Die CSU-Fraktion im Kreistag von Ansbach informiert:
Förderung der musikalischen Ausbildung der Jugend
Die CSU-Kreistagsfraktion möchte die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen noch stärker fördern, als dies bisher schon der Fall gewesen ist. Seit 2009 bezuschusst der Landkreis Ansbach die Aufwendungen für Kinder und Jugendliche in den kommunalen Musikschulen des Landkreises und der Musikschule der Stadt Ansbach für die Landkreisschüler. Dabei wird die Arbeit der Musikschulen in Höhe von 10,00 € pro Schüler, aktuell mit einem Gesamtbetrag von 25.800,00 €, gefördert. Nach Auffassung des CSU-Kreistagsfraktion lässt diese Förderung unberücksichtigt, dass ein großer Anteil der musikalischen Ausbildung in unserem Landkreis auch in Blaskapellen, Posaunenchören, Gesangvereinen und Orchestern erfolgt. Auch hier erhalten die Kinder und Jugendlichen eine musikalische Ausbildung. Zugleich wird hier noch der Gemeinschaftssinn im Sinne von Vereins- und Verbandsarbeit gestärkt. Daher regt die Fraktion an, dass der Landkreis Ansbach prüft, inwieweit auch diese Ausbildung unterstützt werden kann. Die Fraktion schlägt vor, dass eine aus allen Fraktionen bestehende Arbeitsgruppe, welche sich schon bei der Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung freiwilliger Leistungen bewährt hat, eine entsprechende Förderrichtlinie in diesem Sinn erarbeitet. Dabei soll insbesondere die Kontinuität und die Qualität der Ausbildung ein prägendes Fördermerkmal sein.
Seniorenarbeit im Landkreis
Der Landkreis Ansbach hat für 2015 erstmals einen Förderpreis für vorbildliche Seniorenprojekte ausgelobt und verleiht nunmehr auch das Prädikat „Seniorenfreundliche Kommune“. Der Förderpreis 2015 für vorbildliche Seniorenprojekte soll an folgende Einrichtungen vergeben werden:
1. Preis: Tagespflege Ehingen
2. Preis: Die Wegwarte e.V. , Rothenburg o.d.T.
3. Preis Seniorenkreis Burgoberbach
Mit dem Prädikat „Seniorenfreundliche Kommune“ sollen der Markt Colmberg, die Gemeinde Neuendettelsau, die Gemeinde Ohrenbach und die Stadt Wassertrüdingen ausgezeichnet werden. Weitere Informationen und der Kriterienkatalog für das Prädikat „Senio-renfreundliche Kommune“ sind auf der Homepage des Landkreises Ansbach zu finden.
Freiwilliger Zuschuss des Landkreises Ansbach zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen
Dass die Jugendarbeit in unseren Sportvereinen durch den Landkreis Ansbach seit vielen Jahren gefördert wird, ist keinesfalls selbstverständlich. Andere Landkreise haben sich hier sehr stark zurückgenommen. Der Landkreis Ansbach ist bemüht, diese wertvolle Jugendarbeit im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten durch freiwillige Leistungen weiterhin zu unterstützen. Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dem TV 1862 Leutershausen e.V für die beabsichtigte Sanierung des Vereinsheims eine Förderung in Höhe von 10 % der errechneten förderfähigen Kosten zu gewähren. Der TV 1862 Leutershausen e.V will die Sanierung der Heizung und der sanitären Anlagen sowie die Behebung eines Schadens am Dach bzw. am Mauerwerk des Vereinsheimes angehen. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 150.000,00 €. Voraussetzung dafür war, dass auch die Stadt Leutershausen für diese Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 € bewilligt hat, da die Förderung des Landkreises maximal in Höhe der gemeindlichen Förderung erfolgen kann. Von den 1.230 Mitgliedern des TV 1862 Leutershausen e.V. sind 669 Mitglieder dem Bereich „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zuzuordnen, so dass auch insoweit die Voraussetzungen nach den Förder-Richtlinien des Landkreises erfüllt sind.
Umsatzbesteuerung der Kommunen
Die CSU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, dass der Landkreis Ansbach von der in § 27 Abs. 22 UStG enthaltenden Optionsregelung Gebrauch macht. Diese Option beinhaltet die Beibehaltung der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung bis 31.12.2020. Danach sind Kommunen zusätzlich zu dem bereits bisher als umsatzsteuerliches Unternehmen eingestuften Betrieb (aus Gewerbebetrieb / Land- und Forstwirtschaft) auch mit ihrer bisher als hoheitlicher Bereich eingestuften Vermögensverwaltung umsatzsteuerpflichtig, soweit sie die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen Noch bis zum Jahresende besteht für Kommunen, aber beispielsweise auch für Jagd- oder Waldgenossenschaften, die Möglichkeit dem Finanzamt gegenüber zu erklären, dass für sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung (Altregelung) für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin Anwendung finden soll. Die Neuregelung führt dazu, dass Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten grundsätzlich unter die Anwendung des UStG fallen. Wirtschaftlichen Aktivitäten die hiervon ausgeschlossen werden können, sind zu prüfen bzw. sind im Gesetz ausdrücklich genannt.
Damit wären Vorgänge in der kommunalen Tätigkeit wie
-vermögensverwaltende Tätigkeiten, wie z.B. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
-Konzessionsverträge z.B. mit Energieversorgern, -Werbeverträge, Sponsoring
-hoheitliche Hilfsgeschäfte z.B. Verkauf von nicht mehr benötigter Betriebs- / Verwaltungsausstattung (z.B. Fahrzeuge, Büroausstattung)
nunmehr umsatzsteuerlich relevant. Dies kann durch die Ausübung der Option bis 2020 verschoben werden.
Informationen kann man auch finden unter: Ansbach&c=n&d=x&t=x“>http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/default.php?f=Ansbach&c=n&d=x&t=x unter dem Menüpunkt „16.09.2016 – Umsatzbesteuerung von Jagdgenossenschaften ab 2017“.
Eine ausführliche Information vom Bayerischen Gemeindetag können Sie gerne erhalten: Einfach Mail an stefan.horndasch@gmx.de mit dem Stichwort Steuer.
Fördermaßnahmen für Kinder mit Fluchterfahrung
Der Freistaat Bayern hat im Juni 2016 kurzfristig ein Förderprogramm aufgelegt, durch welches Kindertageseinrichtungen, die Kinder mit Fluchterfahrung betreuen, gefördert werden können. Die förderfähigen Kosten des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Freistaat Bayern zu 90 % erstattet. Vorgesehen ist, dass der Landkreis Ansbach eine eigene längerfristige Maßnahme durchführt und selbst eine geeignete Honorarkraft beschäftigt. Diese wird dann in den einzelnen Einrichtungen vor Ort eingesetzt. Inhaltliche Aufgabe des Beschäftigten ist die Beratung und Fortbildung des pädagogischen Personals, die Unterstützung bei der Elternarbeit (z. B. Durchführung von Elternabenden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asyl- und Flüchtlingskindern), aber auch die Hilfestellung bei der Sprachförderung. Der erforderliche Eigenanteil von bis zu 15.000,00 € soll nach Auffassung der CSU bereitgestellt werden, um die staatliche Förderung nutzen zu können. In den aktuell vorhandenen 111 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach wurden zuletzt in 61 Einrichtungen 213 Kinder mit Fluchterfahrung betreut. Soweit aus der Förderung ein Restbetrag, nach Höhe der vom Landkreis tatsächlich eingesetzten bzw. der ihm zugewiesenen Fördermittel, verbleibt, kann dieser an andere Maßnahmenträger weitergeleitet werden, die den Förderzweck erfüllen und Anträge gestellt haben. Diese müssen dann den Eigenanteil von 10 % selbst sicherstellen.
Stefan Horndasch Jan Helmer Johannes Schneider
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender