
Landkreis aktiv beim Klimaschutz
Die CSU-Kreistagsfraktion unterstützt den Weg des Landkreises Ansbach, die Wärmeversor-gung der landkreiseigenen Liegenschaften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ab 2025 auf CO2-neutrale Wärmeversorgung umzurüsten.
Grundlage bildet dabei das bayerische Klimaschutzgesetz zur Klimaneutralität und das Ge-bäudeenergiegesetz mit dem Ziel, ab spätestens 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr ein-zusetzen. Daher sollte der Ansatz unternommen werden, die Erneuerung von bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen konsequent auf CO2-Neutralität auszurichten. Seit vielen Jahren wird bei den Baumaßnahmen des Landkreises der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ein ho-her Stellenwert beigemessen.
Bereits jetzt wurden 23 Gebäude identifiziert, welche von Gas auf eine CO2-neutrale Wärmever-sorgung umgestellt werden müssen, um das Ziel der CO2-Neutralität in Bezug auf Strom- und Wärmeversorgung zu erreichen. Dies stellt eine anspruchsvolle Aufgabe für alle Beteiligten dar.
Gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist der Landkreis Ansbach aufgrund des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs zu einer jährlichen Energieeinsparung von 2 % verpflichtet. Darüber hinaus ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen.
Freiwillige Zuschüsse des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen
Der Landkreis Ansbach unterstützt regelmäßig die Jugendarbeit in Sportvereinen und Schüt-zenvereinen mit Übungsleiterzuschüssen in Höhe von jährlich rd. 100.000,00 € und weiteren Zuschüssen für Investitionsvorhaben.
Förderung für den SV 67 Weinberg e.V.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet die Förderung des baulichen Vorhabens des SV 67 Weinberg e.V. nach Maßgabe der Förderrichtlinien. Der Verein beabsichtigt die Verbreiterung des A-Sportplatzes um 5 m. Die Verbreiterung wird vom Süddeutschen und vom Deutschen Fußballverband gefordert, um der Frauen-Mannschaft die Teilnahme an Wettbewerben in der Regionalliga oder 2. Bundesliga zu ermöglichen.
Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 81.247 €. Der Verein erfüllt die Anforderungen der Förder-Richtlinien des Landkreises. Von den 922 Gesamtmitgliedern des SV 67 Weinberg e.V. sind 369 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 40 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechne-ten förderfähigen Kosten. Auch von der Gemeinde Aurach wurde für die Maßnahme ein Zu-schuss in Höhe von 10 % der Kosten bewilligt. Die Förderung des Landkreises reicht maximal bis zur Höhe der Förderung durch die jeweilige Gemeinde.
Förderung für den SV Segringen e.V. (Dinkelsbühl)
Auch die Förderung des baulichen Vorhabens des SV Segringen e.V. wird von der CSU-Kreistagsfraktion nach Maßgabe der Förderrichtlinien befürwortet. Der Verein beabsichtigt den Neubau eines Gebäudes mit Mehrzweck- und Lagerräumen als Anbau an das bestehende Ver-einsgebäude. Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 175.000 €. Der Verein erfüllt die Anforderungen der Förder-Richtlinien des Landkreises. Von den 670 Ge-samtmitgliedern des SV Segringen e.V. sind 314 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 47 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechne-ten förderfähigen Kosten. Auch von der Große Kreisstadt Dinkelsbühl wird für die Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von mindestens 10 % der Kosten gewährt.
Förderung für den TSV Colmberg e.V.
Auch die Förderung des baulichen Vorhabens des TSV Colmberg e.V. wird von der CSU-Kreistagsfraktion nach Maßgabe der Förderrichtlinien befürwortet. Der Verein beabsichtigt, zwei bestehende Sandplätze, die stark sanierungsbedürftig sind, in ganzjährig bespielbare
Allwetterplätze umzuwandeln. Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 91.714 €. Der Verein erfüllt die Anforderungen der Förder-Richtlinien des Landkreises. Von den 561 Gesamtmitgliedern des TSV Colmberg e.V. sind 270 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Ju-gendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 48 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechne-ten förderfähigen Kosten. Auch von der Marktgemeinde Colmberg wurde für die Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten bewilligt.
Denkmalpflegezuschuss für private Eigentümer
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Sanierung des Anwesens in der Roß-brunnengasse in Dinkelsbühl einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden För-derrichtlinien zu gewähren. Die hierfür geplanten Gesamtkosten betragen 939.844 €, wovon nach Voruntersuchungen durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 213.800 € als denk-malpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass durch die Bauforschung einerseits eine Datierung in das mittlere 14. Jahrhundert festgestellt werden konnte. Andererseits zeigt das Gebäude für die Entwicklung der stehenden Stuhlkonstruktion sehr frühe, konstruktive Detaillösungen. Diese sind in erster Linie für die Entwicklungsgeschichte spätmittelalterlicher Dachkonstruktionen von besonderer Bedeutung.
Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann für die Instandsetzungsmaßnahme im Hinblick auf den voraussichtlichen denkmalpflegerischen Mehraufwand für die Gesamtmaß-nahme ein Kreiszuschuss von 3,5 % in Aussicht gestellt werden. Damit ergibt sich eine Förde-rung von nahezu 9.000 €.
Von der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl wurde für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 7 % der Kosten, maximal jedoch ein Betrag von 20.000 € bewilligt. Gemäß den Förderricht-linien des Landkreises Ansbach ist dieser Betrag wichtig für einen Kreiszuschuss, denn die je-weilige Kommune muss sich gemäß der Richtlinie mindestens in gleicher Höhe wie der Land-kreis an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen beteiligen.
Veränderungen in der Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft sind einige Änderungen notwendig geworden, um hier ein aus-gewogenes Angebot machen zu können.
Pflegebedürftige Bürger in häuslicher Pflege erhalten künftig Zusatzmüllsäcke nicht direkt. Vielmehr wird auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung – Pflegebonus – gewährt. Dieser Pflegebonus kann wahlweise zur Entsorgung des krankheitsbedingten Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Pflegebonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Der Pflegebonus wird ab Pflegegrad 3 ge-währt. Zu dem Antrag ist ein Abdruck des Pflegegradbescheids und eine Bestätigung des Arztes bzw. Pflegedienstes über den krankheitsbedingten Umfang von Restabfall vorzulegen. Der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen muss im Landkreis Ansbach liegen und das Objekt der gemeldeten Wohnadresse an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Bei der Unterstützung handelt es sich um eine einmalige Auszahlung, die nach zwölf Monaten bzw. im Folgejahr erneut zu beantragen ist.
In ähnlicher Weise wird die Unterstützung der Erziehungsberechtigten von Neugeborenen geregelt. Hier wird nunmehr auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung – Babybonus – gewährt. Der Babybonus kann wahlweise zur Entsorgung des Mehranfalls von Restabfall (Er-werb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Babybonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Unterstützungsberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kin-dern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im Landkreis Ansbach gemeldet sind. Antragsberechtigt sind der oder die gesetzlichen Vertreter des Kleinkindes, in dessen Haushalt sich das unterstützungsberech-tigte Kind aufhält. Mit dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen.
Der relativ hohe Störstoffanteil, also Gegenstände, die im Bio-Abfallbehälter nichts zu suchen haben, veranlasst den Landkreis eine stichpunktartige Überprüfung der Bio-Tonnen vorzuneh-men. Die vorhandenen Störstoffe führen zu einer erheblichen finanziellen Belastung aller Ge-bührenzahler. Daher musste ein Weg gefunden werden, um diesen Anteil zurückzuführen. So kommt ab Mai
2025 ein Metall-Störstoffdetektor zur Anwendung, der abwechselnd für die verschiedenen Bioab-fall-Leerungen im Landkreis eingesetzt wird. Wenn der Detektor bei der Leerung anschlägt, wird der Behälter zunächst mit einer gelben Karte versehen, um die Bürger zu sensibilisieren. Bei wiederholter Fehlbefüllung werden die Behälter mit einer roten Karte gekennzeichnet und nicht entleert.
Unterstützung für Gebrauchtwareninitiativen
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem BRK-Kreisverband Ansbach auch weiter-hin einen Zuschuss in Höhe von 825,- EUR je Monat für den weiteren Betrieb des Gebrauchtwa-renhofs in Dinkelsbühl zu gewähren. Die Zusage erfolgt für den Zeitraum von September 2024 bis August 2027.
Der Gebrauchtwarenhof ist mit der Abholung, Aufbereitung und dem Wiederverkauf von Ge-brauchtwaren im Landkreis befasst. Im Gebrauchtwarenmarkt in Dinkelsbühl werden Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, Möbel und weitere Gebrauchtgegenstände angeboten.
Dies ist einerseits ein Beitrag zur Vermeidung von Sperrmüll, zum anderen ist es ein sozialer Beitrag, da Bedürftigen der Bezug von erschwinglichen Gebrauchsgegenständen ermöglicht wird.
Zukunft der Krankenhauslandschaft
Wie in den letzten Fraktions-Reports dargestellt, befindet sich die Krankenhauslandschaft derzeit massiv in Veränderung. Die CSU-Kreistagsfraktion wird sich weiterhin engagiert und intensiv in den laufenden Beratungsprozess einbringen.
Zur Information dient folgende aktuelle Pressemitteilung von Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach:
Krankenhausreform des Bundes führt zu Veränderungen bei ANregiomed
In einer Klausurtagung hat sich der Verwaltungsrat von ANregiomed gemeinsam mit Vertretern der Mitarbeiter ausführlich mit der Zukunft des Krankenhausverbundes befasst. Die vom Bun-destag im Oktober beschlossene Krankenhausreform setzt dafür ab 1. Januar 2025 einen engen Rahmen.
Ziel des laufenden Strategieprozesses ist es, langfristig eine bedarfsgerechte und bestmögliche medizinische Versorgung in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach sicherzustellen. Hierbei soll ANregiomed stationär und ambulant zukunftsorientiert aufgestellt werden. Zugleich bleibt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Träger Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach im Blick. Das vorhandene Defizit muss deutlich reduziert werden, da der Bund auch künftig nicht mehr Gelder bereitstellt. Im Strategieprozess werden die Vorgaben der Krankenhausreform des Bundes auf das aktuell vorhandene medizinische Angebot übertragen und genau analysiert. In verschiede-nen Varianten wird dargestellt, wie ein künftiges Versorgungsangebot aussehen könnte und welche finanziellen Auswirkungen erwartet werden. Die Analyse wird gefördert vom Bayerischen Gesundheitsministerium.
Fest steht: Das Gesundheitswesen im Allgemeinen und besonders die stationäre Versorgung stehen vor tiefgreifenden Veränderungen. Personalmangel, technischer Fortschritt, der Trend zu hoher Spezialisierung und zum ambulanten Operieren, aber auch zunehmender wirtschaftlicher Druck treiben die Krankenhäuser in ganz Bayern zum Handeln. Die Gesundheitsreform des Bundes stellt die Finanzierung im stationären Bereich auf eine neue Basis. Ihr Versorgungsauf-trag wird über 65 sogenannte Leistungsgruppen definiert. Um eine Leistungsgruppe zugewiesen zu bekommen, muss das Krankenhaus sehr strenge bundeseinheitliche Vorgaben für Personal und Ausstattung erfüllen. „Konkret bedeutet das: Manche Leistungen darf man nur erbringen, wenn man bestimmte Patientenzahlen überschreitet. Und die meisten Leistungen werden nur vergütet, wenn man eine bestimmte Zahl an Fachärzten hat. Damit sollen aus Sicht des Bundes die Leistungen in großen Krankenhäusern zentralisiert werden. Das macht es im ländlichen Raum schwer“, so Oberbürgermeister und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Thomas Deffner. Für alle vom Freistaat Bayern zugewiesenen Leistungen sollen die Kliniken einen Großteil ihrer Vergütung dann bereits für das Vorhalten der Angebote bekommen.
Für ANregiomed bedeutet dies konkret, dass bei bestimmten Fachgebieten fraglich ist, ob sie fortgeführt werden können und welche Konsequenzen personeller und finanzieller Art sowie notwendige Fallzahlen damit verbunden wären. Dies gilt für alle Standorte, also Ansbach, Din-kelsbühl und Rothenburg.
„Trotz des hohen finanziellen Drucks ist mir ein offener, sorgfältiger und überlegter Umgang mit den Herausforderungen der Krankenhausreform sehr wichtig. Informationen schaffen Transpa-renz und Transparenz schafft Vertrauen“, stellt Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Jür-gen Ludwig klar. „Im Sinne der Bürger, der Mitarbeiter und aller Beteiligten und Partner im Pro-zess möchte ich die Entscheidungsgrundlagen so transparent wie möglich machen. Daher wird ab sofort auf der Internetseite von ANregiomed dargestellt, mit welchen Überlegungen sich der Verwaltungsrat befasst.“ Mit den Auswirkungen der Krankenhausreform des Bundes wird sich der Verwaltungsrat weiterhin intensiv auseinandersetzen mit dem Ziel, baldmöglichst fundierte Entscheidungen zu treffen.
Hinweis: Alles Wichtige zum Strategieprozess, Hintergründe und weiterführende Informati-onen finden Sie ab sofort und laufend aktualisiert unter www.anregiomed.de/strategieprozess
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach wünscht allen Leserinnen und Lesern des Fraktions-Reports ein gesegnetes Weihnachtsfest und einige ruhige und besinnliche Tage.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzende
