhin zuverlässig zur Verfügung steht.
Sporthallenentwicklung am Gymnasium Windsbach: Landkreis geht nächsten Schritt
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, den langfristigen Sporthallenbedarf am Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium in Windsbach aktiv anzugehen. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Interessensbekundung für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ abzugeben und fristgerecht eine entsprechende Projektskizze einzureichen. Parallel sollen Gespräche mit der Stadt Windsbach über eine mögliche Kostenteilung geführt werden.
Ausgangspunkt ist der deutlich festgestellte Bedarf: Nach Einschätzung der Regierung von Mittelfranken sind mittel- und langfristig drei Hallenteile für den Schul- und Vereinssport erforderlich. Die bestehenden Hallen – eine neuere Einfachhalle und eine ältere kleinere Halle – reichen dafür nicht mehr aus. Zudem ist durch steigende Schülerzahlen die Mitnutzung städtischer Hallenkapazitäten zunehmend eingeschränkt.
Bereits in früheren Beratungen haben sich der Schulbauausschuss und der Kreisausschuss grundsätzlich dafür ausgesprochen, den Bedarf durch den Neubau einer Zweifachsporthalle sowie die Sanierung der bestehenden neueren Halle zu decken. Darüber hinaus wird geprüft, ob im Rahmen einer gemeinsamen Lösung mit der Stadt Windsbach perspektivisch auch eine Dreifachsporthalle realisiert werden kann.
Das Bundesförderprogramm eröffnet die Chance, insbesondere die Sanierung der bestehenden Halle sowie einen Ersatzneubau für die alte Halle finanziell zu unterstützen. Ziel des Landkreises ist es, durch die frühzeitige Einreichung einer Projektskizze mögliche Bundesmittel nicht von vornherein auszuschließen und sich Förderoptionen offen zu halten. Ergänzend stehen auch Fördermittel nach dem Finanzausgleichsgesetz in Aussicht.
Mit diesem Vorgehen stellt der Landkreis Ansbach die Weichen für eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte Sportstätteninfrastruktur am Standort Windsbach – in enger Abstimmung mit der Stadt und unter Nutzung aller verfügbaren Fördermöglichkeiten.
IT-Betreuung an landkreiseigenen Schulen: Mehr Verantwortung in eigener Hand
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt, die IT-Betreuung an seinen Schulen künftig wieder stärker in eigene Verantwortung zu übernehmen. Vor-Ort-Dienstleistungen, die bislang durch externe Anbieter erbracht werden, sollen schrittweise durch eigenes Personal ersetzt werden.
Hintergrund ist die Entwicklung der vergangenen Jahre: Der Einsatz externer Dienstleister hat nicht nur zu steigenden Kosten geführt, sondern ist auch mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Regelmäßige Ausschreibungen, lange Einarbeitungszeiten, Abstimmungsbedarf und wechselnde Ansprechpartner erschweren eine kontinuierliche Betreuung der Schulen.
Mit eigenem Personal kann der Landkreis dauerhaftes Know-how aufbauen und verlässlich vor Ort präsent sein. Die Beschäftigten können dabei nicht nur Aufgaben der direkten IT-Unterstützung übernehmen, sondern sich auch weiterqualifizieren, um zusätzliche Leistungen abzudecken. Damit wird die IT-Betreuung nachhaltiger, effizienter und unabhängiger von externen Anbietern.
Die Umstellung ist stufenweise geplant. Ab Herbst 2026 soll zunächst ein Teil der bisher extern betreuten Schulen übernommen werden, ein weiterer Schritt ist für 2027 vorgesehen. Übergangsweise werden externe Leistungen noch anteilig erforderlich sein.
Mit diesem Vorgehen stärkt der Landkreis Ansbach seine eigene Fachkompetenz, verbessert die Betreuung der Schulen und übernimmt wieder mehr Verantwortung in einem zentralen Bereich der digitalen Infrastruktur.
Landkreis sichert Beratung zu Biber und Hornissen weiterhin ab
Der Landkreis Ansbach beteiligt sich auch im Jahr 2026 erneut an der Finanzierung der ehrenamtlichen Biber- und Hornissenberater. Vorgesehen ist, wie bereits seit September 2025 praktiziert, die Übernahme von 50 Prozent der anfallenden Entschädigungen einschließlich der Fahrtkosten. Damit wird die wichtige Arbeit der Ehrenamtlichen weiterhin ermöglicht.
Die CSU-Kreistagsfraktion unterstützt diese Entscheidung, sieht jedoch zugleich eine problematische grundsätzliche Entwicklung. Immer häufiger ziehen sich Bund und Freistaat aus der Finanzierung zurück, während Aufgaben und Kosten auf die kommunale Ebene verlagert werden. Landkreise und Gemeinden müssen dadurch zunehmend Leistungen übernehmen, für die eigentlich staatliche Zuständigkeiten bestehen.
Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch macht deutlich, dass diese Entwicklung nicht akzeptabel ist. Die Kommunen würden dadurch finanziell immer stärker belastet, ohne dass ihnen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dies schränke den Spielraum für eigene, notwendige Investitionen und Projekte vor Ort spürbar ein.
Ursprünglich wurden die Kosten für die Biber- und Hornissenberatung vollständig vom Bayerischen Umweltministerium getragen. Mit dem Wegfall dieser Finanzierung im Frühjahr 2025 kam die ehrenamtliche Tätigkeit zeitweise zum Erliegen. Gerade mit Beginn der Bibersaison im Herbst ist die fachliche Beratung jedoch unverzichtbar.
Nachdem die staatliche Förderung zuletzt nur noch hälftig in Aussicht gestellt wurde, sah sich der Landkreis gezwungen, einzuspringen, um den Fortbestand der Beratung sicherzustellen. Wie die Finanzierung künftig geregelt wird, bleibt offen. Ab 2027 ist vorgesehen, die Kosten dauerhaft über den kommunalen Finanzausgleich auf die Landkreise zu übertragen – ein weiterer Beleg für die zunehmende Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene.
Änderung der Naturpark-Schutzzone im Naturpark
Frankenhöhe Im Naturpark Frankenhöhe werden im Landkreis Ansbach, in der Gemeinde Windelsbach, Gemarkung Cadolzhofen, zwei Grundstücke vollständig aus der Naturpark-Schutzzone herausgenommen. Diese Änderung ist erforderlich, um die Entwicklung eines Sondergebiets für die Errichtung und den Betrieb eines Biogas-Speicherkraftwerks zu ermöglichen.
Das geplante Projekt dient der Stromerzeugung sowie der Nahwärmeversorgung und soll im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung umgesetzt werden. Eine solche Entwicklung ist rechtlich nur durch eine Änderung der Naturpark-Verordnung möglich.
Als Ausgleich für die Herausnahme der Flächen werden sogenannte Hereinnahmeflächen in den Naturpark festgelegt, sodass der Schutzgedanke insgesamt gewahrt bleibt.
Die CSU-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich. Es schafft die Grundlage für eine sinnvolle und nachhaltige Energieversorgung vor Ort und verbindet Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzende
