Fraktionsreport Nr. 261 vom Juni 2025


Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen

Der Landkreis Ansbach fördert kontinuierlich die Jugendarbeit in Sport- und Schützenvereinen. Jährlich werden hierfür rund 100.000 € an Übungsleiterzuschüssen bereitgestellt. Darüber hinaus unterstützt der Landkreis auch Investitionsmaßnahmen der Vereine mit weiteren freiwilligen Zuschüssen.

Förderung für den SC Aufkirchen e.V.

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet die Förderung der geplanten Sanierungsmaßnahme des SC Aufkirchen e.V. gemäß den Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach. Der Verein plant die Erneuerung seines Sportplatzes, da die bestehende Drainage nicht mehr funktionsfähig ist. Im Zuge der Maßnahme soll zudem eine neue Bewässerungsanlage installiert werden.

Die Gesamtkosten des Vorhabens wurden mit 75.583 € veranschlagt.

Von den 465 Mitgliedern des Vereins sind 174 dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zuzuordnen, was einem Anteil von rund 37,4 % entspricht.

Für das betreffende Grundstück besteht ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Gerolfingen mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2055.

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zur Höhe der gemeindlichen Förderung.

Förderung für die SG Diebach e.V.

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet in gleicher Weise die Förderung des Bauvorhabens der SG Diebach e.V. nach Maßgabe der Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach. Der Verein plant den Bau eines neuen Multifunktionsplatzes auf dem Vereinsgelände.

Der Platz soll mit Bande und Fangnetzen ausgestattet werden und vielfältig nutzbar sein – unter anderem für Inline-Skate-Hockey, Fußball oder Basketball. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 61.649 €.

Von den insgesamt 346 Mitgliedern des Vereins gehören 186 dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ an – das entspricht einem Anteil von rund 53,8 %.

Für das Grundstück wurde der bestehende Pachtvertrag mit der Gemeinde Diebach bis zum Jahr 2050 verlängert.

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zur Höhe der gemeindlichen Förderung.

LIMESEUM – Weltkulturerbe unterstützen

Das LIMESEUM in Ruffenhofen ist ein bedeutender Bestandteil des UNESCO-Weltkulturerbes „Obergermanisch-Raetischer Limes“ und erfreut sich anhaltend großer Besucherresonanz. Die Ausstellung vermittelt die römische Geschichte in der Region auf anschauliche und hochwertige Weise. Zahlreiche Sonderausstellungen ergänzen das Angebot regelmäßig.

Bereits im Jahr 2010 hat der Landkreis Ansbach beschlossen, das voraussichtlich anfallende Nettobetriebskostendefizit des LIMESEUMs mit einem Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Betriebskosten, maximal jedoch 40.000 €, zu unterstützen. Auf Antrag der CSU-Kreistagsfraktion wurde dieser Zuschuss ab dem Jahr 2016 aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Trägers auf bis zu 60.000 € erhöht.

Um den laufenden Betrieb weiterhin sicherzustellen, wurde dieser Betrag mit Zustimmung der CSU-Kreistagsfraktion ab dem Jahr 2024 auf 70.000 € aufgestockt. Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, den erhöhten Zuschuss in Höhe von 70.000 € für das Jahr 2024 erstmals in voller Höhe zu bewilligen.

Träger des LIMESEUMs ist der Zweckverband Römerkastell Ruffenhofen, bestehend aus den Gemeinden Gerolfingen, Weiltingen und Wittelshofen.

Weitere Informationen unter: http://www.limeseum.de

Förderung der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle des Diakonischen Werks Ansbach e.V.

Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet, dem Diakonischen Werk Ansbach e.V. für das Jahr 2025 einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.000 € zur Unterstützung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle (Suchtberatung) zu gewähren.

Im Jahr 2024 wurden dort insgesamt 537 Klientinnen und Klienten betreut, davon 376 Personen aus dem Landkreis Ansbach. Der Gesamtaufwand für diesen wichtigen Bereich der sozialen Gesundheitsversorgung belief sich auf über 838.000 €.

Mit dem Zuschuss trägt der Landkreis weiterhin zur Sicherstellung des Beratungs- und Unterstützungsangebots für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen in der Region bei.

Sauberer Bioabfall – neue Regeln seit Mai 2025

Zum 1. Mai 2025 ist die neue Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Sie legt fest, dass Bioabfälle aus privaten Haushalten möglichst frei von Störstoffen – also von Fremdmaterialien wie Plastik oder Glas – sein müssen. Liegt der Anteil dieser Störstoffe über 3 %, können die Bioabfälle von den Verwertungsanlagen abgelehnt werden. Um hohe Zusatzkosten durch Rückweisungen zu vermeiden, hat die Abfallwirtschaft im Landkreis Ansbach rechtzeitig reagiert.

Die Bürgerinnen und Bürger wurden bereits im Rahmen des Jahresbescheids mit einem Informationsblatt über die neuen Vorgaben, das richtige Trennen von Bioabfällen und häufige Fehlerquellen aufgeklärt. Besonders viele Rückfragen gab es zu sogenannten kompostierbaren Plastiktüten sowie zur Entsorgung von verunreinigtem Haustierstreu.

Seit 1. April 2025 ist geregelt, dass bei wiederholten Fehlbefüllungen die Biotonne gegen einen kostenpflichtigen Restmüllbehälter ausgetauscht werden kann. Ziel bleibt aber weiterhin die Vermeidung von Störstoffen durch bessere Trennung – ein Austausch soll nur im Einzelfall erfolgen.

Eine ursprünglich angedachte Möglichkeit, ganze Biotonnen zur Restmüllabfuhr bereitzustellen, wurde nach Erfahrungen aus anderen Landkreisen verworfen. Dort zeigte sich, dass sich die Sammelqualität erst dann nachhaltig verbessert hat, als dieser Service eingestellt wurde. Zudem hätte die Umsetzung zu Missverständnissen führen können.

Neu eingeführt wurde ein einfaches Warnsystem mit einer ROTEN KARTE.

Tonnen mit Fehlbefüllung erhalten eine rote Karte und werden nicht geleert. Die Karte informiert direkt am Behälter über den Grund. Damit ist für die Bürger klar ersichtlich, warum die Leerung ausblieb und was verbessert werden muss. Eine geplante gelbe Karte, die auf Fehler hinweist, aber dennoch zur Leerung führt, wird nicht verwendet, um Missverständnisse zu vermeiden.

Seit Anfang Mai ist außerdem ein sogenannter Störstoff-Scanner im Einsatz. Er prüft die Tonnen vor der Leerung auf Verunreinigungen. Auch darüber wurden die Bürger mit einer Pressemitteilung sowie einer Informationsseite auf der Homepage des Landkreises informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ab-in-die-biotonne.de Bei Fragen hilft die Abfallberatung unter 0981 / 468 – 2399 weiter.

Projekt „Klimaneutrale Verwaltung“ – Umsetzung startet

Der Landkreis Ansbach strebt eine klimaneutrale Verwaltung an und setzt hierfür in den Jahren 2025 bis 2027 ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 um. Die CSU-Kreistagsfraktion unterstützt das Vorhaben und hat sich für die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ausgesprochen.

Im Jahr 2025 startet das Projekt mit externer Beratung, internen Vorbereitungen und der Einführung digitaler Tools für nachhaltige Beschaffung. In den Folgejahren wird das Umweltprogramm erarbeitet und umgesetzt. Die Zertifizierung ist für 2027 vorgesehen.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird jährlich dem Kreistag berichtet. Ziel ist eine dauerhaft umweltfreundlich organisierte Landkreisverwaltung.

ÖPNV: Steigende Kosten erfordern Prioritäten – Angebot wird angepasst

Die Kosten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind für den Landkreis Ansbach zuletzt massiv gestiegen – insbesondere durch Notvergaben. Das Defizit hat sich deutlich ausgeweitet. Deshalb ist bei der Planung künftiger Verkehrsleistungen eine sorgfältige und verantwortungsvolle Prüfung jeder Ausgabe erforderlich.

Für das Linienbündel 7 (Wassertrüdingen – Herrieden) soll das bereits reduzierte Fahrplanangebot nochmals um 10 % gekürzt werden – abhängig von den Fahrgastzahlen nach dem Betriebsstart im August 2025. Auch bei den Linienbündeln 1 (Dombühl – Schnelldorf) und 4 (Rothenburg) wird nachgesteuert: Die ursprünglich beschlossenen Verbesserungen in den Ferien werden angesichts der Haushaltslage nicht umgesetzt. Damit lassen sich voraussichtlich bis zu 135.000 € pro Jahr einsparen.

Zusätzlich entfällt die Linie 858, die ausschließlich dem Schülerverkehr dient. Diese wird künftig vom zuständigen Schulverband organisiert.

Die CSU-Kreistagsfraktion steht zu einem bedarfsgerechten und finanzierbaren ÖPNV. Deshalb werden Optimierungen weiterhin geprüft. Klar ist: Das Angebot muss sich am tatsächlichen Bedarf und an den finanziellen Möglichkeiten orientieren.

Stefan Horndasch             Jan Helmer           Johannes  Schneider          Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender     Stellv. Vorsitzender              Stellv. Vorsitzende