Fraktionsreport Nr. 192 vom Dezember 2019
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
Unterstützung für den Ausbau des Radwegenetzes
In Folge der erfreulich raschen Entwicklung der Radmobilität sind immer mehr Städte und Gemeinden bemüht, neue Geh- und Radwege zu bauen, auch um ihre Ortsteile zu verbinden. Die Mobilität auf zwei Rädern hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und es ist zu erwarten, dass der anhaltende Boom bei den E-Bikes anhalten und noch zunehmen wird. Der Landkreis steht dieser Entwicklung positiv gegenüber und möchte die Landkreisgemeinden bei der Verbesserung des Radverkehrs entlang der Kreisstraßen in einem begrenzten Umfang unterstützen.
Schon in der Vergangenheit hat der Landkreis Ansbach die Gemeinden bei fahrbahnbegleitenden Geh- und Radwegen entlang von Kreisstraßen durch Schaffung der Fördervoraussetzungen unterstützt.
Intensiv begleitet wurde in den vergangenen Jahren auch die einheitliche Beschilderung des Radwegenetzes gemäß eines bayernweiten Konzepts.
Um hier stärkere Unterstützung zu leisten, spricht sich die CSU-Kreistagsfraktion für die Aufstellung einer neuen Richtlinie zur Förderung fahrbahnbegleitender Geh- und Radwegen an Kreisstraßen aus. Danach soll sich der Landkreis zukünftig mit einem Kostenanteil von 40 % an den verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten beteiligen, welche nicht durch Fördermittel des Freistaates Bayern gedeckt werden. Erforderlich ist u.a., dass die Anlage eines Geh- und Radweges nach fachlicher Beurteilung notwendig sein muss. Darüber hinaus sollen der erforderliche Grunderwerb von der Gemeinde getätigt und die Fördervoraussetzung nach BayGVFG oder 13c FAG erfüllt werden. Schließlich soll die Anlage eines Geh- und Radwegs eine sinnvolle Ergänzung der gemeindlichen Radwegenetze bilden.
Haushaltsberatungen gehen in die Entscheidung – Senkung Kreisumlage
Aus Sicht des Landkreises endet das Jahr 2019 mit den Beratungen für den Haushalt 2020. Dieser soll Mitte Dezember verabschiedet werden.
Die Eckpunkte des Haushaltes 2020 sind ein Verwaltungshaushalt mit einem Volumen von 206.820.800 € und ein Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 25.326.600€.
Ausgegangen wird von einem gleichbleibenden Hebesatz bei der Berechnung der Bezirksumlage, die der Landkreis an den Bezirk Mittelfranken zu zahlen hat und einer steigenden Steuer- und Umlagekraft 2020. Daher ist die CSU-Kreistagsfraktion der Meinung, den Hebesatz für die Kreisumlage in einer Höhe von einem Hebesatz-Punkt senken zu können, soweit sich in der Beratung des Haushalts im Kreistag keine wesentlichen Veränderungen mehr ergeben.
Dabei sieht die Fraktion auch die finanziellen Belastungen, die auf den Landkreis in den nächsten Jahren aus der derzeit schwierigen Lage von ANregiomed zukommen. Spätestens nach 5 Jahren sind die Träger Stadt und Landkreis Ansbach ausgleichspflichtig für den jeweiligen Jahresfehlbetrag. Dabei hat die CSU-Kreistagsfraktion angeregt, eine vorzeitige Unterstützung des Unternehmens zu ermöglichen.
Die gesetzlichen Verpflichtungen des Landkreises lassen es darüber hinaus leider nicht zu, über nennenswerte, größere Einsparungen die vorgenannte Hebesatzsenkung für die Kreisumlage stärker anzusetzen. Zugleich will die Fraktion auch darauf achten, dass die Neu-Kreditaufnahme nicht über das angesetzte Maß steigt.
Allein im Einzelplan der sozialen Sicherung sind beispielsweise die ungedeckten Mehraufwendungen von 11,4 Mio. € im Jahr 2002 auf ca. 23,6 Mio. in 2020 gestiegen.
Weiterhin hält die CSU-Kreistagsfraktion daran fest, die unabweisbaren Aufgaben unseres Landkreises, insbesondere die als notwendig erachteten Schulbaumaßnahmen weiterzuverfolgen. Seit dem Jahr 2004 sind hier über 175 Mio. € investiert worden. Das Investitionsvolumen für die
Schulen liegt in der Planung 2020 bei 6,1 Mio. € (Zum Vergleich: Im Vorjahr 6,64 Mio. €).
Zudem ist im Jahr 2020 ist ein beachtliches Investitionsvolumen für den Erhalt des Kreisstraßennetzes beabsichtigt. Hier sind insgesamt 6,75 Mio. € eingeplant.
Auch künftig wird darauf zu achten sein, dass trotz der laufenden und bevorstehenden Baumaßnahmen und der Verpflichtungen für ANregiomed die Verschuldung des Landkreises zurückgeführt wird. Dazu gehört auch die Beachtung des Ablaufs der Zinsbindung bei den aufgenommenen Darlehen. Nach der derzeitigen Planung würde sich der Schuldenstand des Landkreises am Jahresende 2020 bei ca. 30 Mio. € bewegen, zum Ende des Jahres 2019 wird dieser noch ca. 35 Mio. € betragen.
Baumaßnahmen der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn
Der Landkreis Ansbach erwarb 2010 auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages über 99 Jahre die ehemalige Hauptschule Heilsbronn zur Erweiterung der dortigen Markgraf-Georg-Friedrich Realschule. Innerhalb der nächsten 10 Jahre sollten zunächst keine großen Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Das Gebäude wurde 1979/80 errichtet und beinhaltet im Untergeschoss, Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss eine Fläche von insgesamt 3.080 m² Gleichzeitig wurde damals die Doppelturnhalle aus den Baujahren 1982/83 mit erworben.
Nach Vorüberlegungen zur Generalsanierung dieses Gebäudes M (ehemalige Hauptschule) wurde festgestellt, dass hinsichtlich des erforderlichen Raumbedarfs aus dem Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken 6 Klassenräume fehlen.
Die CSU-Kreistagsfraktion ist daher der Auffassung, dass eine Generalsanierung ohne Erweiterung in den weiteren Untersuchungen und Planungen nicht weiterverfolgt werden soll.
Zu überprüfen sind nunmehr die Alternativen einer Generalsanierung mit Erweiterung und ein Neubau in zwei Varianten.
Dass der Landkreis ökologische Belange beachtet, zeigt die Tatsache, dass der energetische Standard in Annäherung an den Passivhausstandard geplant werden soll. Zudem soll auch geprüft werden, welche Möglichkeiten zum Einsatz regenerativer Energien gegeben sind.
Fotovoltaik am Neubau in Triesdorf
Die CSU-Kreistagfraktion ist der Meinung, dass am Neubau des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Ansbach-Triesdorf am Standort Triesdorf die Installation einer PV-Anlage mit 50kWp durchgeführt werden soll.
Damit zeigt der Landkreis Ansbach wiederum seine Bereitschaft, den Einsatz regenerativer Energien an Landkreisgebäuden zu fördern.
Bereits in der Vergangenheit wurden auf Gebäuden des Landkreises PV-Anlagen installiert (Dienstgebäude II in Ansbach, Realschule Herrieden). Zudem wurde auch eine Untersuchung durchgeführt, auf welchen Gebäuden des Landkreises PV-Anlagen aufgebaut werden können.
Freiwillige Zuschüsse für die kirchliche Realschule in Schillingsfürst
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach hat sich dafür ausgesprochen, die beiden im Landkreis Ansbach in kirchlicher Trägerschaft stehenden Realschulen (Schillingsfürst: Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg; Neuendettelsau: Diakoneo Neuendettelsau) auch 2019 mit einem Zuschuss von je 50.000 € zu unterstützen. Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass die ausgezeichnete pädagogische Arbeit der beiden Schulen diese freiwilligen Leistungen des Landkreises Ansbach rechtfertigt.
Aktuell steht die Auszahlung des Betrags an das Erzbistum Bamberg für die Edith-Stein-Realschule in Schillingsfürst mit 50.000,00 € an, nachdem der entsprechende Verwendungsnachweis ergibt, dass das Rechnungsjahr 2018 nur mit einem Fehlbetrag abgeschlossen werden konnte.
Denkmalpflegezuschuss für private Eigentümer
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, für die Sanierung eines Baudenkmals in Esbach bei Feuchtwangen einen freiwilligen Zuschuss nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien zu gewähren. Die hierfür geplanten Gesamtkosten werden voraussichtlich 767.990 € betragen, wobei mit Voruntersuchungen vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 368.000 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wurden.
Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist darin begründet, dass das historische Bauernhaus nach dem Vorbild des „Lehrbuchs für die Land- und Hauswirthe“ von Johann Friedrich Meyer als sog. „Pfarrer-Meyer-Haus“ errichtet wurde und weitgehend im Originalzustand erhalten ist. Nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien kann daher für die bauliche Sanierung im Hinblick auf den voraussichtlichen denkmalpflegerischen Mehraufwand von 368.000 € ein Kreiszuschuss von 3 %, somit ein Betrag von 11.040 €, in Aussicht gestellt werden. Die Stadt Feuchtwangen wird sich mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe an den denkmalpflegerischen Mehraufwendungen zu beteiligen.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender