Die CSU-Fraktion des Kreistages tagte in Merkendorf
Die Themen dieser Ausgabe:
• Naturbad „Badeweiher Weißbachmühle“ als Modell einer ökologischen Sanierung
• Abfallbewirtschaftung – Abfallgebühren müssen angehoben werden
• Förderung der Denkmalpflege in Rügland
• Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Ansbach
• Förderung der Landwirtschaft
• Förderzentrum St. Laurentius in Neuendettelsau
Naturbad „Badeweiher Weißbachmühle“ als Modell einer ökologischen Sanierung
Die CSU-Kreistagsfraktion besichtigte das westlich von Merkendorf an der Weißbachmühle gelegene Naturbad, das nicht nur von den Bürgern aus der Stadt Merkendorf und aus Kommunen der Altmühl-Mönchswald-Region (= ILEK-Region) genutzt wird, sondern auch von Bürgern von weit über den engeren Einzugsraum hinaus. An den Badeweiher grenzt ein Jugendzeltplatz an. Der Bürgermeister der Stadt Merkendorf, Kreisrat Hans Popp, stellte der Fraktion das Vorhaben für die ökologische Sanierung und Umgestaltung des bestehenden Badeweihers Weißbachmühle dar. Die derzeit vorhandene Infrastruktur – wie Treppen, Rutsche, Sprungeinrichtungen und Mauern – ist dringend sanierungsbedürftig. Das Projekt wurde als Schlüsselprojekt im Rahmen des Leitbildprozesses Merkendorf 2025 entwickelt und als vordringlich eingestuft. Dementsprechend ist es in den einzelnen Konzeptplänen, wie ILEK, ISEK, REK, Dorferneuerungs- und Bauleitplanung aufgenommen. Das neu entstehende Sanitär-, Aufenthalts- und Kioskgebäude soll behindertengerecht und energieeffizient gestaltet werden. Im Sanitärgebäude sind ein Behinderten-WC und eine Behinderten-Dusche vorgesehen. Barrierefreie Rampen ermöglichen Menschen mit Handicap den Zugang zum Gebäude, zur Seeterrasse, zum Strand und Wasser. Ziel ist es, den naturnahen grünen Charakter der Anlage weiter zu entwickeln und den Bezug zum Wasser durch Verzahnung von Funktionselementen wie Seeterrasse und Sandstrand noch stärker heraus zu arbeiten Fraktionsvorsitzender Stefan Horndasch sieht in diesem Vorhaben einen weiteren Impuls für unseren ländlichen Raum. Die Freizeitgestaltung werde ein zunehmend gewichtiger Standortfaktor. Zudem müsse man auch den Tourismus im Blick behalten. Hier sei die Möglichkeit von sportlichen Aktivitäten wichtig. Der Landkreis Ansbach habe zahlreiche touristische und sportliche „Leuchttürme“, die sich oftmals leider etwas verstecken. Daher sei es wichtig, diese aufzuzeigen und damit auf die Attraktivität des Landkreises Ansbach hinzuweisen. Der Landkreis Ansbach sei mit der Unterstützung der Tourismusverbände „Romantisches Franken“, dem „Fränkischen Seenland“ und dem Tourismusverbund „Liebliches Taubertal“ im Bereich der Tourismusförderung sehr gut aufgestellt. Dazu zählen weitere Initiativen, wie beispielsweise die Beschilderung des Radwegenetzes gemäß eines bayernweiten Konzepts. Landrat Dr. Jürgen Ludwig stellte heraus, dass die Stadt Merkendorf Schritt für Schritt die Infrastruktur für die Bürger und Unternehmen modernisiert. Damit werde die Lebens- und Standortqualität gesichert und gesteigert. Auch in einigen anderen Kommunen des Landkreises Ansbach gehe es sehr gut voran: als Beispiele nannte der Landrat die Hochschulen in Feuchtwangen und Rothenburg, das Stadtschloss Herrieden, das Waldstrandband Windsbach und die Gartenschau Wassertrüdingen.
Abfallbewirtschaftung – Abfallgebühren müssen angehoben werden
Die Abfallbewirtschaftung wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Landkreis Ansbach bei der Entsorgung von Wertstoffen (Altpapier, Biomüll, Restmüll, usw.) keinen „Gewinn“ erwirtschaften und auch nicht Zuzahlungen aus dem übrigen Kreishaushalt erbringen darf. Die Gebühren für die im Bring- und Holsystem erbrachten Dienstleistungen der Abfallentsorgung werden ausschließlich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Restabfallbehältnisse und der Zahl der Abfuhren, bzw. nach der Zahl der in Anspruch genommenen Restabfallsäcke, kalkuliert. In den vergangenen Jahren konnte zum Teil ein leichter Überschuss erzielt werden. Zudem waren Rücklagen vorhanden, die in den letzten Jahren kontinuierlich abgebaut werden mussten. Dadurch war es bei der Kalkulation in der Vergangenheit möglich, die Gebühren deutlich abzusenken. Auf der Grundlage der vom Kreistag zum 01.01.2015 beschlossenen Satzung konnten die Abfallgebühren im Durchschnitt um rund 10% gesenkt werden. Der Landkreis Ansbach hat nun erneut den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit der Beratung hinsichtlich der Erstellung einer Kalkulation für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung beauftragt. Nach der Neukalkulation unter Berücksichtigung der Rückerstattungen für die nicht in Anspruch genommenen Entleerungen der Restabfallbehältnisse bleibt festzustellen, dass eine Gebührenanhebung leider nicht zu umgehen ist. So steigen aktuell die die Kosten für die Abfuhr insbesondere im Bereich der Biomüllabfuhr, wobei zugleich die Einnahmen aus den Wertstoffhöfen sinken. Im Einzelnen erbrachte die Kalkulation folgendes Ergebnis: Alt Neu Die CSU-Kreistagsfraktion erachtet es als erforderlich, die Gebühren entsprechend anzuheben, sieht aber gleichfalls die Notwendigkeit, die Struktur der Rückvergütung entsprechend anzupassen, damit der Anreiz zur Mülltrennung erhalten bleibt und nicht noch bestraft wird. Etwa 75 % der Nutzer der Restmülltonne machen von der Möglichkeit einer Gebührenrückvergütung Gebrauch, indem sie das Abfuhrvolumen ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend – reduzieren.
Förderung der Denkmalpflege in Rügland
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rügland beabsichtigt statische Erhaltungsmaßnahmen am Mauerwerk und Dachtragwerk sowie die Erneuerung der Dacheindeckung und das Streichen der Fassade und der Fenster an der Evang.-Luth. Kirche St. Margaretha in Rügland. Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten betragen 396.947,72 €, wovon 130.000,00 € als denkmalpflegerischer Mehraufwand berechnet sind . Die überörtliche Bedeutung des Denkmals ist nach Auskunft des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege darin begründet, dass die Kirche in Rügland eine der architektonisch qualitätsvollsten Markgrafenkirchen im Landkreis darstellt. Die Maßnahme wird daher auch vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege befürwortet. Eine staatliche oder gemeindliche Baulast an der Kirche St. Margaretha liegt nicht vor. Nach den bestehenden Förderrichtlinien werden Instandsetzungsmaßnahmen bei einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von 130.000,00 € mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 4,5 % dieses Mehraufwandes gefördert. Demzufolge würde sich vorliegend eine Zuwendung des Landkreises i.H.v. 5.850,00 € errechnen. Die CSU-Kreistagsfraktion befürwortet einen Landkreiszuschuss für die Erhaltungsmaßnahmen am Mauerwerk und Dachtragwerk der der Evang.-Luth. Kirche St. Margaretha in Rügland nach Maßgabe der Förderrichtlinien.
Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Ansbach
Eine durchaus komplexe Materie ist die Nahverkehrsplanung. Viele Wünsche und Ideen müssen hier mit dem tatsächlichen Bedarf und den Kosten zusammengeführt werden. Es steht nun im Juli die Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Ansbach hinsichtlich der Linienbündelung an. Die Bildung von Linienbündeln soll es dem Landkreis ermöglichen, sein Verkehrsangebot innerhalb eines Bereiches zusammenhängend zu planen und entsprechend der Zielsetzung des Nahverkehrsplans sowohl fahrplantechnisch als auch finanziell zu optimieren. Notwendig ist hierfür u.a. eine Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten je Bündel, sodass die Liniengenehmigungen in einem Bündel jeweils zeitgleich enden. Hier ist das Zusammenspiel mit der Regierung von Mittelfranken erforderlich, welche diese Lizenzen erteilt. Weil aus Kapazitätsgründen nicht alle Linienbündel gleichzeitig überplant werden können, soll die Umsetzung der Linienbündelung im Landkreis zeitlich gestaffelt erfolgen. Bei der Festlegung der Größe der Linienbündel wurde auch auf die Interessen des Mittelstandes Rücksicht genommen, um auch ortsansässigen Verkehrsunternehmen faire Chancen bei der Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Innerhalb der Linienbündel darf der Aufgabenträger Landkreis Ansbach – soweit sinnvoll – Lose bilden. Dadurch wird der mittelständischen Struktur der Verkehrsunternehmer im Landkreis Ansbach ebenfalls Rechnung getragen. In der weiteren Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll dann nach Auffassung der CSU-Kreistagsfraktion die Anbindung der Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf, insbesondere der Bildungseinrichtungen, überprüft werden, um hier eine weitere Verbesserung zu erreichen. Hier sind übrigens auch ca. 1000 Schüler in Schulen, für welche der Landkreis Ansbach Sachaufwandsträger ist. Überprüft werden soll dann auch die Anbindung des Schülerverkehrs am Gymnasium Windsbach.
Förderung der Landwirtschaft
Zur Förderung der Landwirtschaft gewährt der Landkreis Ansbach verschiedenen Organisationen und Initiativen aus dem Bereich der Landwirtschaft einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 20.000,– €. Die CSU-Kreistagsfraktion stimmt dem Verteilungsvorschlag des Kreisberatungsausschusses des BBV zu. Danach soll der für das Jahr 2017 vom Landkreis Ansbach zur Verfügung gestellte Betrag insbesondere für ehrenamtliche und soziale Belange, sowie zur Information der Bürgerschaft eingesetzt werden. U.a. erhalten nach diesem Vorschlag folgende Themen und Organisationen eine Förderung: Förderung der Landfrauenarbeit mit 1.400,00 € Förderung der Landjugend mit 400,00 € Ehrenamt im ländlichen Raum mit 3.800,00 € Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit mit 3.500,00 € Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Forsten mit 800,00 € Versuche im Landkreis mit 4.000,00 € Erwachsenenbildung mit 2.100,00 € Maschinenring Ansbach mit 1.400,00 € Verband für landwirtschaftliche Fachbildung mit 1.400,00 € Qualitätssicherung in der Ernährung und Landwirtschaft mit 1.200,00 €
Förderzentrum St. Laurentius in Neuendettelsau
Das Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau soll für das Förderzentrum St. Laurentius auch im Jahr 2017 die vereinbarte Zuwendung erhalten. Danach gewährt der Landkreis Ansbach einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75 % des Gesamtdefizits. Das Förderzentrum konnte für das Jahr 2014 ein Gesamtdefizit von 218.646,52 € nachweisen. Demzufolge errechnet sich dann aus dem Rechnungsergebnis 2014 für das Jahr 2016 ein Kreiszuschuss in Höhe von 163.984,89 €.
Förderung der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle Suchtberatung des Diakonischen Werks Ansbach e.V.
Die CSU-Kreistagfraktion spricht sich dafür aus dem Diakonischen Werk Ansbach e.V. für die psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle (Suchtberatung) im Jahr 2017 einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.000,00 € zu bewilligen. Im Jahr 2016 wurden vom Diakonischen Werks Ansbach e.V. insgesamt 636 Klienten in deren psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle betreut. Davon waren 431 Klienten aus dem Landkreis Ansbach.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender