Fraktionsreport Nr. 247 vom März 2024


Haushalt 2024 verabschiedet – Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Stefan Horndasch

Der Kreistag des Landkreises Ansbach hat am 17. Februar 2024 mit großer Mehrheit den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet. In diesem Report die Haushaltsrede für die CSU-Kreistagsfraktion:

Sehr geehrter Landrat,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Nichts ist so konstant wie der Wandel. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch in diesem Haushalt wider, da die Zeiten, in denen beinahe alles möglich schien, zunehmend in die Ferne rücken.
Während wir im letzten Haushalt möglicherweise noch den Eindruck hatten, nahtlos an die Vorjahre anknüpfen zu können, wird nun deutlich, dass nicht nur bei den Ausgaben Anzeichen dafür erkennbar sind, dass wir künftig die Entwicklung genau im Blick behalten müssen. Auch die Einnahmen werden nicht mehr in dem Maße sprudeln wie zuvor.
Entscheidend für diesen und die kommenden Haushalte wird sein: „Nicht alles, was gut, schön und wünschenswert ist, werden wir umsetzen können. Das liegt nicht am fehlenden Willen, sondern an den begrenzten Möglichkeiten!“

Rahmenbedingungen

Es ist erfreulich festzustellen, dass die Steuer- und Umlagekraft in unserem Haushalt ordentlich zugenommen hat. Diese Entwicklung hat dazu beigetragen, dass wir noch eine solide Steigerung bei den Einnahmen verzeichnen konnten. Dennoch sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass solche Entwicklungen in Zukunft fortgesetzt werden. Ein wesentlicher Beitrag dazu leisteten die Schlüsselzuweisungen, die nach dem Finanzgespräch überraschend höher ausfielen als erwartet.
Im Verwaltungshaushalt verzeichneten wir eine bemerkenswerte Steigerung der Ausgaben um 8,6%. Obwohl dies hauptsächlich auf viele kleinere Positionen zurückzuführen ist, summiert sich der Betrag zu einer beachtlichen Summe.
Eine Herausforderung besteht jedoch darin, dass wir nur begrenzten Spielraum für eigene Entscheidungen haben. Der Haushalt bietet schon seit geraumer Zeit keine Möglichkeit mehr, große Freiheiten zu nutzen und politisch gestalterisch tätig zu werden. Unser gesellschaftliches System sieht jedoch eigentlich eine größere Eigenständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vor, die über den bloßen Vollzug von Gesetzen und Vorgaben hinausgeht.
Jegliche Ausgabensteigerungen sollten durch höhere Einnahmen ausgeglichen werden können, wobei dem Landkreis neben Kürzungen der Ausgaben lediglich die Option der Kreisumlage bleibt. Andere Handlungsoptionen sind im kommunalen Finanzierungssystem nicht vorgesehen. Wir haben stets darauf geachtet, den Hebesatz für die Kreisumlage so gering als möglich zu halten. Langfristig ist es sicherlich sinnvoll, einen möglichst konstanten Hebesatz beizubehalten. Dieses Ziel können wir auch in diesem Jahr noch erreichen, obwohl es zuvor Diskussionen gab, die zu einigen wenig hilfreichen Aussagen führten.
Was war passiert? Schon zu Beginn der Haushaltsberatungen hatte die Kämmerin gegenüber den Fraktionen vorsichtig angedeutet, dass nach damaliger Lage der Dinge ein ausgeglichener Haushalt 2024 ohne Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich wäre, aber noch einige Informationen und Grundlagen vom Freistaat Bayern fehlen würden. Es wäre ratsam gewesen, auf diese Informationen zu warten, bevor man öffentlich verkündet, was unvermeidlich scheint, ohne gleichzeitig konkrete Maßnahmen zur Gegensteuerung vorzuschlagen.
Wer Ausgabensteigerungen nicht akzeptieren möchte, muss klar benennen, wo Einsparungen möglich sind oder wie zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Bereits in den letzten Jahren zeichnete sich ab, dass wir in Zukunft mit einem steigenden Kreditbedarf rechnen müssen. Dies kommt nicht überraschend.

Kassenstand

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir langfristig in der Lage sind, unsere Aufgaben zu erfüllen. Die erforderliche Zuführung von Rücklagen in Höhe von 8 Millionen Euro zum Verwaltungshaushalt, um einen ausgeglichenen Haushalt aufrechtzuerhalten, sollte als deutliches Warnsignal verstanden werden. Eine solche Maßnahme kann nicht jedes Jahr wiederholt werden.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt nur noch 3,1 Millionen Euro, während sie im Jahr 2018 noch über 23 Millionen Euro betrug. Wir sehen uns mit einer Nettoneuverschuldung von 10,85 Millionen Euro im Jahr 2024 konfrontiert, was dazu führen wird, dass der Schuldenstand bis Ende 2024 auf 29 Millionen Euro ansteigen wird. Zwar haben wir in der Vergangenheit bereits einen Schuldenabbau von fast 40 Millionen Euro erreicht, jedoch erfolgte dies durch eine bewusste Entscheidung zugunsten von Schulbaumaßnahmen mit dem klaren Ziel, die Schulden massiv zu reduzieren. Die aktuelle Finanzplanung deutet jedoch darauf hin, dass der Schuldenstand bis Ende 2027 auf 65 Millionen Euro ansteigen könnte.
Es wird deutlich, warum die Kämmerin in der Vorbereitung an eine Erhöhung der Kreisumlage gedacht hat. Es ist wichtig, dass jedem bewusst wird, welche finanziellen Herausforderungen uns bevorstehen.

Schulen und Digitalisierung

Die Förderung der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen war dem Landkreis seit seiner Gründung ein zentrales Anliegen und wird es auch in Zukunft sein. Seit der Jahrtausendwende haben wir über 200 Millionen Euro in Schulbaumaßnahmen investiert und setzen diese Investitionen mit der Realschule Heilsbronn fort, wobei wir hier weitere 27 Millionen Euro einplanen.
.Der ungedeckte Bedarf allein für unsere Schulen beläuft sich auf über 16 Millionen Euro. Wir haben bereits erhebliche Fortschritte beim Glasfaseranschluss und der WLAN-Ausstattung unserer Schulen erzielt und werden die Digitalisierung in den kommenden Jahren weiter vorantreiben. Dabei nutzen wir aktiv die Förderprogramme von Land und Bund. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass die Anfangsfinanzierung nicht dauerhaft auf unseren eigenen Schultern lastet, da die Ausgaben hier in Zukunft voraussichtlich steigen werden.
In diesem Kontext ist es auch passend, dass wir im Landratsamt den Weg zum digitalen Landratsamt einschlagen. Neben der umfassenden Digitalisierung interner Abläufe sind wir bestrebt, das digitale Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich auszubauen.

Personal

Kürzlich berichtete das Institut der deutschen Wirtschaft,  dass bei den Kommunen der Personalstand von 1,38 Mio. Beschäftigen 2012 auf 1,7 Mio. im Jahr 2022 gestiegen ist. Das verwundert jedoch nicht, wenn man sieht, wie der Gesetzgeber die Anforderungen an die Bewältigung der Aufgabenstellungen massiv hochschraubt. Der Gesetzgeber sollte daher künftig bei seinen Entscheidungen mitdenken, ob die Verwaltung die damit verbundenen Aufgaben überhaupt bewältigen kann. An dieser Einsicht hat es zuletzt häufig gemangelt. Weniger ist manchmal mehr!
Trotz Zurückstellung von Personalanforderungen sind 18 Stellen mit 10 Vollzeitkräften notwendig, um den Aufgaben gerecht zu werden, auch für den staatlichen Aufgabenbereich, für welchen eigentlich ausreichend Personal vom Staat zugewiesen werden müsste. Die Ankündigung für die Jahre 2024 bis 2028 mit insgesamt 532 Stellen für die Landratsämter in ganz Bayern ist ja da, aber sie muss auch umgesetzt werden. Aber das sind pro Jahr 1 bis 2 Stellen, das reicht nicht. Wir zahlen pro Jahr 8 Mio. € drauf.

Jugendhilfe

Im Bereich „Soziale Sicherung“ steigen unsere Ausgaben auf 78,37 Mio. €. Dabei ist beachtenswert , dass der Zuschussbedarf um 3,73 Mio. € auf jetzt 34,51 Mio. € steigt.
Ebenso verzeichnet der Bereich der Jugendhilfe erneut einen erheblichen Anstieg. Der Bedarf an Zuschüssen steigt um 1.963.600 €, was einer Steigerung von 13 % entspricht. Zur Verdeutlichung: Das Rechnungsergebnis im Jahr 2021 betrug im Vergleich 10.931.363 € und steigt nun im aktuellen Plan auf 16.913.200 € an. Innerhalb von drei Jahren bedeutet dies eine Zunahme von 5.981.837 € oder 54,7 %.
Ein Großteil dieser Kostensteigerung ist auf veränderte Anforderungen an den Landkreis zurückzuführen. Die aktuellen Initiativen des Bundesgesetzgebers, obwohl wünschenswert, bringen eine erhebliche Belastung mit sich. Dabei sollte beachtet werden, dass die Kommunen in der Umsetzung dieser Anforderungen weiterhin leistungsfähig bleiben müssen. Allein im Stellenplan steigt die Zahl um über 6 Stellen, und dies setzt eine kontinuierliche Steigerung in den vergangenen Jahren fort.
Die Bezeichnung „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ trägt eine positive Aussagekraft, jedoch sollte auch bedacht werden, dass die Kommunen in der Lage sind, dies in der Praxis umzusetzen. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob ausreichend qualifiziertes Personal für diese Aufgabenstellungen in Zukunft verfügbar sein wird. Es ist unerlässlich, den Kommunen durch den Gesetzgeber die notwendige finanzielle Ausstattung bereitzustellen, wenn gleichzeitig so hohe Anforderungen gestellt werden.

Jugendförderung

Unsere Unterstützung für die Jugendarbeit zeigt sich nicht nur durch stattliche Beiträge an den Kreisjugendring, sondern auch durch die freiwillige Förderung von Musikschulen, sowie der Ausbildung in Gesang- und Musikvereinen. Besonders im Bereich der sportlichen Aktivitäten der Jugend bekräftigen wir unsere Zustimmung, indem wir Investitionsförderungen als freiwillige Leistung im Vermögenshaushalt vorsehen.

ANregiomed

Für ANregiomed sind in diesem Haushalt wieder erhebliche Ausgaben vorgesehen. Von Jahr zu Jahr verstärkt sich der massive Kostendruck, wenn wir die Wirtschaftsergebnisse des Unternehmens der letzten Jahre und einen Wirtschaftsplanentwurf 2024 mit 32 Mio. € Fehlbetrag betrachten. Als Träger gemeinsam mit der Stadt Ansbach sind wir uns unserer Verantwortung hier bewusst, aber finanziell überfordert. Für mich galt und gilt immer, den Fokus auf sachliche und konstruktive Arbeit zu setzen.
Ich habe mich nie damit abgefunden, dass diese Defizite hinzunehmen sind und ich werde mich damit auch nicht abfinden. Es bedarf dann aber konkreter Lösungsansätze, wie wir die Quadratur des Kreises sinnvoll umsetzen. Der Spannungsbogen reicht von wohnortnah, kostenverträglich, Qualität, Quantität, personalfreundlich bis Mindestmengen.
Hier ist seit langem die Unternehmensführung gefordert, konkrete Ansätze und Lösungen zu entwickeln. Einen konkreten Ansatz sollten wir mit den Workshops beginnen, wozu der Vorstand eine Beratung hinzugezogen hat. Wir begleiten diesen Prozess kritisch und müssen möglichst bald eine Lösung finden. In diesem Prozess hatte ich mir Vieles anders vorgestellt und ich dränge darauf, dass hier ausgewogene und zielführende Vorschläge entwickelt werden können. Dazu fehlt aktuell aber noch ausreichender Input.
Ich bitte diese Diskussion im Sinne des ganzen Landkreises zu führen, dafür sind wir von den Bürgerinnen und Bürgern beauftragt. Ich bitte jeden zu erkennen, welche Brille er auf hat und die Probleme auch mal mit einer anderen Brille zu betrachten. Der Norden mal mit der südlichen Brille. Wenn hier durchschimmert „im Westen brauchen wir nichts, da zahl ich nix“, dann könnten andere sagen: „Was kümmert mich der Vogelschutz in der Wiesmet, da zahl ich nix!“ Solidarität, die brauchen wir, ist keine Einbahnstraße.
Worum geht es eigentlich? An vorderster Stelle steht dabei eindeutig der Mensch, der ausreichender medizinischer Hilfe bedarf. Aber schon bei der näheren Definition stoßen wir auf unterschiedlichste Vorstellungen.
Zahlreiche äußere Rahmenbedingungen lassen einen bei dieser Betrachtung jedoch fast verzweifeln. 80% der Kliniken in Bayern schreiben rote bis lila Zahlen, 11.000 Betten stehen wegen Pflegekraftmangel leer.
Das, was sich die Menschen vorstellen und wünschen, lässt sich leider oftmals mit den ordnungsrechtlichen, personellen und wirtschaftlichen Anforderungen nicht mehr in Einklang bringen. Mindestgrößen und Mindestmengen nehmen keine Rücksicht auf die Fläche.
Die geplanten Reformen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach werden uns mit unseren Häusern im ländlichen Raum da nicht retten, zwingen uns aber zu Entscheidungen, die wir bei ausreichender Ausstattung der Häuser sonst nicht treffen würden.
Verantwortung zeigen erfordert hier eine sorgfältige und abgewogene Betrachtung der Gesamtbedingungen. Allein mit populären Einzelforderungen werden wir den Erwartungen und Bedürfnissen der Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem ländlichen Raum langfristig nicht gerecht. Wer helfen will mit konkreten und umsetzbaren Vorschlägen – Gerne!

Nachhaltigkeit

Wir setzen uns weiterhin nachdrücklich für den Umweltschutz ein und streben eine nachhaltige Entwicklung an. Im Haushalt widerspiegelt sich dieses Bestreben in einem eigenen Unterabschnitt zur Weiterentwicklung einer klimaneutralen Verwaltung. Zudem treiben wir aktiv die Installation von Fotovoltaikanlagen auf landkreiseigenen Liegenschaften voran. Dabei ist es uns stets wichtig, sowohl die wirtschaftlichen als auch die ökologischen Aspekte zu berücksichtigen. Diese ausgewogene Herangehensweise hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt, und als CSU-Kreistagsfraktion suchen wir kontinuierlich nach innovativen Wegen, um unsere Ziele zu erreichen.
Unsere einheitliche Zustimmung zur Fortführung des Projekts „Lebensraum Altmühltal“ verdeutlicht unser Engagement für den Artenschutz und den Erhalt der Natur. Wir werden einen Weg finden, dies sinnvoll fortzuführen. Neben weiteren freiwilligen Zuschüssen engagieren wir uns auch aktiv im Bereich der Landwirtschaft, um diesen wichtigen Bereich der Lebensmittelerzeugung und Kulturlandschaftspflege zu unterstützen.

Mobilität und Wirtschaft

Die Sicherung und Förderung der Mobilität im ländlichen Raum ist von entscheidender Bedeutung, und dies spiegelt sich in den steigenden Ausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wider. Wir müssen jedoch bedenken, dass mit Verbesserungen im Verkehrsbereich auch fortlaufende Ausgaben einhergehen, die sich in den kommenden Jahren weiterhin bemerkbar machen werden. Dies wird besonders deutlich, wenn der Zuschussbedarf um 1,9 Millionen Euro auf insgesamt fast 4,5 Millionen Euro ansteigt. Gemeinwirtschaftlicher Verkehr, wenn die Unternehmer den Betrieb nicht mehr eigenwirtschaftlich durchführen können, kann nicht unser Ziel sein, wenn hier langfristig erhebliche Ausgaben entstehen.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass unsere Busse auf ordentlichen Straßen fahren können. Daher ist es richtig, in den Bau und die Instandhaltung von Straßen zu investieren. Die Bereitstellung von 8,08 Millionen Euro für das Kreisstraßennetz – eine Steigerung um 1,17 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr – sendet ein klares Signal für die Stärkung unserer Infrastruktur.

Unsere Verantwortlichkeiten nehmen nicht ab, daher ist es wichtig, dass wir sie entschlossen angehen. Dies erfordert eine Zustimmung zum Gesamthaushalt, auch wenn man einzelne Punkte vielleicht anders sieht. Letztendlich geht es um die gemeinsame Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises Ansbach.
Abschließend möchte ich meinen Dank aussprechen Herrn Landrat Dr. Jürgen Ludwig, und der Verwaltung für die Vorbereitung dieser Sitzung, sowie insbesondere unserer Kreiskämmerin Frau Elke Schmidt, die dieses Zahlenwerk erstellt hat. Ihre Arbeit  für die erfolgreiche Gestaltung unserer finanziellen Zukunft verdient hohes Lob und Anerkennung.

Stefan Horndasch           Jan Helmer           Johannes Schneider           Christine Reitelshöfer
Vorsitzender              Stellv. Vorsitzender     Stellv. Vorsitzender              Stellv. Vorsitzende