
Bei einer großen Podiumsdiskussion wurden die Auswirkungen der Cannabis-Legaliserung am 25.09.2024 in Herrieden-Schernberg diskutiert.
Auf Einladung von Silke Sagmeister-Eberlein, der Vorsitzenden der Frauen Union im Landkreis Ansbach, informierten
– Dieter Hegewein, Kriminaloberrat
– Martin Heym, Leitender Regierungsdirektor
– Adrian Rupp, Rechtsanwalt und Justiziar
– Tim Werner, Blaues Kreuz
– Dr. Teresa Ratschker, Internistin
mit wertvollen Impulsvorträgen zu dem Thema Cannabis und den Folgen der Legalisierung.
Von allen Referenten wurde deutlich davor gewarnt, dass das zwischenzeitlich im Umlauf befindliche Cannabis bis zu 25 mal stärker sei als das vor Jahren erhältliche. Vor allem die Auswirkungen auf die Psyche und insbesondere die Folgen von Cannabiskonsum bei jungen Menschen dürften nicht unterschätzt werden. Dem Jugendschutz gebührt allerhöchste Priorität.
In der anschließenden intensiven Diskussion wurden von den Gästen, zu denen auch Fachleute der Suchtberatung verschiedenster Trägerorgansiationen zählten, Beispiele aus der täglichen Arbeit ebenso dargestellt wie Parallelen und Unterschiede zu anderen Suchtmitteln, insbesondere Alkohol und synthetischen Drogen.
Da auch nach der Legalisierung nicht der vom Gesetzgeber erhoffte Rückgang von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis zu verzeichnen ist, bleibt die politische Forderung nach einer Rücknahme der Legalisierung bestehen. Dr. Teresa Ratschker forderte vor allem auch eine „nicht ideologie-, sondern eine evidenzbasierte Gesetzgebung“.
Jan Helmer, Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes, dankte allen Teilnehmern und Gästen für die Diskussion, die die Darstellung vieler Informationen und Facetten einer sehr komplexen Thematik erheblich zur politischen Willensbildung beigetragen hat.











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Vortrag von Adrian Rupp, Justiziar und Rechtsanwalt, Ornbau:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Parteifreunde der CSU,
wir leben in einer Zeit, in der es immer mehr Vorschriften und immer mehr Gesetze gibt. Jene Gesetzesflut stellt uns vor enorme Herausforderungen. Die Beachtung neuer Vorschriften bindet zusätzliche Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen.
Vor diesem Hintergrund ist es mir als Jurist und Rechtsanwalt ein besonderes Anliegen, neu in Kraft tretende Gesetze kritisch zu prüfen.
Meine Damen und Herren, Gesetze haben den Anspruch, ein geordnetes, stabiles und sicheres Zusammenleben zu ermöglichen.
Jenen Ansprüchen wir das Cannabisgesetz nicht gerecht.
Der von der Ampelregierung eingeschlagene liberale Weg im Umgang mit Drogen sendet an die Bürgerinnen und Bürger falsche und verharmlosende Signale.
Anstatt für Klarheit, Sicherheit und Ordnung zu sorgen, destabilisiert (!) und spaltet (!) das Gesetz unsere Gesellschaft und begründet einen nicht unerheblichen Mehraufwand für Justiz und Strafverfolgungsbehörden.
Das Gesetz führt genau zum Gegenteil dessen, was mit diesem bezweckt wird.
• Der Schwarzmarkt wird nicht bekämpft, sondern gefördert.
• Der Gesundheitsschutz sowie Kinder- und Jugendschutz nicht gestärkt, sondern gefährdet.
Es ist ein an Absurdität und Naivität nicht zu übertreffender Irrglaube, dem Schwarzmarkt mit den gesetzlich vorgesehenen legalen Beschaffungsmöglichkeiten die Stirn bieten zu können.
Von Anbauvereinigungen bekommt man Cannabis nur als Mitglied und nur bei aktiver Mitwirkung beim Drogen-Züchten. Zudem gelten strenge Mengen- und Qualitätsbegrenzungen.
Gerade drogenabhängige Konsumenten möchten jedoch möglichst anonym, schnell, unkompliziert an eine möglichst große (!) Menge an Cannabis mit einem möglichst hohen (!) Wirkungsstoffgehalt gelangen.
In anderen Worten: Kiffer gehen daher direkt zu ihrem Drogenstammdealer, um sich fertigen (!) Stoff zu besorgen, anstatt sich diesen vorher ergärtnern zu müssen.
Machen wir uns doch nichts vor, meine Damen und Herren.
Der Schwarzmarkt darf sich dank des Ampel-Kiffergesetzes über neue Kundschaft freuen.
Indem Cannabis der staatlich verifizierte Stempel vermeintlicher Unbedenklichkeit aufgedrückt wird, nimmt man konsumgeneigten Bürgern, welche bisher allein aufgrund des strafrechtlichen Sanktionsdrucks von Drogen Abstand nahmen, die letzte Hemmschwelle zum Drogenkonsum.
Anstatt den illegalen Cannabisblütenmarkt auszutrocknen und in seinem Keim zu ersticken, schafft die Drogenpolitik der Ampel den besten Nährboden, diesen zum Florieren und Gedeihen zu verhelfen.
Wenn Herr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Ziel seiner Drogenkontrollpolitik formuliert, eine Alternative zum kriminellen Schwarzmarkt schaffen zu wollen
- erwidere ich: Mit dem neuen Kiffergesetz sind nicht die legalen Beschaffungsmöglichkeiten die Alternativen zum Schwarzmarkt – sondern der Schwarzmarkt die Alternative zu den legalen Beschaffungsmöglichkeiten.
Eingefleischte Kiffer werden Kiffer bleiben – bisherige Nicht-Kiffer werden zum Kiffen animiert.
Liebe Freunde, das letzte, was unser Land braucht, ist eine neue Kiffergesellschaft. Wir haben ganz andere Baustellen in unserem Land, wo es anzusetzen gilt. Die gesamte Auseinandersetzung mit der Legalisierungsfrage ist daher reine Ressourcenverschwendung, welche unser Land schädigt.
Ja, meine Damen und Herren, dass Drogenschmuggler die eigentlichen Nutznießer des Gesetzes sind, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil des LG Mannheim.
Das LG Mannheim musste einen 36-Jährigen vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von rund 450 kg Marihuana freisprechen.
Denn nach der neuen Rechtslage waren die verschlüsselten Chat-Nachrichten, welche den Angeklagten überführten, nicht mehr verwertbar.
Hintergrund: Durch Streichung von Cannabis als Betäubungsmittel sind zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei ersatzlos weggefallen.
Dies muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Man legalisiert auf der einen Seite bisher strafbare Handlungen und eröffnet hiermit neue Gefahrenquellen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – im Gegenzug beschneidet man die Polizei in ihren strafprozessualen Ermittlungsbefugnissen.
Wenn das Cannabisgesetz die „Gefängnis-Freikarte“ für Drogenschmuggler wird und jetzt nicht unverzüglich gehandelt wird, steuern wir einem Kontrollverlust im Kampf gegen organisierte Rauschgiftkriminalität entgegen. Das Gesetz muss daher spätestens mit dem Ende der Ampelregierung wieder kassiert werden. Der Ampelirrsinn muss endlich ein Ende finden, meine Damen und Herren.
Auf die Frage der Ampel, wie wir den Kinder- und Jugendschutz fördern können, habe ich eine klare Antwort:
Der beste Kinder- und Jugendschutz wäre, wenn das Gesetz noch heute aufgehoben wird!
Es ist bereits ein Widerspruch in sich, wenn die Ampelregierung einerseits Cannabis legalisiert und hiermit Gesundheitsgefahren begründet, im Gegenzug aber ernsthaft über Gesundheitsschutz sprechen will.
Aber auch im Übrigen zeigen die im Gesetz verankerten „Gesundheitsschutzvorschriften“ Schwachstellen auf:
Kindern und Jugendlichen ist es zwar verboten, Cannabis zu besitzen und zu konsumieren, überschreiten diese aber nicht den Erwachsenen zugebilligten Handlungsrahmen, bleiben diese straffrei.
Die Ampel baut hier ausschließlich auf den erzieherischen Auftrag der Eltern und Schutzauftrag des Jugendamts.
Wenn sich das Konzept der Ampel darin erschöpft, auf die Kraft des moralisch erhobenen Zeigefingers des Staates zu vertrauen und von Minderjährigen erwartet, dass diese den Konsumanreizen innerhalb eines cannabis-teillegalisierten Landes widerstehen, wäre die Ampel gut beraten, sich bereits jetzt um Schaffung neuer Behandlungsplätze in den Suchtkliniken zu kümmern – Minderjährige werden bei einer solchen Gesundheitspolitik vor diesen Einrichtungen Schlange stehen, meine Damen und Herren.
Auch der vorgesehene Konsumverbotszonenkatalog ist lückenhaft. Das Gesetz verbietet hiernach den Cannabiskonsum in abschließend benannten Schutzzonen wie Spielplätzen und Schulen und will damit Konsumanreize verhindern. Das Gesetz verkennt jedoch die Vielzahl an denkbaren Lebenssachverhalten, bei welchen mit der Zusammenkunft einer größeren Anzahl an Minderjährigen zu rechnen ist – dem kann nur mit einem Auffangtatbestand Rechnung getragen werden, welcher jedoch im Gesetz fehlt.
Unabhängig hiervon gilt: Ob man Cannabis aktiv konsumiert oder den Besitz von Cannabis gegenüber Dritten offen zur Schau stellt, macht keinen Unterschied.
Daher sollte ergänzend zum Konsumverbot ein Verbot des offenen Bei-Sich-Führens von Cannabis in bestimmten Schutzzonen normiert werden.
Zudem müssen kleinere Gemeinden von Anbauvereinigungen verschont bleiben. Cannabis-Clubs haben in Dörfern nichts zu suchen.
Wenn auf der einen Straßenseite Kinder einfach nur Ball spielen wollen und auf der anderen Straßenseite Kiffer vor Cannabis-Clubs sorglos Schlange stehen, um sich die nächste Tagesration abzuholen
– frage ich mich: Wollen wir das Kinder von klein auf mit Drogen in Kontakt kommen? Wollen wir riskieren, dass Kinder mit einer offenen – vielleicht sogar billigenden – Haltung zu Drogen aufwachsen?
Wir haben genügend Probleme mit unseren Bestandskiffern – da müssen keine neuen hinzukommen, meine Damen und Herren.
Insofern brauchen wir eine Cannabis-Club-Sperrklausel für kleinere Gemeinden.
Summa summarum:
Wenn es ums Kiffen geht, ist die Ampelregierung auf einmal bereit, die Zügel ihrer Einbahnstraßen-Verbotspolitik zu lockern – plötzlich ist es möglich, anstatt wieder einmal etwas zu verbieten und zu untersagen, mehr Handlungsfreiheiten einzuräumen.
Die Ampelregierung schwimmt aber nach wie vor gegen den Strom gesellschaftlich mitgetragener seriöser Politik.
Sie verkennt die wahren Bedürfnisse und Prioritäten unserer Gesellschaft und sie verbietet und lockert in den falschen Bereichen.
Dort wo wir Freiheiten benötigen, gibt es Auflagen und Verbote.
Dort wo wir Verbote benötigen, gibt es Lockerungen und Freiheiten.
Letzte Hoffnung bis zur kommenden Bundestagswahl gibt die Evaluierungsklausel. Hiernach sollen die Auswirkungen des Gesetzes vollzugsbegleitend ausgewertet werden.
Die Ampel hätte jene Fragen besser bereits vor Gesetzeserlass verifizieren müssen.
Aber wie sagt unser Ministerpräsident so schön: „In jedem Bayerischen Dorf ist mehr Verstand als im Berliner Regierungsviertel.“
Adrian Rupp
