Fraktionsreport Nr. 262 vom Juli 2025


Denkmalpflegezuschuss für private Eigentümer

Die CSU-Kreistagsfraktion setzt sich seit jeher für den Erhalt unserer historischen Bausubstanz ein. In der nächsten Sitzung des Kreisausschusses soll ein weiterer Zuschuss zur Sanierung eines ortsbildprägenden Baudenkmals auf den Weg gebracht werden – in diesem Fall für das denkmalgeschützte Wohnstallhaus in Hürbel (Gemeinde Geslau).

Das Gebäude aus dem Jahr 1792 wurde 1872 aufgestockt und ist in bemerkenswerter Authentizität erhalten geblieben: historische Grundrisse, originale Bohlen-Balken-Decken, ein alter Kachelofen, Türen, Fenster, Bodenbeläge und Putzfassungen – eine Rarität, wie sie heute nur noch selten zu finden ist.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bestätigt die überörtliche Bedeutung des Gebäudes und hat einen denkmalpflegerischen Mehraufwand in Höhe von 410.000 € anerkannt. Zusammen mit einem bereits geförderten Voruntersuchungsprojekt ergibt sich ein Gesamtaufwand von 436.000 €.

Nach den Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach soll nun ein Kreiszuschuss in Höhe von 2,5 %, mindestens jedoch 12.000 €, in Aussicht gestellt werden. Ein Teilbetrag von 1.820 € wurde bereits im Vorfeld für Voruntersuchungen bewilligt. Die endgültige Zuschusshöhe wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises festgesetzt.

Entscheidend für eine Förderung durch den Landkreis ist immer auch, dass sich die jeweilige Gemeinde in mindestens gleicher Höhe beteiligt – die Gemeinde Geslau hat dies ebenfalls zugesagt.

Die CSU-Fraktion begrüßt dieses Engagement ausdrücklich. Private Eigentümer, die bereit sind, historische Substanz mit hohem Aufwand zu sanieren, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der fränkischen Kulturlandschaft. Der Landkreis steht dabei verlässlich an ihrer Seite – gemäß dem Grundsatz: Heimat bewahren heißt Zukunft gestalten.

Unterstützung Windsbacher Knabenchor

Der Windsbacher Knabenchor ist weit über die Landkreisgrenzen hinaus bekannt – ein musikalisches Aushängeschild mit internationalem Renommee und zugleich fest verwurzelt in unserer Region. Um diese kulturelle Spitzenleistung dauerhaft abzusichern, hat die CSU-Kreistagsfraktion bereits im vergangenen Jahr eine deutliche Erhöhung des Kreiszuschusses unterstützt.
Im Ergebnis wurde der jährliche Zuschuss ab 2024 von bisher 15.000 € auf 50.000 € angehoben. In der kommenden Sitzung des Kreisausschusses soll nun auch formell beschlossen werden, diese Mittel im Haushaltsjahr 2025 wieder bereitzustellen.
Der Windsbacher Knabenchor steht für exzellente musikalische Ausbildung, kulturelle Bildung und höchste künstlerische Qualität – und das seit Jahrzehnten. Als Landkreis profitieren wir nicht nur kulturell, sondern auch in der Außenwahrnehmung enorm von dieser Institution.
Ein besonderer Dank gilt auch den zahlreichen Förderern und Sponsoren, ohne deren langjähriges Engagement die Arbeit auf diesem hohen Niveau nicht möglich wäre.
 Die CSU-Kreistagsfraktion steht weiterhin an der Seite des Windsbacher Knabenchores – als Zeichen der Anerkennung für das Geleistete und als Investition in die kulturelle Zukunft unserer Region.

Jahresabschluss für DSD: Rücklage deckt Verlust

Der Jahresabschluss 2023 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) DSD liegt nun vor. Für das vergangene Jahr ergibt sich ein Verlust in Höhe von 177.672 €, der durch die im Vorjahr gebildete Sonderrücklage bzw. frühere Gewinnvorträge ausgeglichen wird.
Künftig sollen positive Ergebnisse diesem Rücklagenkonto zugeführt werden. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen dem Landkreis und dem BgA DSD werden banküblich verzinst.
Seit dem Steuerjahr 2022 ist der Landkreis durch die gesetzlilchen Vorgaben verpflichtet, für den BgA DSD eine Bilanz aufzustellen. Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Diese Umstellung auf eine bilanzielle Betrachtung bringt erhöhte Anforderungen an die Verwaltungsarbeit mit sich – vereinfacht werden die Abläufe dadurch nicht. Die CSU-Kreistagsfraktion unterstützt dennoch eine transparente und rechtssichere Abwicklung der Finanzen.

Abfallgebühren müssen deutlich steigen – transparente Lösung und Kostenkontrolle

Im Zuge der Neukalkulation der Abfallgebühren für den Landkreis Ansbach ist gewährleistet: Die Gebühren müssen ab 2026 deutlich angehoben werden. Hintergrund sind stark gestiegene Entsorgungskosten, gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Abgabe auf Müllverbrennung sowie Preisgleitklauseln in den Entsorgungsverträgen. Allein bei Bio- und Restabfall weichen die tatsächlichen Kosten im Jahr 2025 um rund 1,3 Mio. Euro von der bisherigen Kalkulation ab. Eine Unterdeckung in Millionenhöhe wäre die Folge – bis zum Ende des ursprünglich angesetzten Gebührenzeitraums drohten Fehlbeträge in Höhe von bis zu 16 Mio. €.

Der Kreistag hat deshalb den bisherigen Kalkulationszeitraum 2024–2027 vorzeitig beendet. Nur durch eine frühzeitige Anpassung kann vermieden werden, dass es zu einem extremen Gebührenanstieg im Jahr 2028 kommt.

Trotz der massiven Kostensteigerungen wurde entschieden, das bisherige Gebührenmodell mit Rückerstattungen bei Leerungseinsparung beizubehalten. Das schafft Planungssicherheit und belohnt müllvermeidendes Verhalten. Die Verwaltung wird die betroffenen Haushalte rechtzeitig informieren, u. a. über den neuen Abfallratgeber.

Die CSU-Fraktion betont: Der Landkreis darf und wird nur so viel Geld erheben, wie zur Deckung der tatsächlichen Kosten erforderlich ist – dieser Grundsatz bleibt Grundlage des Gebührenrechts. In der Vergangenheit wurde dies stets beachtet. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Fraktion dringend geboten, mögliche Einsparpotenziale im System zu prüfen und weiter an Effizienzsteigerungen zu arbeiten.

Stefan Horndasch           Jan Helmer          Johannes  Schneider          Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender     Stellv.Vorsitzender               Stellv. Vorsitzende