
Zuschüsse für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Der Landkreis gewährt seinen Gemeinden Zuschüsse für anzuschaffende überörtliche Einsatzmittel ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Die Fahrzeuge und Geräte müssen allerdings in einem vom Kreisbrandrat (KBR) erstellten und vom Kreisausschuss anerkannten Bedarfsplan enthalten sein.
Rüstwagen RW für FFW Neuendettelsau
Die Gemeinde Neuendettelsau erhält für die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens RW für ihre Freiwillige Feuerwehr einen Zuschuss. Das bisher vorhandene Fahrzeug stammt aus dem Jahr 1988.
Für einen Rüstwagen sehen die staatlichen Zuwendungsrichtlinien einen Festbetrag in Höhe von 210.210 € vor. Auf diesen Betrag wurde die staatliche Förderung zwischenzeitlich angehoben. Nach den Richtlinien des Landkreises Ansbach wird für diese Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 65 % des nach den staatlichen Zuwendungsrichtlinien festgelegten Festbetrages gewährt, somit ein Betrag von 136.637 €. Die Beschaffung des Fahrzeuges ist für das Jahr 2024 geplant.
Integrationslotsen – Weiterführung des Teams
Im Landkreis läuft seit dem 1. Juni 2017 auf der Grundlage einer Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ein Modellprojekt für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Die Projektkosten einschließlich der Personalkosten werden dabei vom Freistaat zu 80 % gefördert.
Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bilden eine Schnittstelle zwischen Verwaltung und Ehrenamt, sie bieten Unterstützung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die anerkannte Flüchtlinge betreuen.
Diese Aufgabe konnte ab 2022 um eine halbe Stelle verstärkt werden, da die 80%ige Förderung für die Stelle von hauptamtlichen Integrationslotsen und Integrationslotsinnen, die zuvor auf maximal 60 000 € pro Zuwendungsempfänger begrenzt war, für die Zeit ab 1. April 2022 auf 100 000 € pro Zuwendungsempfänger erhöht wurde.
Diese Förderungsmöglichkeit wird nunmehr bis 2026 verlängert.
Sie ermöglicht für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine eine intensivere Bearbeitung in weiteren Bereichen und Formaten. So kann die Wiederaufnahme von erfolgreichen Formaten, wie z.B. Kollegiale Praxisberatung, Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und Vernetzung, allgemein in Bayern durchgeführt werden. Kontakte und Veranstaltungen können nach der Corona-Pause vor Ort erfolgen. Zudem ist eine Fortführung der Arbeit auf andere Zuwanderer als Flüchtlinge, insbesondere EU-Bürger möglich. Es kann damit auch ein Ansatz für Fortbildung und die Tätigkeit auf dem Gebiet der Mediation unternommen werden.
Aufgrund der stark steigenden und noch zu erwartenden Neuzugangszahlen Geflüchteter, der Herausforderungen vor Ort in den Gemeinden verbunden mit einer Überlastung sowohl bestehender Helferkreise als auch der in der Flüchtlingsberatung tätigen Wohlfahrtsverbände und Dekanate sowie des langandauernden Prozesses der Integration wird die CSU-Kreistagsfraktion die Weiterführung der Stellen des Teams „Integrationslotse“ zunächst bis Ende 2026 unterstützen.
Für den Kreistag ist zudem der Integrationsbeauftragte Klaus Miosga, Mitglied der CSU-Kreistagsfraktion, aktiv tätig, welcher mit den Integrationslotsen intensiv zusammenarbeitet.
Förderung der Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen
Der Landkreis Ansbach unterstützt regelmäßig die Jugendarbeit in Sportvereinen bei Investitionsvorhaben und leistet auch Übungsleiterzuschüsse an über 110 Vereine in einer jährlichen Höhe von insgesamt rd. 90.000,–€ .
Förderung für den SV Ornbau e.V.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet die Förderung des baulichen Vorhabens des SV Ornbau e.V. nach Maßgabe der Förderrichtlinien. Der Verein beabsichtigt eine Erneuerung der Flutlichtanlage und des Ballfangzauns auf dem B-Platz. Die veranschlagten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 58.000 €. Der Verein erfüllt die Anforderungen der Förder-Richtlinien des Landkreises. Von den 585 Gesamtmitgliedern des SV Ornbau e.V.. sind 182 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (= ca. 31 %) zuzuordnen.
Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten.
Förderung für den 1. FC Sachsen e.V.
Der Sportverein 1.FC Sachsen e.V. beabsichtigt die Sanierung der drei Tennisplätze mit Umbau zu Allwetterplätzen sowie die Erneuerung des Zaunes. Das bauliche Vorhaben des 1. FC Sachsen e.V. soll nach Maßgabe der Förder-Richtlinien mit einem Kreiszuschuss von 10 % der vom BLSV errechneten förderfähigen Kosten unterstützt werden.
Es werden Gesamtkosten von 200.000 € erwartet. Von den insgesamt 810 Mitgliedern des Vereines sind 279 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (ca. 34 %).
Unterstützung für den Schützenverein Eichelgarten Weidelbach e.V.
Auch der Schützenverein Eichelgarten Weidelbach e.V. bei Dinkelsbühl soll für sein Bauvorhaben vom Landkreis Ansbach mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der vom BSSB errechneten förderfähigen Kosten unterstützt werden. Für die Sanierung der Außenfassade und der sanitären Anlagen am Schützenheim sind Gesamtkosten in Höhe von 200.000 € veranschlagt. Zudem sollen die Schießstände zu einer elektronischen Schießanlage umgebaut werden.
Der Zuschuss des Landkreises wird nach Maßgabe seiner Förder-Richtlinie gewährt. So hat sich u.a. die Große Kreisstadt Dinkelsbühl an den Kosten der Baumaßnahme mindestens in gleicher Höhe wie der Landkreis Ansbach zu beteiligen. Von den insgesamt 94 Mitgliedern des Vereines sind 14 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (ca. 15 %), so dass die Fördervoraussetzung auch insoweit erfüllt ist.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider Christine Reitelshöfer
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzende
