
Förderung der Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen
Der Landkreis Ansbach unterstützt regelmäßig die Jugendarbeit in Sportvereinen und Schützenvereinen bei Investitionsvorhaben.
Förderung für den TSV Schnelldorf e.V.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet die Förderung des baulichen Vorhabens des TSV Schnelldorf e.V. nach Maßgabe der Förderrichtlinien. Der Verein beabsichtigt, ein vorhandenes Rasenspielfeld in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln. Durch die nahezu uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit zu jeder Jahreszeit und Wetterlage können so die Trainingsbedingungen für alle Mannschaften des Vereins verbessert werden. Zur Erstellung werden ein aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellter Kunstrasen sowie natürliche Füllstoffe (z.B. Kork) verwendet. Zudem kann die Barrierefreiheit erreicht werden.
Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 873.696 €. Der Verein erfüllt die Anforderungen der Förder-Richtlinien des Landkreises. Von den 887Gesamtmitgliedern des TSV Schnelldorf e.V. sind 358 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 40 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten. Auch von der Gemeinde Schnelldorf wurde für die Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten, maximal jedoch ein Betrag von 30.000 € bewilligt. Die Förderung des Landkreises reicht maximal bis zur Höhe der Förderung durch die jeweilige Gemeinde.
Unterstützung für den SV Großohrenbronn e.V. bei Dentlein Der Sportverein SV Großohrenbronn e.V. erhält für die Errichtung der Sportstätten des Generationenparks vom Landkreis Ansbach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten. Es wurde ein sehenswerter Generationenpark als Sport- und Freizeitfläche für die Allgemeinheit auf dem Sportgelände des Vereins errichtet. Von den verschiedenen Maßnahmen ist hier allerdings nach den Richtlinien nur die Errichtung der Sportstätten förderfähig. Hierunter fallen die Kleinfeldtennisanlage, die Basketballanlage sowie die Ballwand .
Damit ergeben sich förderfähige Kosten für diese Maßnahmen mit insgesamt 52.841 €.
Von den 360 Mitgliedern des Vereines sind 106 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (ca. 30 %), so dass die Fördervoraussetzung auch insoweit erfüllt ist.
Regelung zum Deutschlandticket
Bereits bei der Einführung des Deutschlandtickets war es erforderlich, dass der Landkreis Ansbach eine Allgemeinverfügung erließ, welche die Verkehrsunternehmen im Landkreisgebiet zur Anwendung des Deutschlandticket-Tarifs verpflichtete. Damit wird auch der Ausgleich der durch die Einführung des Tickets entstehenden Mindereinnahmen mit den von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln geregelt.
Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Ansbach tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV zur Anerkennung des Deutschlandtickets sowie im Gegenzug einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile.
Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem unkomplizierten und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar.
Wenngleich die CSU-Kreistagfraktion sieht, dass hier der ländliche Raum teilweise stark benachteiligt ist, soll das Angebot fortgeführt werden.
Die bisher bis zum 30. April 2024 befristete allgemeine Vorschrift soll daher bis 31. Dezember 2024 verlängert werden.
Aus Sicht der Fraktion wird durch die Regelungen der Bundesregierung zum Deutschlandticket ein immenser bürokratischer Aufwand für die Landkreise verursacht, da diese Allgemeinverfügungen von allen 294 Landkreisen in Deutschland separat zu treffen sind – und das mehrmals aufgrund der Befristung.
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle
Die psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Augsburg – Außenstelle Dinkelsbühl – erhält ab 2024 eine leicht verstärkte finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit im Landkreis Ansbach.
Der bisherige Zuschuss in Höhe von 6.000 € wurde auf 7.500 € angehoben.
Seit dem Jahr 2018 sind sowohl die Beratungszahlen als auch die Kosten der Beratungsstelle deutlich angestiegen Im Jahr 2023 wurden von der psychologischen Beratungsstelle insgesamt 148 Ratsuchende in deren psychosozialen Beratungsstelle in Dinkelsbühl betreut. Dafür wurden 802 Beratungsstunden erbracht. Dafür war für die Außenstelle in Dinkelsbühl ein Aufwand von knapp über 123.000 € erforderlich.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzende
