Die CSU-Fraktion im Kreistag informierte sich in Dambach, Gemeinde Ehingen
Gemeinschaftshaus Dambach im Ehrenamt errichtet
Auf Einladung von Bürgermeister Friedrich Steinacker besuchte die CSU-Kreistagsfraktion das Gemeinschaftshaus Dambach.
Nachdem in Dambach das Dorfwirtshaus geschlossen wurde, wollten Ortsbürger gemeinsam einen Treffpunkt schaffen, um das rege Vereins- und Dorfleben im Ortsteil der Gemeinde Ehingen mit ca. 145 Einwohnern aufrecht zu erhalten. Dieser Gedanke wurde schließlich in die Tat umgesetzt.
An der Stelle des abgerissenen Pfarrstadels und unter Einbeziehung des Pfarrhauses entstand in den Jahren 2012 bis 2014 ein Gebäude, das in seiner Funktionalität allen Anforderungen der Vereine und kirchlichen Gruppen gerecht wurde. Dabei wurden die denkmalpflegerischen und ortsbildprägenden Aspekte ebenso berücksichtigt wie eine zeitgemäße Architektur und Bauweise unter Einhaltung der neuesten energetischen Standards.
Bürgermeister Friedrich Steinacker wies auf die enorme Eigenleistung der Dambacher Ortsbewohner hin. Bis auf wenige Gewerke wurden die allermeisten Arbeiten von Freiwilligen aus dem Ort erledigt. Im Ergebnis wurden insgesamt nahezu 20000 ehrenamtlich geleistete Stunden gezählt.
Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch bezeichnete das Haus als ein Musterbeispiel für das Leistungsvermögen ehrenamtlichen Engagements. Eine große Stärke des Landkreises Ansbach sei das Ehrenamt, wobei man den Landkreis Ansbach mit über 12.500 Ehrenamtskarten als den „Ehrenamtslandkreis“ in Bayern bezeichnen darf.
Betrieben wird das Gemeinschaftshaus vom Kulturverein Dambach, in dem alle Ortsvereine vertreten sind. In den zurückliegenden Jahren hat sich erfreulicherweise ein überaus großer Zusammenhalt in der Dambacher Dorfgemeinschaft entwickelt. Festzustellen ist eine gewisse Bodenständigkeit der jüngeren Ortsbewohner, die vermehrt ortsansässig bleiben möchten, was sich in zunehmender Bautätigkeit sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsvorhaben im Dorfkern ausdrückt.
Im Obergeschoß dieses Gemeinschaftshauses ist nun noch ein sogenannter Infopunkt zur römischen Vergangenheit von Dambach geplant. Dabei soll nicht nur auf das ehemalige Kastell Dambach, welches sich nordöstlich des Ortes im Bereich der heutigen Hammerschmiede mit dem Kreutweiher befand, sondern auch auf den ehemaligen Limesforscher, dem Apotheker Wilhelm Kohl (1848 – 1898), Bezug genommen werden. Dieser verbrachte als Pfarrersohn seine Jugend im Dambach und hat sich später große Verdienste bei Ausgrabungen zur Erforschung des Limes erworben. Ab 1879 war Kohl Apotheker in Weißenburg mit eigener Apotheke. Die von Kohl betriebene Apotheke besteht noch heute (Einhorn-Apotheke); ihre Kellergewölbe beherbergen das Apothekenmuseum Weißenburg.
Der ehemalige Limes verläuft diagonal durch das Gemeindegebiet Ehingen. Deshalb soll die kleine Ausstellung und Dokumentation als Bindeglied zwischen den vorhandenen großen Einrichtungen in Weißenburg und dem Limeseum in Ruffenhofen fungieren. Sie stellt keine Konkurrenz zu den vorhandenen Museen dar, sondern ortsbezogene Ergänzung. Wertvolle Fundstücke, die dort gezeigt werden, stammen unter anderem auch aus Dambach, das zur Römerzeit große Bedeutung hatte. Das Projekt soll maßgeblich mit Leader-Fördermittel der EU finanziert werden.
Zu vertretbaren Kosten soll bei einem künftig geringen Betreuungsaufwand eine Darstellung auf lange Dauer geschaffen werden.
Landrat Dr. Jürgen Ludwig sieht in der weiteren Aufbereitung des Weltkulturerbes Limes wie in Dambach einen weiteren sehr wichtigen Baustein für Naherholung, Tourismus und Heimatverbundenheit. Hier gebe es noch viele Möglichkeiten für weitere Maßnahmen in der Region.
Für die Beibehaltung der 14-tägige Restmüll-Abfuhr
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, die bisherige 14-tägige Abfuhr des Restmülls in diesem Turnus weiterhin zu belassen. Aufgrund eines Antrags der „Grünen-Fraktion“ hat die Verwaltung umfangreich geprüft, ob die Umstellung auf eine vierwöchentliche Leerung der Restabfallbehältnisse möglich und sinnvoll ist.
Eine Umfrage bei den mittelfränkischen Landkreisen hat dabei ergeben, dass alle im selben Rhythmus wie der Landkreis Ansbach den Restmüll abholen.
Dabei ist festzustellen, dass das Restmüllaufkommen für Sperrabfälle und Haushaltsabfälle seit 2015 relativ konstant ist und der Landkreis Ansbach bei diesem Aufkommen im Verhältnis zu anderen Landkreisen in Mittelfranken und bayernweit deutlich unter dem Durchschnitt liegt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Landkreis Ansbach seinen Bürgerinnen und Bürgern ein sehr flexibles System für die Restmüllabfuhr anbietet und somit Einsparungen bei den Gebühren ermöglicht.
Die CSU-Kreistagsfraktion hält auch den überschlägig errechneten Austausch von 30.800 Behältnissen, die über den Änderungsdienst ausgetauscht werden müssten, nicht für sinnvoll. Allein die Anschaffung neuer Behälter würden 600.000 € an Kosten verursachen.
Ein vierwöchentlicher Entleerungsturnus stellt daneben ein immenses Hygieneproblem dar. Das derzeitig beauftragte Entsorgungsunternehmen befürchtet eine steigende Geruchsbelästigung sowie eine zusätzliche Keimbelastung der Bürger und insbesondere der Müllwerker, die unter Umständen aus berufsgenossenschaftlicher Sicht problematisch sein könnte. Zudem geht der Entsorger davon aus, dass die Kosten für die Sammlung des Restabfalls bei einer Änderung des Entleerungsturnus von zwei auf vier Wochen um ca. 20 % steigen würden. Entscheidende Faktoren für die Sammelkosten sind die Abfallmenge, die tägliche Sammelleistung, die Personalkosten und die Nutzlast der Abfuhrfahrzeuge. Es ist also nicht zutreffend, dass durch die Reduzierung der Häufigkeit der Entleerung um die Hälfte, auch die Kosten entsprechend sinken.
Erstaunlich und schwer nachvollziehbar ist aus Sicht der CSU-Kreistagsfraktion, dass diese Thematik nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden muss. Im Umweltausschuss, in welchem diese Problematik und Thematik ausführlich und umfänglich dargestellt wurde, hatte die Vertreterin der „Grünen-Fraktion“ den Antrag zurückgenommen. Nunmehr soll doch wieder eine Entscheidung der weiteren Gremien zu diesem Thema erfolgen.
Zuschüsse für die Jugendarbeit in den Sport- und Schützenvereinen – Schützenverein Petersaurach
Der Landkreis Ansbach fördert die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Dazu zählt beispielsweise der Zuschuss für den Einsatz lizenzierter Übungsleiter. Aber auch bei baulichen Investitionen können sich die Vereine im Landkreis Ansbach auf eine Unterstützung durch den Landkreis Ansbach verlassen. Der Nachweis der Jugendarbeit muss allerdings erbracht werden, d.h. 15 % der Vereinsmitglieder dürfen nicht älter als 26 Jahre sein. Weitere Voraussetzung ist die Gewährung eines Zuschusses durch die jeweilige Gemeinde mindestens in Höhe des in Betracht kommenden Landkreiszuschusses.
Die Schützenverein Petersaurach e.V., will die Sanierung der elektronischen Schießstände in Angriff nehmen. Insgesamt sollen 12 elektronische Schießstände den Schützen zur Verfügung stehen.
Nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion soll der Schützenverein zu den veranschlagten Aufwendungen von ca 58.000,00 € für die den Einbau elektronischer Schießstände einen Kreiszuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Freiwillige Zuschüsse für die kirchliche Realschule in Schillingsfürst
Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach hat sich dafür ausgesprochen, die beiden im Landkreis Ansbach in kirchlicher Trägerschaft stehenden Realschulen (Schillingsfürst: Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg; Neuendettelsau: Evangelisch-Lutherisches Diakoniewerk Neuendettelsau) auch 2018 mit einem Zuschuss von je 50.000 € zu unterstützen. Die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass die ausgezeichnete pädagogische Arbeit der beiden Schulen diese freiwilligen Leistungen des Landkreises Ansbach rechtfertigt.
Aktuell steht die Auszahlung des Betrags an das Erzbistum Bamberg für die Edith-Stein-Realschule in Schillingsfürst mit 50.000,00 € an, nachdem der entsprechende Verwendungsnachweis ergibt, dass das Rechnungsjahr 2017 nur mit einem Fehlbetrag abgeschlossen werden konnte.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender